Blitzer in der Probezeit?

7 Antworten

Welche Konsequenzen drohen mir als Halter, wenn der Fahrer z. B. mit mehr oder weniger als 21 km/h zu schnell gefahren ist?

Sofern der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis für diesen Fahrzeugtyp besitzt: Keine.

Du bist als Halter nicht dafür verantwortlich, was der Fahrer mit dem Auto macht. Du bist nur dafür verantwortlich, dass das Auto nur von Leuten gefahren wird, die die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen.

Und gibt es versicherungsrechtliche Probleme, wenn der Fahrer nicht in meiner Versicherung eingetragen ist?

Nein. Hat eins nichts mit dem anderen zu tun. Es erfährt weder der Sachbearbeiter, der das Blitzerfoto bearbeitet, wo das Auto versichert ist und wie genau die Versicherungsmodalitäten sind, noch erfährt die Versicherung vom Blitzerfoto.

Zumal: Es stehen ja eh keine namentlichen Personen im Versicherungsvertag. Möglich wäre nur ein Rabatt auf den Versicherungsbeitrag, wenn der Versicherungsnehmer zusagt, dass keine Fahranfänger mit dem Auto fahren. Da du aber selbst Fahranfänger bist, wirst du einen solchen Rabatt kaum abgeschlossen haben.

und der Halter eines Autos, das auf mich zugelassen ist.

Ja, genau, das macht eine Person zum Halter eines betreffenden Fahrzeuges.

Wenn eine andere Person – also nicht ich – mit meinem Auto fährt und geblitzt wird:

Wenn Du nachweisen kannst, dass eine andere Person gefahren ist, hätte es nur dann eine Auswirkung, wenn Du vor dem Fahrtantritt gewusst hättest, dass die Person beispielsweise durch Alkohol oder anderen Dingen in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt gewesen wäre.

Welche Konsequenzen drohen mir als Halter, wenn der Fahrer z. B. mit mehr oder weniger als 21 km/h zu schnell gefahren ist?

Nun ja, Du wirst erst einmal einen Anhörungsbogen erhalten, wo Du klären kannst, wer gefahren ist. Und dann wird selbiges die Person erhalten, die bei der geblitzten Situation gefahren ist, oder von der Du behauptest, dass diese gefahren sei. Und dann hat diese die Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Wenn die dann behauptet, dass der Halter auch der Fahrer in der Situation gewesen sei, wird es interessant.

Und gibt es versicherungsrechtliche Probleme, wenn der Fahrer nicht in meiner Versicherung eingetragen ist?

Nicht dass ich wüsste. Das wird eher erst bei einem Unfall relevant.

Wird das überhaupt kontrolliert?

Nur anhand eines Blitzerfotos? Wie sollte das laufen? Da kann man erst einmal nur anhand des Zulassungskennzeichens herausfinden, wer der Halter ist, ob die Person, die auf dem Fahrersitz sitzt vom Aussehen her der Person ähnelt, die laut Führerschein bzw. Ausweis oder Reisepass aussieht und das Fahrzeug angemeldet hat und ob das Fahrzeug wirklich das ist, welches es Laut Zulassungskennzeichen sein sollte. Aber primär geht es erst einmal um die Zulassung und daher den Halter, der sich dann zu dem Blitzerfoto in einem Anhörungsbogen äußern kann.

Welche Konsequenzen drohen mir als Halter, wenn der Fahrer z. B. mit mehr oder weniger als 21 km/h zu schnell gefahren ist?

Erst mal keine. Du bekommst einen Anhörungsbogen (sofern der Fahrer nicht schon an der Messstelle festgestellt wurde) und solltest dort den tatsächlichen Fahrer angeben.

Und gibt es versicherungsrechtliche Probleme, wenn der Fahrer nicht in meiner Versicherung eingetragen ist?

Es werden keine einzelnen Fahrer namentlich bei der Versicherung eingetragen. Da ist eigentlich nur die Frage interessant ob der Versicherungsnehmer angegeben hat, das er der einzige Fahrer des Fahrzeugs ist. Aber das spielt erst bei einem Unfall eine Rolle.

Hi, da bei einem Geschwindigkeitsverstoß nicht der Halter, sondern der Fahrer belangt wird, ist das kein Problem.

Nicht der Fahrer ist versichert, sondern das Auto. Man kann nur in seinen Klauseln einige Fahrer ausschließen um Prämien zu sparen.

Da Du ja selbst noch in der Probezeit bist, wäre es wohl nur möglich, alle anderen Fahrer auszuschließen.

Das würde ich aber nicht empfehlen, wenn Dein Auto noch regelmäßig jemand anderes fährt.

Kontrolliert wird dies aber nicht. Dem Staat ist egal, ob die Versicherung im Falle eines Unfalles die gewährten Rabatte diesbezüglich zurückfordert. Hauptsache der Geschädigte bekommt sein Geld. Und dies wäre der Fall, denn die Versicherung müsste bezahlen.

Wenn eine andere Person – also nicht ich – mit meinem Auto fährt und geblitzt wird: Welche Konsequenzen drohen mir als Halter

Grundsätzlich erstmal keine, weil der Fahrer für sein Verhalten verantwortlich ist.

Du bekommst als Halter die Post von der Behörde wegen des Verstoßes ("Anhörungsbogen"), darauf nimmst Du dann Stellung, schreibst dass Du nicht der Fahrer warst und gibst den Fahrer an. Name, Adresse etc.

Und dann kriegt der auch die entsprechende Strafe.

Du solltest aus diesem Grund zu jeder Zeit wissen wer Dein Auto fährt.  

   

Und gibt es versicherungsrechtliche Probleme, wenn der Fahrer nicht in meiner Versicherung eingetragen ist? 

Wenn auf der Fahrt nichts passiert was die Versicherung betrifft, dann wird sie davon ja nichts mitbekommen und es ist ihr ja auch kein Schaden entstanden. Dann wird da also auch nicht von ihrer Seite kommen.

Sollte auf so einer Fahrt aber etwas passieren was die Versicherung betrifft, dann wird es ggf. schwierig.

Grundsätzlich ist die Versicherung auf das Auto abgeschlossen, nicht auf den konkreten Fahrer. Also zahlt sie erst einmal.

Aber wenn es da irgendwelche vertraglichen Einschränkungen zwischen Versicherung und Dir gibt (z.B. wer alles das Auto fahren darf), dann musst Du Dich natürlich an Deinen Teil der Abmachung halten. Ansonsten kann es sein, dass die Versicherung bei einem Schaden das Geld das sie erstmal bezahlen mussten von Dir zurück fordert, weil Du Dich ja zu dem Zeitpunkt nicht an den Vertrag gehalten hast.


Stadewaeldchen  03.05.2025, 08:50
Du musst halt nur zu jeder Zeit wissen wer Dein Auto fährt.

Man sollte es wissen, müssen muss man aber nicht. Wenn man es aber nicht mehr weiss kann das zu einer Fahrtenbuchauflage führen.

Waldmensch70  03.05.2025, 08:54
@Stadewaeldchen

Ja, genau.

Daher ja auch gleich mein Empfehlung / Vorwarnung (das war der Hintergrund).

Aber OK, ich hätte besser "sollte" statt "musst" in der Antwort schreiben sollen, habe das korrigiert.

Stadewaeldchen  03.05.2025, 09:01
@Waldmensch70

Ich wollte es nur klarstellen, nicht damit jemand meint das wäre so gesetzlich vorgeschrieben.