Beim Spurwechsel Rot Geblitzt?

Answer1234567  27.04.2025, 12:02

Wo bist du denn über die Haltlinie gefahren? Auf der Höhe der Geradeaus-Spur, oder auf der Höhe der Abbiege-Spur?

Bombardilocroco 
Beitragsersteller
 27.04.2025, 12:09

Ich gehe wohl aus das ich teilweise über die Linke Spur gezogen bin und dann im Kreuzungsbereich der Gerade Aus Spur dann nochmal geblitzt wurde

4 Antworten

Habt ihr Tipps, wie ich mich am besten verhalten sollte?

Bezahlen. Entscheidend ist, auf welcher Spur du dich befindest. Wenn du dich auf der Linksabbiegerspur befindest und verkehrswidrig gerade aus fährst, gilt für dich das Rotlicht der Linksabbiegerspur.

Die Sache ist bereits hinreichend in der Rechtsprechung ausgearbeitet worden, ich verweise nur beispielhaft auf OLG Brandenburg – Az.: 2 OLG 53 Ss-OWi 462/21 – Beschluss vom 14.04.2022 und BGH - AZ 4 StR 647/96 - Beschluss vom 30. Oktober 1997.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.


Bombardilocroco 
Beitragsersteller
 28.04.2025, 12:51

Ich bin von der Linken Spur quasi diagonal Rüber auf die Grüne Spur dann wurde ich erstmal über die Anhaltespur geblitzt und dann als bereits auf der Grünen Spur war das zweite mal ist es hier dann anders?

Answer1234567  28.04.2025, 20:05
@Bombardilocroco

Nein. Einen argumentativen Ansatzpunkt sähe nur, wenn du die Spur bereits gewechselt hättest, bevor du die Haltelinie überfährst. Sprich: Bei freier Fahrbahn zurücksetzen, vollständig auf die korrekte Spur wechseln und erst dann bei Grün für die neu gewählte Spur fahren. Und selbst hier wäre ich mir nicht sicher, ob die Rechtsprechung da mitgehen würde. Der BGH hat es sich 1997 leider etwas sehr einfach gemacht und die Problemstellung nur einseitig beantwortet.

Und was kann ich als Laie ohne Rechtsschutzversicherung und ohne Geld für einen Anwalt tun?

Zahlen und das nächste Mal nicht so eine unüberlegte Entscheidung treffen. Es gibt halt solche Ampelschaltungen wo für Linksabbieger grün ist, und für geradeaus fahrende die Ampel weiterhin rot zeigt.

Für wen war Rot?

Für die Linksabbieger oder für die Geradeausfahrenden?

Wenn der Linksabbieger Grün hatte, die andere Spur aber nicht, bekommst du definitiv etwas Ärger.

Das zweimalige Blitzen hat folgenden Sinn:

Der erste Blitz/das erste Foto stellt fest, dass du einen Linien- und/oder Rotlichtverstoß begehst.

Der zweite Blitz/das zweite Foto stellt dann fest, ob du dich noch hinter der Kreuzung befindest und eventuell nur einen Linienverstoß begangen hast, was deutlich geringere Folgen hat.

Aktuell wird nach folgendem Strafmaß gehandelt:

Reiner Linienverstoß (Haltelinie überfahren):

  • 10 Euro

Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel weniger als eine Sekunde rot):

  • 90 Euro Bußgeld
  • Ein Punkt in Flensburg

Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel länger als eine Sekunde rot):

  • 200 Euro Bußgeld
  • Zwei Punkte in Flensburg
  • Ein Fahrverbot (mindestens ein Monat)

Rotlichtverstoß mit Gefährdung:

  • 320 Euro Bußgeld
  • Zwei Punkte in Flensburg
  • Ein Fahrverbot (mindestens ein Monat)

Rotlichtverstoß mit Unfallfolge:

  • 360 Euro Bußgeld
  • Zwei Punkte in Flensburg
  • Ein Fahrverbot (mindestens ein Monat)

Zusätzliche Konsequenzen für Fahranfänger:

Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre

Pflicht zum Besuch eines Aufbauseminars


Broadway1234  26.04.2025, 22:53

Wenn der Bescheid über deine Ordnungswidrigkeit kommt, kannst du zu der Sache Stellung nehmen.

Eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht würde ich dir aber für die Zukunft trotzdem nahelegen. Man hofft, dass man sie nie braucht, wenn du sie aber brauchst, ist sie Gold wert.

Bombardilocroco 
Beitragsersteller
 26.04.2025, 22:53

Also die Linke Spur hatte Rot und ich bin auf die Grüne Gewechselt die hatte dann trotzdem ausgelöst

Broadway1234  26.04.2025, 22:55
@Bombardilocroco

Dann würde ich, wenn der Bescheid kommt, versuchen das zu verdeutlichen. Wenn du Glück hast, sehen sie es eventuell sogar auf dem Foto.

Mehr als es zu versuchen kannst du nicht.

Bombardilocroco 
Beitragsersteller
 26.04.2025, 23:10
@Broadway1234

Danke für deinen sinnvollen Input im Gegensatz zu den anderen unnötigen Antworten von anderen Kandidaten hier.....

Answer1234567  27.04.2025, 21:25
@Broadway1234
Dann würde ich, wenn der Bescheid kommt, versuchen das zu verdeutlichen. Wenn du Glück hast, sehen sie es eventuell sogar auf dem Foto.

Das spielt leider keine Rolle. Wenn die Spur, von der du kommst, Rot hat, darfst du nicht fahren - dazu haben sich nicht nur diverse Oberlandesgerichte, sondern auch der Bundesgerichtshof schon relativ klar geäußert (nur beispielhaft: OLG Brandenburg, Az.: 2 OLG 53 Ss-OWi 462/21, Beschluss vom 14.04.2022 und BGH, AZ 4 StR 647/96, Beschluss vom 30. Oktober 1997).

Zahlen und demnächst ne Zeitlang laufen.