Unfall wegen Glatteis?
Schönen guten Tag,
ich hat ein Unfall, bin 50 km/h gefahren wie es auf der Straße erlaubt ist.
Bin ganz normal gefahren auf einmal wurde die Straße glatt da kam ich dann ins Rutschen hab gelenkt und gebremst aber bin dann hin und her gerutscht bin dann in einer Laterne reingeknallt.
Hab die Polizei angerufen und die sagen zu mir das ich ein Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg bekomme, und sie haben mir gesagt das ich ein Aufbauseminar wahrscheinlich machen muss, weil ich erst seit 07.10.2022 meinen Führerschein hab und noch in Probezeit bin, ich frage mich jetzt aber ob ich vielleicht auch das Aufbauseminar nicht machen muss, weil ich ja die Geschwindigkeit, die erlaubt war, eingehalten hab und ich ja nichts dafür kann das die Straße auf einmal glatt wird.
Es waren auch zwei Zeugen dabei die hinter mir gefahren sind und es auch gesehen haben wie ich weg gerutscht bin, die haben auch mit der Polizei gesprochen.
Ab wann darf ich eigentlich nicht mehr fahren, weil die Beamten mir Nichts gesagt haben das ich jetzt nicht mehr fahren darf, meinen Führerschein hab ich auch wieder bekommen.
vielen Dank im Voraus für die Hilfe und Tipps, was ich vielleicht machen könnte oder um das Aufbauseminar nicht machen zu müssen.
Viele Grüße
Moin Meister
4 Antworten
Neben der allgemein gültigen Höchstgeschwindigkeit gibt es u.a. noch die weiter einschränkende Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 2 StVO:
Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Tatbestandsnummer 103620:
Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
145,00 € (+28,50€ Kosten), 1 Punkt, A-Verstoß
A-Verstoß = Aufbauseinar + Probezeitverlängerung
Neija... Du bist halt für die Witterungsverhältnisse zu schnell gefahren, sieht man ja am Ergebnis
und was der Polizist vorOrt sagt... Sei mal dahin gestellt, der gibt seinen Bericht ab, das geht dann an die Staatsanwaltschaft und die legt dann am Ende fest was sie Dir aufbrummt oder eben auch nicht
Ich hab aus Erfahrung gelernt, daß die Jungs vorOrt sehr schnell sind mit Aussprechungen von Strafen, dabei haben die nicht das letzte Wort darüber, noch nicht mal das Erste
Ich denke das Aufbauseminar ist nicht die schlechteste Idee.
Dort kann man ja mal über den Unterschied von erlaubter und angepasster Geschwindigkeit diskutieren.
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.
Fahrzeug beherrschen und gegen die Laterne fahren sind nicht Dasselbe.
Salue
Du darfst so schnell fahren dass Du das Auto jederzeit beherrschen kannst. Bei guten Verhältnissen aber nie schneller, als die signalisierte Geschwindigkeitslimite.
Du bist für die Strassenverhältnisse zu schnell gefahren, was sich bewiesen hat. Da gibt es nichts anzufechten.
Tellensohn