Ausbezahlen , Nein muss er nicht !
Ihr könnt euch mit :
Vorname, Nachname, Geburtsdatum und letzt bekannte gemeldete Wohnadresse an das Einwohnermeldeamt der letzten Wohnadresse wenden !
Ihr beantragt eine einfache Melderegisterauskunft nach Paragraf 44 Bundesmeldegesetzt .
hierzu muss man erklären das die Auskunft weder zum Adresshandel noch zu Werbezwecken benötigt wird !
die Bearbeitungsgebühr von 5-10€ muss man im Voraus entrichten !
Hallo,
die FEB möchte wissen ob , bedingt durch deinen rechten Fuß, du ein kfz sicher bedienen kannst !
Deun Fuß wird sich der Gutachter anschauen und ein Gutachten abgeben !
Du willst also deinen Vater angeben , hast du schon mal etwas vom Paragrafen 164 STGB gehört ?
falsche Verdächtigung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft !
wenn dann gibst du deinem Vater die Anhörung und er füllt diese aus .
im übrigen , da die Behörde dich angeschrieben hat , steht für diese anscheinend schon fest das du gefahren bist , ansonsten hätte der Halter des Fahrzeugs also dein Vater die Anhörung bekommen !
die 18km/h Unterschreitung haben keine Bedeutung für deinen Führerschein und Probezeit !
Gegenüber einer Behörde verjähren Ordnungswidrigkeiten nach Paragraf 24 STVG 3 Monate nach tattag .
Sofern gegen ihn keine Verjährungsunterbrechende Maßnahmen nach Paragraf 33 OWiG eingeleitet wurde.
Forderungen einer Parkraumüberwachung wie z.B. bei Lidl, Aldi ,Rewe und so verjähren nicht nach 3 Monate !
Du hast einen Wohnsitz in Deutschland und das Fahrzeug steht an deinem Wohnsitz so ist es unverzüglich umzumelden . Ansonsten begehst du eine steuerstraftat .
und bei Steuereinnahmen kennt der Staat keine Freunde ! Das könnte Teuer werden .
übrigens , ist der politische TÜV nach der Eu Richtlinie 2008/40/EG durchgeführt worden , muss dieser auch in Deutschland anerkannt werden .
Du bist nicht der erste der sich zu 100% sicher ist und dann zu 100% falsch lag .
gelblicht heißt ja anhalten und nicht Gas geben ‚🤷♂️
Rotlichtampelblitzer blitzen immer 2 mal !
Der erste dokumentiert den Haltelinien Verstoß , der zweite das überqueren des schutzbereich der Ampel , er wird ca. 2 Sekunden nach dem haltelinienverstoß ausgelöst. bei Fußgängerampeln auch mal nach 1 Sekunde bzw. Bei größeren Kreuzungen auch mal 3-4 Sekunden später.
Begeht man einen Rotlichtverstoß so sieht man in der Regel nur den Blitz des haltelinienverstoßes . Den Zweiten Blitz sieht man in der Regel nicht mehr denn man legt bei einer Geschwindigkeit von 50km/h ca 30 Meter in den 2 Sekunden zurück. Da die Kreuzung keine 30 Meter haben siehst du den Blitz nicht mehr , in der Nacht evtl.
Das ist dann ganz einfach ,
Foto 1 dokumentiert das du bei Rot die Haltelinie überquert hast und Foto 2 dokumentiert das du den schutzbereich der Ampel durchfahren hast, da du auf diesem Foto nicht mehr zu sehen bist !
Das du hier wohl nichts mehr machen kannst außer bezahlen und PZM Verlängerung zu bekommen haben ja schon ein paar andere geschrieben .
ich hätte aus Interesse mal eine Frage an dich .
Warum benutzen viele Fahranfänger keine Freisprecheinrichtung ? Aus meinem Führerhaus sieht man immer wieder wie das Handy auf dem Oberschenkel liegt und bedient wird !
schließlich gibt es Freisprech schon für unter 30€ und eine Halterung kostet 10€ ?
gruß
Du bist noch in der Probezeit ! Lass das mit der warnapp!
denn sie verführt dich schneller zu fahren als erlaubt ! Und wenn du dann geblitzt wirst weil die App den mobilen Blitzer noch nicht hat ist der Ärger groß .
im Übrigen ist der Zeitgewinn den du durch das schnellere fahren gewinnen möchtest liegt im sekundenbereich !
Nicht viel , sie wird voraussichtlich nach jugendstrafrecht geurteilt .
sollten 120 Sozialstunden dabei rauskommen . Verfügt sie über monatliche Einkünfte auch eine Geldstrafe denkbar !
die Versicherung kann sie in Regress nehmen .
Die verletzte Person wird sie auf Schmerzensgeld verklagen .
eine Fahrerlaubnissperre wird angeordnet .
So ungefähr
Erstens :fahr einfach 30 dann brauchst auch keine Angst haben geblitzt zu werden .
zweitens :Blitzer blitzen nicht jeden Tag . Meistens wochenweise oder 2 Wochen dann setzten sie aus . Ansonsten hätten die Behörden das Probleme der permanenten Überwachung die nicht erlaubt ist .
Bei über 70km/h Überschreitung
700€ + 35€ Gebühren sowie 2punkte und 3 Monate Fahrverbot und Probezeitmaßnahmen
allerdings könnte hier eine vorsätzliche Begehung im Raum stehen und das Bußgeld auf 1400€ erhöhen.
Es ist kein Fahrverbot aber auch mehr als eine reine Empfehlung .
der Arzt hat dir mitgeteilt das du zur Zeit körperlich bzw. Geistig nicht in der Lage bist eine kfz sicher zu führen .
also wenn die Fahrerlaubnisbehörde dies mitbekommt kassieren sie deine Fahrerlaubnis ein und du musst zur MPU .
und dies geht schneller als man denkt
Bist du Polizist ?
nein, dann kümmere dich doch um deine Sachen hast ja damit schon genug zu tun .
Rechtlich entscheidet der Richter ob er die Aufnahmen zulässt oder nicht !
irgendwann gerätst du an einen der besucht dich danach zu Hause und verkratzt dir dein Auto . Osä.
Ganz klares nein !
viele brauchen den Führerschein um auf weiterführenden Schulen , Studium oder Ausbildung zu kommen ! geht nicht immer alles mit Rad bzw öffis .
man müsste mal darüber nachdenken , die Strafen für Zuwiderhandlungen anzuheben !
Ja kann man wenn man öfters hin geht besteht man so nach dem 3.-4. mal evtl.
Ist verboten !
eine Rastanlage bzw Parkplatz gehören nicht zur Fahrbahn . $2 abs.1 STVO
Sie sind eher ein Seitenstreifen so das OLG Düsseldorf 5Ss 77/87 . Daraus
Tatbestand:102600
Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärts kommens.
§ 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 88 BKat
75€ , 1 Punkt , A verstoß
Wer schon mal bei einem Gerichtsverfahren über eine owi dabei war , wird ganz schnell feststellen das einen Polizisten mehr geglaubt wird und zwingende Beweise nicht sein müssen .
In der Regel .
es gibt auch Ahnungen die außerhalb des Regelbußgeldes Ligen .
zb wenn du des Öfteren in kurzen Abständen mit 25 gemessen wurdest , kann die Bußgeldbehörde nicht nur das Bußgeld erhöhen sondern auch ein Fahrverbot bis zu 3 Monaten verhängen.
Bist du die dich , das die Gemeinde den CE bezahlt ?
Für die Feuerwehr reicht eigentlich der C !
46 km/h Überschreitung innerhalb einer Ortschaft .
400€ + 28,50€ Gebühren + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot sowie PZM Stufe 1
allerdings , wird man die mindestens vorsätzliche Begehung vorwerfen :
800€+ Gebühren sowie 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot und natürlich PZM .
du solltest auf den Anhörungsbogen nicht reagieren , dich nicht äußern.Bei der nahezu doppelten Geschwindigkeit steht hier auch recht schnell ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen gegen sich selbst in Raum .
jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen , die wird mit Sicherheit nicht günstig sein . Diese wird inklusive Vertragslaufzeit wohl teure werden so das du den RA selbst bezahlen könntest.
Evtl. Kannst du dich an eine onlineplattform wie z.b. geblitzt.de u.ä. Wenden