Unfall Ende der Probezeit?

FlockeFindet  27.11.2023, 17:23

Wurde das denn von der Polizei aufgenommen oder möchte der Radfahrer eine Anzeige erstatten?

Inkognito-Nutzer   27.11.2023, 17:27

Wurde von der Polizei aufgenommen habe mich direkt um den Radfahrer gekümmert was jedoch nicht wirklich nötig war

Haben dann zusammen gesagt wir rufen die Polizei

Kerner  27.11.2023, 20:04

Hallo,

war der Radfahrer direkt im Kreisverkehr,

oder auf einer abgesetzten getrennten Spur,

die auch von Fußgänger benutzt wird?

Inkognito-Nutzer   27.11.2023, 20:08

Nein der war direkt im Kreisverkehr

Mir wurde geraten evtl ein Anwalt zu nehmen von bekannten da es ja eigentlich genauso ein Auffahrunfall sein könnte Bin da nicht so bewandert

4 Antworten

Da du dich vorbildlich verhalten hast und nicht geflüchtet bist, glaube ich eher, dass du dein Führerschein behalten darfst, aber ein Verwarnung bekommst. Noch keine Strafe, aber eine Verwarnung.

Inkognito-Nutzer   27.11.2023, 17:37

Danke für deine Einschätzung

Ja das wäre wirklich sehr wünschenswert

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Inkognito-Nutzer   27.11.2023, 17:40

Die Polizistin sagte mir halt dass es keinen Unterschied für das Strafmaß mache ob der Radfahrer jetzt nur gefallen ist oder zB ne schwerwiegendere Verletzung davongetragen hat

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Bin in den Kreisverkehr gefahren

Echter Kreisverkehr mit Zeichen 215 und 205? Sprich: Vorfahrt für denjenigen, der sich im Kreisverkehr befand? Ich gehe im Folgenden mal davon aus:

und habe nicht gesehen dass ein Rad von links kam und ich war schon was durch doch das Rad musste bremsen und ist mir leicht hinten drauf gefahren und gefallen

Also Vorfahrtmissachtung deinerseits mit Unfallfolge:

  • 120 € Bußgeld (TBNR 108607; 34 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV)
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.5 FeV)
  • Tat wird in der Probezeit als A-Verstoß gewertet (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.1 FeV)

Wenn du noch in der Probezeit bist:

Da die Tat außerdem ein A-Verstoß ist (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.1 FeV), wird weiterhin ein Aufbauseminar angeordnet (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG), was zwingend auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre zur Folge hat (§ 2a Abs. 2a 1 StVG). Dafür besteht keine eigene Verjährung, die Anordnung des Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit sind auch nach Ablauf der Probezeit noch möglich.

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Verletzt war der Herr zum Glück nicht zumindest nicht sofort erkennbar und ein RTW war nicht nötig

Das ist schon mal gut, muss aber nicht zwingend bedeuten, dass tatsächlich keine Verletzungen vorliegen. Hinsichtlich des Personenschadens wären wir grundsätzlich im Bereich einer fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB) - und damit bei einer Straftat. Die fahrlässige Körperverletzung ist ein relatives Antragsdelikt (§ 229 i.V.m. § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB) und wird daher nur in zwei Fällen verfolgt:

  • Der Geschädigte stellt einen Strafantrag (§§ 77 ff StGB).
  • Die Staatsanwaltschaft stellt ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung fest. Das ist aber eher selten der Fall, wenn kein Strafantrag gestellt wird.

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Ja, du könntest dir einen Anwalt nehmen und versuchen, die Geschichte zu deinen Gunsten hinzubiegen. Große Chancen sehe ich hier aber nicht, ich würde spontan eher bezweifeln, dass sich die Investition lohnt - jedenfalls wenn die Kosten nicht von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen werden.

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Sirius66  28.11.2023, 10:00
Die Staatsanwaltschaft stellt ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung fest. Das ist aber eher selten der Fall, wenn kein Strafantrag gestellt wird.

Bei Verkehrsdelikten schon.

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Answer1234567  28.11.2023, 16:05
@Sirius66

Hast du dazu Zahlen? Ich habe es bislang noch nicht erlebt, dass die Staatsanwaltschaft bei geringfügigen Unfallverletzungen die Verfolgung von sich aus, sprich ohne Strafantrag, betrieben hätte. Würde ja auch eine ziemliche Masse an Verfahren nach sich ziehen.

Bei schwereren Verletzungen sieht das anders aus, keine Frage.

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Sirius66  28.11.2023, 16:32
@Answer1234567

Zahlen habe ich nicht.

Ich kenne es so, dass es diese "Beschuldigung" immer gibt. Kommt ein Brief mit der Verfahrensankündigung und der Belehrung. Dann muss man sich äußern.

Wird oft eingestellt, besonders bei Teilschuld oder Geständnis. Aber zieht einer vor Gericht, bleibt's.

Geht mir momentan genauso. Hab meine Beschuldigtenanhörung nächste Woche. Ich sehe keine Schuld bei mir. Höchstens Teilschuld. Und damit wäre auch die KV von Tisch.

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Gut das nicht mehr passiert ist.

Was wurde dir vonseiten der Polizei denn genau gesagt?

Mir wurde geraten evtl ein Anwalt zu nehmen von bekannten da es ja eigentlich genauso ein Auffahrunfall sein könnte Bin da nicht so bewandert

Unwissende Bekannte (oder gar doof? 😁)!

Auch bei einem Auffahrunfall bedeutet es nicht automatisch, dass in jedem Fall er Auffahrende schuld hätte - und schon gar nicht, wenn dem Auffahrenden vom Unfallgegner die Vorfahrt genommen wurde!!

Inkognito-Nutzer   27.11.2023, 21:05

Mir wurde gesagt dass ich evtl mit einem Verlust des Führerscheins bzw MPU rechnen muss aber sie das nicht beurteilen können da das das Straßenverkehrsamt entscheidet

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Inkognito-Nutzer   27.11.2023, 21:09
@Eichbaum1963

Rechnen muss ist etwas forsch ausgedrückt sehe ich gerade es war so dass das der Fall sein könne laut der Polizistin aber es eben nicht in deren Aufgabenbereich liegt

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Inkognito-Nutzer   27.11.2023, 21:55
@Sirius66

Wie kommst du darauf ?

Ein Aufbauseminar ist ja nicht gleich eine MPU oder nicht ?

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Sirius66  27.11.2023, 21:59
@Inkognito-Fragesteller

Hab ich das gesagt? Weißt du, was eine MPU ist? Warum sollte es die geben?

Weißt du überhaupt, was Probezeitmaßnahnen sind? Kennst du die Stufen? Sollte man als Inhaber eines FS auf Probe!

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Inkognito-Nutzer   27.11.2023, 21:59
@Inkognito-Fragesteller

Gut stimmt sie haben MPU gesagt aber wird ja häufig umgangssprachlich als Synonym verwendet

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Inkognito-Nutzer   27.11.2023, 22:02
@Sirius66

Kenne dieses mit den A und B Verstößen und den Unterschied zwischen MPU und aufbauseminar

Würde nur gerne wissen ob das irgendwie Spielraum gibt oder ob es immer der Fall ist

Ist zB die Strafe die Gleiche wenn sich das Opfer “nur” hingelegt hat oder er ein Bein verloren hat etc

Das hat mir die Polizei nämlich so vermittelt

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Sirius66  28.11.2023, 09:56
@Inkognito-Fragesteller

Wenn es einen Personenschaden gibt - egal wie schlimm - gibt es zusätzlich das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, incl Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen.

Die übrigen Maßnahmen - Verwarngeld/Bußgeld, PZM - beeinflusst das nicht.

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Wir mir nun der Führerschein entzogen ?

Nein, der Führerschein wird nicht entzogen und es gibt auch kein Fahrverbot. Allerdings wird deine Probezeit um 2 Jahre verlängert und ein Bußgeld i.H.v. 120€ puls 28,50 Gebühren und Auslagen dürften auf dich zukommen.

TB-Nr.: 108607

Inkognito-Nutzer   27.11.2023, 20:45

Und wie sieht es mit nem Aufbauseminar aus ? Muss ich das machen ?

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Inkognito-Nutzer   27.11.2023, 20:51
@Stadewaeldchen

Das find ich am schlimmsten führt da kein Weg dran vorbei null Chancen ? Was wäre wenn ich anwaltlich dagegen vorgehe ?

Man kann ja quasi es auch so auslegen dass er mir hinten reingefahren ist oder ?

wer macht fest wann es Auffahrunfall und wann ne vorfahrtsmissachtung ist ?

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Stadewaeldchen  27.11.2023, 20:53
@Inkognito-Fragesteller
Was wäre wenn ich anwaltlich dagegen vorgehe ?

Dann musst du rechtzeitig gegen den Bußgeldbescheid vorgehen. Wie groß deine Chancen da sind mag ich nicht beurteilen.

Man kann ja quasi es auch so auslegen dass er mir hinten reingefahren ist oder ?

Der Radfahrer war im Kreiverkehr, du bist eingefahren. Daraus einen Auffahrunfall zu konstruieren und das im Nachgang ist gelinde gesagt gewagt.

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Inkognito-Nutzer   27.11.2023, 20:59
@Stadewaeldchen

Habe halt keinen Bußgeldbescheid etc. bekommen glaube das wird mir zugeschickt und nen Unfallbericht auch nicht

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Inkognito-Nutzer   27.11.2023, 21:57
@Sirius66

Mir wurde gesagt dass ein Unfallbericht direkt ausgehändigt wird mit dem sollte ich dann eigentlich zum Anwalt

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Sirius66  27.11.2023, 22:02
@Inkognito-Fragesteller

Mit welchen Schwachköpfen redest du da? Mit Glück hast du in ein paar Tagen eine Vorgangsnummer! Das war's aber auch.

Und in ein paar Wochen kommt ggf noch eine Beschuldigtenanhörung.

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Inkognito-Nutzer   27.11.2023, 22:05
@Sirius66

Mein Verwandter hatte letzte Woche einen Unfall und hat direkt am Unfallort noch einen Wisch erhalten wo eine 1. draufgeht mit dem Namen des Schuldigen dahinter und eine 2. mit dem Namen des Opfers

kenne mich bei sowas halt selber null aus

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Sirius66  28.11.2023, 09:59
@Inkognito-Fragesteller

Wenn ihr das vorher nicht schon selbst gemacht habt, ja. Das ist aber nur ein Datenaustausch. Da von Unfallbericht zu sprechen, ist schon ziemlich übertrieben.

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