Probezeitverlängerung nach Verkehrsunfall?
Hallo, ich bin jetzt bei schlechtem Wetter mit meinem Auto in einer Kurve in den Graben gerutscht..
Ich musste leider den Abschlepper kommen lassen und auch die Polizei ist vorbeigefahren und hat meine Personalien aufgenommen.. die Polizistin hat mir gleich ein wenig Angst gemacht und gesagt das ich richtig Probleme bekommen kann..Was könnte auf mich zukommen? Probezeitverlängerung? Bußgeld?Aufbauseminar? Ich wurde ja nicht direkt geblitzt oder so.. ich hab ja einfach 'nur' die Witterungsverhältnisse falsch eingestätzt..
Danke
5 Antworten
Dieses Gefasel von Grenzübertritten, Willkür und Dienstaufsichtsbeschwerde ist ja der größte Müll!
Sie hat von richtigen Problemen gesprochen. Das ist Definitionssache.
Eine nicht angepasste Geschwindigkeit kann teuer werden. Hier werden ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und ein 1 Punkt fällig.
Bei gleichzeitiger Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro. Kommt es zu einem Unfall, schlagen 145 Euro zu Buche.
Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit abhängig von vorherigen Verstößen.
Ob das richtige Probleme sind, bleibt relativ, aber das hier
Diese Polizistin hat ihre Grenzen sehr stark überschritten und eine Dienstaufsichtsbeschwerde von dir wäre durchaus angebracht
ist völliger Nonsens.
Gruß S.
Vielleicht. Ja. Wenn sie dir gewogen sind ....
Was nicht der Fall ist, wenn man sich Tipps wie die von Rina annimmt und denen gleich mit Dienstaufsichtsbeschwerde kommt!
Tatbestand: 103620
sie fuhren bei schlechten Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall .
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
€145,00 + €28,50 + 1 Punkt + Probezeitmaßnahmen
Das heißt ich hab wirklich ein Aufbau Seminar zu befürchten auch wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer zu Schaden gekommen ist? Das klingt echt hart...:/
Ja, so ist es leider.
Deshalb bin ich auch relativ sauer über die anderen Beiträge, besonders den von Rina, die die gleich zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde rät!
Hier schreiben einfach immer zu viele, die keine Ahnung haben!
Die Polizei hat aber auch die Möglichkeit, es bei einer Verwarnung zu belassen. Das tun sie auch oft, wenn der Fahrer einsichtig ist.
Hallo,
so lange sich der Unfall nicht aufgrund einer schwerwiegenden Verkehrsordnungswidrigkeit wie ( erwiesene ) Geschwindigkeitsüberschreitung, deutliche Unterschreitung eines angemessenen Mindestabstandes, oder grob rücksichtsloses Verhalten ereignete, solltest Du normalerweise auch keine Probezeitmaßnahmen zu befürchten haben.
LG
huhu,
solange du nicht nachweislich zu schnell (hier könnte vielleicht etwas auf dich zukommen da du deine Geschwindigkeit nicht an die Wettersituation angepasst hast), betrunken oder unter Drogeneinfluss warst sowie keine andere Teilnehmer behindert oder gebärdet wurden passiert, außer das du eben entstandenen Schaden bezahlen musst nicht viel.
Ggf. bekommst dafür ne Strafe und deine Probezeit wird ggf. verlängert, weg ist dein Lappen dadurch nicht, such mal nach A und B Verstoß.
Grüße Anna
Diese Polizistin hat ihre Grenzen sehr stark überschritten und eine Dienstaufsichtsbeschwerde von dir wäre durchaus angebracht. Dazu kannst du dich an einen Anwalt wenden, wozu ich dir prinzipiell sogar rate. Bekommst du diesbezüglich eine Vorladung von der Polizei, mach um Himmels Willen keine Aussage. Gib lediglich deine Personalien an und beim Rest hältst du den Mund. Du redest dich sonst um Kopf und Kragen, weil die dir das Wort im Mund rumdrehen. Das soll dann dein Anwalt klären.
Dass du deswegen Probleme bekommst, kann ich mir nicht vorstellen. Weder hast du grob fahrlässig gehandelt, noch einen Personenschaden verursacht und warst nicht betrunken. Selbst erfahrene Autofahrer unterschätzen die Wetterverhältnisse.
Es wäre eigentlich angebracht, deine Aussage zu überdenken und das auch mitzuteilen.
Diese Polizistin hat ihre Grenzen sehr stark überschritten und eine Dienstaufsichtsbeschwerde von dir wäre durchaus angebracht.
Das ist schon sehr grenzwertig!
Trotzdem gibt es wegen nicht angepasster Geschwindigkeit mit Unfallfolge 1 Punkt.
Völlig ohne Willkür, keine Überschreitung (d)einer Grenze, kein Hauch von erfolgreicher Dienstaufsichtsbeschwerde.
Hab vorher noch nie irgendwas gehabt.. komme also vielleicht ohne AufbauSeminar davon?