Führerschein weg?

4 Antworten

Kann eine OWI sein (§ 24a StVG) oder eine Straftat (§ 316 StGB).

§ 24a StVG hätte zur Folge: 500 € Geldbuße, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (TBNR 424648; 242 BKat)

§ 316 StGB hätte zur Folge: Geld oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB) mit anschließender Sperre für eine Neuerteilung von 6 Monaten bis 5 Jahren (§ 69a Abs. 1 StGB).

Da die Tat in beiden Fällen ein A-Verstoß ist (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 1.1 bzw. 2.3 FeV), wird weiterhin ein Aufbauseminar angeordnet (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG), was zwingend auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre zur Folge hat (§ 2a Abs. 2a 1 StVG). Dafür besteht keine eigene Verjährung, die Anordnung des Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit sind auch nach Ablauf der Probezeit noch möglich.

Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis (egal ob nach § 69 StGB oder § 46 FeV) endet deine Probezeit. Bei einer Neuerteilung beginnt eine neue Probezeit, und zwar mit der Dauer der verbleibenden Restzeit der bisherigen Probezeit + Verlängerung um 2 Jahre (§ 2a Abs. 1 Satz 6 bis 7 i.V.m. Abs. 2a StVG). Die Neuerteilung einer FE ist erst nach Absolvierung des Aufbauseminars möglich (§ 2a Abs. 5 Satz 1 StVG).

Für diese Probezeit gilt das bisherige dreistufige System des Abs. 2 nicht mehr. Wenn du erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehst, wird direkt eine MPU angeordnet (§ 2a Abs. 5 Satz 4 bis 5 StVG).

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
MarcelMcGregor7 
Fragesteller
 28.12.2023, 01:06

Was ich komisch finde das der Polizist zu mir sagte es kommt zur einer Nachschulung und gab mir den Führerschein wieder. Lebe nämlich in Österreich

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Answer1234567  28.12.2023, 15:31
@MarcelMcGregor7
Lebe nämlich in Österreich

Meinst du nicht, dass das eine relevante Information wäre, wenn du so eine Frage in einem deutschem Forum stellst? Da wir in letzter Zeit Österreich nicht besetzt haben, dürfte sich das dortige Recht von dem bundesdeutschen Recht unterscheiden.

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Das ist ein A-Verstoß, der zur Verlängerung der Probezeit und zur "Nachschulung" führt. Dazu kommen Bußgeld und ein Punkt.

Normalerweise wird beim ersten Vergehen noch kein Führerscheinentzug angeordnet, allerdings kann es auch bei Einzelfallentscheidungen anders gehandhabt werden, wenn du dich z.B. uneinsichtig zeigst usw.

matrix791  27.12.2023, 10:16

a-Verstoss bei einer Polizeikontrolle und einem Alkoholwert über 05 - 0,99 - stimmt.

bei einem Unfall( auch wenn niemand verletzt oder Person beteidigt) ist es für Fahranfänger ab 0,3 eine Strafftat. Der Führerschein wird dann bei der späteren Gerichtsverhandlung eingezogen( wie lange weiß ich nicht- schwankt zwischen 3-6 monaten). 3 punkte in Flensburg.

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CryingGame  27.12.2023, 10:37
@matrix791

Stimmt. Bei meiner Antwort habe ich nicht bedacht, dass es 0,6 waren.

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Es wird maßgeblich darauf ankommen, wie der Unfall bewertet wird!

Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bereits dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet.

Fahranfänger, die gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen, werden neben den Maßnahmen zur Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg konfrontiert.

  • Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille)
  • 3 Punkte
  • Ent­zieh­ung des Füh­rer­scheins, Frei­heits­stra­fe oder Geld­stra­fe
Bußgeldrechner: Was kosten Alkoholverstöße in der Probezeit?

findest du hier:

https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/alkohol/

Meine persönliche Meinung ist:

Ich gehe von einer Verlängerung der Probezeit, sowie einem Aufbauseminar aus.

Billig wird die Sache nicht - aber der behältst den Lappen.

Alle Fakten zum Aufbauseminar für Fahranfänger

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/aufbauseminar-fahranfaenger/

Mach dich jetzt nicht verrückt und warte erst mal ab, was kommt.

Viel Erfolg!
In der Probezeit und bis zum Alter von 21 Jahren gilt stets eine Null-Toleranz-Grenze (0,0 Promille), d.h. JEDER Verstoß führt zur Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre. Es drohen mindestens ein Bußgeld von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Zudem ist ein Aufbauseminar zu belegen.