Unterschrift erlaubt?
Hallo liebes GuteFrage Team,
Ich wollte gerne einmal nach einem Ratschlag bezüglich der Gesetzgebung anfragen. Ich war letztens in einer Polizei Kontrolle da ich mit meinem Fahrrad eine rote Ampel überquert hatte und musste ein Bußgeld zahlen.
Meine Personalien wurden aufgenommen und ich musste ein Bußgeld zahlen. Als ich unterschreiben musste malte ich stattdessen in das Feld, weil ich ziemlich genervt war, einen Penis.
Die Beamten waren sehr verwundert als sie das sahen aber sagten zu mir nichts und redeten nur kurz miteinander. Danach gingen sie und meinten nur, ich werde noch Post erhalten.
Kriege ich jetzt Probleme wegen meines dummen Verhaltens. Ich weiß nicht ob das verboten und ich möglicherweise dafür auch noch ein Bußgeld zahlen muss.
Vielen Dank,
Candice
4 Antworten
Vermutlich nicht. Wenn man eine Beleidigungsanzeige hätte schreiben wollen, hätte man dir das vor Ort mitgeteilt.
So dürften sich die Konsequenzen darauf beschränken, dass die Story auf der örtlichen Polizeiwache die Runde macht...
Du musst hier übrigens gar nichts unterschreiben (wenngleich objektiv gesehen meistens nichts dagegen spricht, weil du lediglich deine Kenntnisnahme bestätigst, die sonst halt anderweitig dokumentiert werden muss). Im Zweifel einfach in Druckbuchstaben "VERWEIGERT" über das Feld schreiben, wenn du nicht unterschreiben möchtest.
Sagen wir es mal so: Wenn man nicht weiß, was man da unterschreibt, sollte man lieber nicht unterschreiben. Dies gilt insbesondere, wenn der Bezugstext umfangreich und/oder kompliziert ist, oder wenn man sich selbst nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte befindet (z. B. aufgrund eines Rauschzustandes).
Auch ein "VERWEIGERT" kann als "Zur Kenntnis genommen" ausgelegt werden.
Was ja auch vollkommen ok ist. Andernfalls wird die Kenntnisnahme eben durch Zeugnis oder schriftliche Dokumentation der Polizeibeamten dokumentiert. Eine Kenntnisnahme ist aber objektiv etwas deutlich anderes als eine Zustimmung.
- Nimmt zur Kenntnis, dass die beschlagnahmten Gegenstände nach Ende des Ermittlungsverfahrens vernichtet werden.
Da ist das Kreuz im Kästchen bereits vorgedruckt. Wer unterschreibt, nimmt es zur Kenntnis und sieht sein Smartphone nie wieder.
Wenn du das lediglich zur Kenntnis nehmen musst, wird der entsprechende Gegenstand definitiv auch ohne explizite Kenntnisnahme eingezogen und ggf. vernichtet. Eine Kenntnisnahme bildet dafür in keinem Fall eine eigene Rechtsgrundlage, sie dokumentiert lediglich die Erfüllung einer Informationspflicht.
Mag sein, trotzdem erhält derjenige sein Smartphone nicht zurück.
Ich denke sie wussten selber nicht wie man mit dem Fall umgeht
Wird ja jetzt nicht wirklich alltägliches sein
Es müsste auf jeden Fall Urkundenfälschung sein
Du bist bei der Polizei nicht verpflichtet etwas zu unterschreiben.
Wegen dem gemalten Penis wird wohl nichts kommen, keine Sorge.
Naja aber er hat nunmal unterschrieben
Auch wenn man es nicht unterschrieben muss aber es trotzdem unterschreibt ist es nunmal Dokumentenfälschung
Die Frage ist ob das überhaupt als Unterschrift gezählt werden kann da es ja kein Name ist
Ich denke wenn die Polizisten einen schlechten Tag hatten werden sie versuchen irgendwas zu finden vor allem der Satz sie werden noch post bekommen lässt eventuell darauf schließen dass sie versuchen werden irgendwas zu finden
Die Frage ist halt ob hier dann noch Dinge wie Beleidigung eine Rolle spielen könnten
Durch das "Gemälde" würde diese "Urkunde" ja nicht verfälscht. Sie bleibt ihrem Wesen nach trotzdem noch eine echte Urkunde bzw. ein echtes Dokument. Man hat eben nicht unterschrieben bzw. nur ein Bildchen gemalt. Das ist aber keine "Urkundenfälschung" und auch keine "Dokumentenfälschung". Das Dokument, die Urkunde ist ja Original von der Polizei. Da kann man von ausgehen, dass das nicht gefälscht sein wird. Der Fragesteller hat durch seine Malerei das Dokument auch nicht verfälscht oder irgendwie nachgemacht. Hätte er das, könnte man von Urkunden oder Dokumentenfälschung ausgehen.
Lässt sich für Sie aus einem gemalten Penis erkennen, wer beleidigt werden soll?
Hätte der FS vor den Penis noch das Wort "Polizei," oder "Bullen" geschrieben, könnte es als Beleidigung gewertet werden. So aber nicht.
Die Unterschrift ist ja nicht seine
Und eine fehlerhafte Unterschrift zählt als Dokumentenfälschung
Ist doch völlig egal ob es sich um einen Bußgeldbescheid, einen Vertrag, Unterschrift bei Erhalt von Paketen oder sonst was handelt
Wo steht den geschrieben dass man immer "seine" Unterschrift verwenden muss?
Ein gemaltes Bild ist keine Unterschrift, egal wer das Bild gemalt hat.
Eine Dokumentenfälschung bzw. Urkundenfälschung wäre es, wenn ich mit eigenen Mitteln (Drucker, Scanner u.A.) versuchen würde, ein echtes Dokument oder eine Urkunde nachzumachen.
Gut, dann begehe ich also eine Dokumentenfälschung, wenn ich vergesse, bei meinem Nachnamen den letzten Buchstaben zu schreiben?
Tatsächlich muss der Familienname Vollständig sein
Im Endeffekt wird es in den meisten Fällen niemanden Interessieren was man da hinkrizelt
Problem hier ist dass es jemanden interessiert nämlich dem Polizisten
Wenn die Unterschrift nicht korrekt ist, gilt es als "Nicht unterschrieben". Aber nicht als Urkundenfälschung.
Als ich unterschreiben musste malte ich stattdessen in das Feld, weil ich ziemlich genervt war, einen Penis.
Was musstest du denn unterschreiben?
Auch ein "VERWEIGERT" kann als "Zur Kenntnis genommen" ausgelegt werden. Viele Dinge sind bereits schon vorgedruckt auf den Zetteln der Polizei. Da kann es schon mal sein, dass man sein Smartphone nach einer Beschlagnahmung nicht wiedererhält, weil man der Vernichtung per Unterschrift zugestimmt hat. Besser ist es nichts hinzuschreiben.