Führerschein wiedererteilung (Neuerteilung)?
Guten Tag zusammen ,
Gehen wir mal davon aus das man vor über 17 Jahren denn Führerschein abgeben musste wegen Trunkenheit unter 1,6 dann ein aufbauseminar macht und dann nach der Sperrfrist erneut wegen einer Geschwindigkeitüberschreitung geblitzt wird aber man dann eine Anordnung der MPU bekommt. Man aber statt die MPU zu machen die Sache aus sitzt.
Und man nach 15 Jahren denn Führerschein wieder bekommt natürlich muss man dann die Prüfung neu machen das ist ja alles ok.
Geht man aber jetzt mal davon aus das man nach der Wiedererteilung (Neuerteilung) und der Probezeit des Führerscheins geblitzt wird unter 20kmh welche Auswirkung kann so was habe.
Kann man die alten Sachen über 15 Jahre her immer noch einen vorwerfen und gegen einen verwenden?
Oder wird man als Wiedererteiler (Neuerteilung) des Führerscheins als normal Fahranfänger in der Probezeit gewertet?
Also wie ein reset auf null mit einer neuen Chance.
Danke für die Hilfe
1 Antwort
Kann man die alten Sachen über 15 Jahre her immer noch einen vorwerfen und gegen einen verwenden?
Nein. Die alten Sachen können nicht mehr zur Anordnung einer MPU oder einer Erhöhung der Regelstrafe herangezogen werden.
Oder wird man als Wiedererteiler (Neuerteilung) des Führerscheins als normal Fahranfänger in der Probezeit gewertet?
Ja. Allerdings gelten nach einem Fahrerlaubnisentzug nicht mehr die üblichen drei Stufen der Probezeit (Aufbauseminar, Verwarnung, Entziehung der Fahrerlaubnis). Stattdessen erfolgt bei einem erneuten A-Verstoß (oder zwei B-Verstößen) direkt eine MPU. Die Probezeit beginnt nach einer Entziehung allerdings nicht von vorne, sondern nur noch so lange, wie sie bei der Entziehung gedauert hätte.
Also wie ein reset auf null mit einer neuen Chance.
Ja, so kann man das sehen.