Unfall wegen Glatteis?

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Neben der allgemein gültigen Höchstgeschwindigkeit gibt es u.a. noch die weiter einschränkende Vorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 2 StVO:

Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Tatbestandsnummer 103620:
Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
145,00 € (+28,50€ Kosten), 1 Punkt, A-Verstoß

A-Verstoß = Aufbauseinar + Probezeitverlängerung

Ich denke das Aufbauseminar ist nicht die schlechteste Idee.

Dort kann man ja mal über den Unterschied von erlaubter und angepasster Geschwindigkeit diskutieren.

§ 3 StVO - Geschwindigkeit

Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.

Fahrzeug beherrschen und gegen die Laterne fahren sind nicht Dasselbe.

Neija... Du bist halt für die Witterungsverhältnisse zu schnell gefahren, sieht man ja am Ergebnis

und was der Polizist vorOrt sagt... Sei mal dahin gestellt, der gibt seinen Bericht ab, das geht dann an die Staatsanwaltschaft und die legt dann am Ende fest was sie Dir aufbrummt oder eben auch nicht

Ich hab aus Erfahrung gelernt, daß die Jungs vorOrt sehr schnell sind mit Aussprechungen von Strafen, dabei haben die nicht das letzte Wort darüber, noch nicht mal das Erste

Salue

Du darfst so schnell fahren dass Du das Auto jederzeit beherrschen kannst. Bei guten Verhältnissen aber nie schneller, als die signalisierte Geschwindigkeitslimite.

Du bist für die Strassenverhältnisse zu schnell gefahren, was sich bewiesen hat. Da gibt es nichts anzufechten.

Tellensohn