Lass doch erstmal den Anomaliequotient ermitteln. Wenn er zwischen 0,7 und 2 liegt, ist alles gut.

Eine starke/leichte Farbenblindheit gibt es nicht. Blind ist blind. Es gibt unterschiedlich ausgeprägte Farbsinnschwächen, die dann nach AQ eingestuft werden.

Gruß S.

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Du kannst dort ja vieles machen. Pforte, Hausmeister, Reinigung, Fahrzeugpflege ..... warum nicht?!

Gruß S.

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Das Auswahlverfahren beginnen ja alle bei Null. Wenn du die Mindestnoten für die Zulassung zum Auswahlverfahren hast, sind deine Chancen nicht geringer.

Gruß S.

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Dröseln wir das mal auf.

Ich möchte gerne zur Landespolizei,da ich an meinen Standort bleiben möchte am liebsten.

Dafür gibt es keine Garantie. Du darfst es als Wunsch angeben. Nicht mehr und nicht weniger.

Könnte man eine Ausbildung zum mittleren Dienst in einem anderen Bundesland machen und dann hier arbeiten

Nein. Genau aus dem Grund, den du schon selbst nennst. Ein Tausch geht mur 1:1.

Muss ich studieren also

Ja.

Habe gehört man könnte sein Fachabi 12 Klasse bei der Polizei als Praktikum nachholen aber wie funktioniert das und könnte ich es in meinen Wohnort machen?

Nicht ganz.

Den praktischen Teil deiner Fachhochschulreife hast du durch die Ausbildung.

Ich verstehe Klasse 11 nicht ganz. Eventuell zählt das als theoretischer Teil. Was genau war das? Welche Schule? Wann? Warum nicht 12?

Gruß S.

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Ja. Wer sonst? Du bist auch für dein Glas verantwortlich. Taugt auch als Ausrede wenig.

Gruß S.

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Ein Mitarbeiter der Polizei meinte am Telefon, meine Chancen stünden sehr gut

Wenn dieser Mitarbeiter zur Einstellungskommission gehört, wird er es besser wissen als alle anderen hier.

Gruß S.

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Der erste Fehler, den du machst, ist anzunehmen, dass jeder, der das Auswahlverfahren geschafft hat, eine Zusage bekommt.

Jeder, der das Auswahlverfahren schafft, kommt auf eine Rangliste. Diese Rangliste besteht aus unterschiedlichen Gruppen:

  • Direktzusage
  • Zusage
  • Potentiell Zusage
  • Wahrscheinlich Absage

Und in der Reihenfolge wird benachrichtigt.

Gruß S.

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Grundsätzlich nur Sachen, die vom Dienstherrn abgesegnet sind.

Rest hängt vom DAL ab. Wenn er/sie Vorgaben macht, sind sie zu erfüllen.

Meist macht er/sie aber keine.

Gruß S.

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Diese Tickets sind ja üblicherweise in Semestergeühren inkludiert. Bei der Polizei denkt man gar nicht in Semestern. Es gibt keine Studiengebühr. Und da es die nicht gibt, gibt es wohl auch kein Semesterticket.

Kann mich aber irren.

Gruß S.

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Diesen rRuf hat sie nur in gewissen Kreisen. Das sind in der Regel Menschen, die

  • frustriert sind
  • einen Sündenbock brauchen
  • sich nichts sagen lassen
  • sich nicht limitieren, reglementieren oder sanktionieren lassen wollen
  • provozieren wollen
  • kriminell sind
  • ungebildet und schlecht informiert sind
  • das Prinzip eines Rechtsstaates und seiner Gewaltenteilung nicht verstehen
  • von Deutschland nur das Geld wollen, das Land, seine Bürger und Gesetze aber nicht respektieren

....

Liste darf gern erweitert werden.

Gruß S.

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Bitten? Ja.

Werden Sie sich bitten lassen? Nein.

Der Grund: Sie müssen einsatzbereit sein und bleiben. Ohne Schuhe sind sie das nicht. Damit verstoßen sie gegen die Dienstvorschrift.

Warum sollten sie? Für wen? Einen Kriminellen? Wohl kaum.

Für eine Mutter, die nachts um 2 die Tür öffnet. Deren Kind unterwegs ist. Die ahnt, was kommt. Welche Nachrichten sie überbringen. Die Zeit schinden will. Nicht hören will, was schon im Raum schwingt. Die dann bittet, sie mögen die Schuhe ausziehen. Dann .... vielleicht ....

Gruß S.

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Eine Hyposensibilisierung ist eine medizinische Maßnahme. Die sind nie ein Ausschlusskriterium, aber ein temporäres Bewerbungs-/Einstellungshindernis.

Die Gründe für diese Maßnahme oder der abschließende Befund könnte sehr wohl zur Untauglichkeit führen. Das ist diagnose-, prognose- und einzelfallabhängig.

Gruß S.

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Schöne Antworten hier ....

Nach pdv300 ist für die Polizei ein AQ von 0,7 bis 2,0 zulässig.

Geh auf www.copzone.de. Dort kannst du es n der Rubrik FOREN - dann nochmal Diensttauglichkeit suchen - nachlesen.

Gruß S.

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Mhm .... 🤔 wenn du so leicht zu verunsichern bist, weiß ich nicht, ob das der richtige Job für dich ist.

Lass gucken. Gibt ja dann offensichtlich was zu sehen!

Gruß S.

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Prüfst du alle deutschen Polizisten auf ihre Abstammung? Das hast du viel zu tun!

In Deutschland darf Polizist werden, wer eine deutsche oder EU Staatsbürgerschaft hat.

Türken ohne deutschen Pass werden hier nicht Polizist. Sie sind Deutsche. Wie viele andere mit Vorfahren aller möglichen Arten.

Alle machen ein Auswahlverfahren. Wenn dabei ein "Türke" besser abschneidet als ein "Deutscher", sagt das wohl eher was über den Deutschen ....

Die Vorfahren meiner Kinder stammen aus Bessarabien und Schlesien. Meine Kinder sind alle Polizisten. Und nun?

Musst du googeln, was Bessarabien ist?

Gruß S.

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Du hast schlechte Anleiter. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Das lässt sich klären, bevor man die Flinte ins Korn schmeißt. Evt. sind persönliche Animositäten im Spiel, dann kannst du den DAL um eine andere Schicht bitten.

Mit der Studienbegleitung - oder wie auch imner sich das bei euch nennt - kannst du besprechen, ob eine andere Dienststelle künftig eine Option wäre.

Wenn das nicht fruchtet und dein Unwohlsein bleibt, kannst du imher noch kündigen.

Zu bedenken ist natürlich die Rückerstattung der Anwärterbezüge. Unnötug höher ausfallen müssen sie ja nicht.

Gruß S.

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