Fahrerflucht in der Probezeit?

Pamuk115  03.06.2023, 17:10

Hallo ist was rausgekommen bei dirwegen fahrerflucht

kdkdkdlssm 
Fragesteller
 03.06.2023, 23:37

Noch nicht..

7 Antworten

weil ich nicht wusste wie ich handeln soll

Das glaubt dir niemand. Lernt man gewöhnlich in der Fahrschule und steht auch in den Unterlagen, die man bei der Fahrschule und der Versicherung bekommt.

Anhalten, wenn nötig Unfallstelle absichern und um Verletzte kümmern. Dann zwischen den Beteiligten die für die Schadensabwicklung notwendigen Daten austauschen, wie Versicherung und Anschrift. Es muss auch die Beteiligung angegeben werden, kein Schuldanerkenntnis. Auch wer am Unfall keine Schuld trägt, ist Beteiligter.

Auch wer am Unfallort bleibt, aber z. B. als Fußgänger seine Beteiligung verschweigt, weil es niemand gesehen hat, begeht Unfallflucht.

Wenn du als Beschuldigter vernommen wirst, dann hast du das Recht, nichts zu sagen. Problem: Die eigene Versicherung will Angaben dazu.

Wer sich unerlaubt entfernt, begeht Unfallflucht, wenn Fremdschaden entstanden ist. Schon bei kleinen Stößen ist schnell 1.000 € Schaden beisammen.

Wer mit einem Auto einen Unfall baut, dass ihm nicht oder nicht alleine gehört, z. B. Mietwagen, und wegfährt begeht Unfallflucht, auch wenn nur am Mietwagen Schaden entstanden ist.

Trunkenheit ist oft ein Motiv für Unfallflucht bei Parkremplern. Ist niemand da, dann muss z. B. eine halbe Stunde gewartet werden. Danach darf man sich entfernen, muss aber unverzüglich der Verpflichtung nach § 142 Abs. 3 nachkommen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

Nach der Mitteilung z. B. über Handy muss nur das Fahrzeug für Feststellungen zur Verfügung stehen.
Verkehrsunfallflucht ist man dann los.
Nach der Angabe seines Aufenthalts muss man nicht da bleiben wo man ist, sondern kann das Mitwirken an den Feststellungen am Fahrzeug, auch anderen übertragen.
Bei Alkoholgenuss ist es danach nicht sinnvoll persönlich vor Ort oder zuhause (dort kriegt man Besuch) auf die Polizei zu warten. Das ist das kein sicherer Ort. Da sollte man irgendwoanders, auch im Freien, die Nacht verbringen, bis der Alkohol abgebaut ist und das Handy sinnvollerweise ausschalten.

ich finde in der Ausführung keine Frage. Aber ja, kann deiner Aussage zustimmen, dass beim sich-Entfernen vom Unfallort eine Anzeige erstattet werden kann. Und die hat gerade in der Probezeit spürbare Folgen. Es ist übrigens Teil der Theorieprüfung, wie man sich zu verhalten hat. Nun bleibt abzuwarten, welches Urteil gefällt wird.

Es droht eine Geldstrafe und in Abhängigkeit von der Höhe des Fremdschadens (ca. 1500€) auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Falls du zur Tatzeit noch unter 21 warst, kann auch eine Strafe nach Jugendstrafrecht folgen (in der Regel Sozialstunden). Der drohende Fahrerlaubnisentzug bleibt jedoch. Außerdem im Falle jeder Verurteilung Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.

Es gibt jetzt verschiedene Handlungsmöglichkeiten, z.B. Schweigen / Fahrereigenschaft leugnen / Darauf setzen, dass man den Unfall nicht bemerken konnte / Gestehen und dadurch auf Milde hoffen. Einen konkreten Rat mag ich hier aus der Ferne nicht geben, außer, dass ein Anwalt spätestens Im Falle einer Anklage durchaus Sinn machen könnte.

Wenn Du angezeigt wurdest, kannst Du nichts dagegen machen.

Das kann jetzt einen Gerichtstermin, ein Aufbauseminar, 3 Punkte in Flensburg, 1 - 3 Monate Fahrverbot, und ein Bußgeld zur Folge haben. Die Probezeit wird ebenfalls um zwei weitere Jahre verlängert.

Bild zum Beitrag

https://www.bussgeldkatalog.org/fahrerflucht-probezeit/

 - (Auto, Polizei, Führerschein)

Vielleicht einen Anwalt einschalten?

Dir drohen nicht nur Probezeitmaßnahmen, sondern auch der Entzug Deiner Fahrerlaubnis.

Diese Straftat ist keine Kleinigkeit.