Generell für alle Klassen deiner fahrerlaubnis . Bei 8 Punkten wird die fahrerlaubnis entzogen egal mit welcher Klasse du die Punkte erlangt hast

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Wenn du deinen Führerschein hast darfst du auch fahren

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Brauchst du wirklich den TÜV Bericht?

Den TÜV Bericht brauchst du nur wenn :

. Hauptuntersuchung abgelaufen

. Bei neuer hauptuntersuchung

.Wenn Hauptuntersuchung nicht auf zulassungsbescheinigung teil I ersichtlich ist

Schau mal auf der Homepage deiner Zulassungsstelle.

Zur Not zum TÜV fahren

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Absender und Adresse sind drauf .

Im der DHL App gibt man unter sendungsverfolgung die sendungsnummer ein und wartet .

sobald der Fahrer das Paket scannt erscheint es dann in der Verfolgung .

Auserdem bekommst du das Paket an der Packstation eh nicht ausgehändigt !

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Schau mal hier :

make-it-in-Germany.com

evtl.könnt ihr ihn darüber holen

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Ich kann mir vorstellen das die Firmen gegen Raub Einbruch versichert sind ! Es entsteht Ihnen meistens keinen finanziellen Schaden !

erst wenn die Versicherung mehr Sicherheit verlangt wird daran weiter gearbeitet

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Berücksichtigt man den tachovorlauf sowie die 3% Messtoleranz kommt man so auf eine Überschreitung von 26-30 km/h .

150€ Bußgeld + 1Punkt + 28,50€ Gebühren + Anordnung Aufbauseminar + Verlängerung der Probezeit

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Am 14.02.2024 bei Mannheim verursacht von einem Eurofighter .

hier der Zeitungsartikel :

Ein ziviles Flugzeug war von Budapest in Ungarn nach Le Bourget bei Paris unterwegs. Die Kontaktaufnahme der Fluglotsen blieb erfolglos, deshalb startete ein Eurofighter in Neuburg an der Donau. Er erreichte eine so hohe Geschwindigkeit, dass es zu einem Überschallknall kam. Dieser Knall und eine leichte Druckwelle war in der gesamten Rhein-Neckar-Region und darüber hinaus zu hören und zum Teil auch zu spüren.

2023 kam es zu 8 Einsätze von Kampfjets bei denen es zum Überschallknall kam .

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Meinung des Tages: Klimaschutz ist Menschenrecht - wie bewertet Ihr das Urteil des EGMR?

Eine womöglich historische Entscheidung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied gestern, dass es ein Menschenrecht für effektiven Klimaschutz gibt. Diese Grundsatzentscheidung könnte künftig weitere Klagen nach sich ziehen...

Wer hat geklagt?

Werden elementare Menschenrechte verletzt, wenn der Staat nicht genügend für den Klimaschutz tut? Habe ich sogar das Recht, gegen staatliche und systematische Missachtung von Klimaschutzauflagen juristisch vorzugehen? Mit diesen und ähnlichen Fragen musste sich am gestrigen Tag der Europäische Menschengerichtshof (EGMR) in Straßburg auseinandersetzen.

Geklagt hatten insgesamt drei unterschiedliche Parteien, von denen allerdings nur die Klage der "KlimaSeniorinnen" aus der Schweiz erfolgreich war. Dem der Umweltorganisation Greenpeace nahestehenden Verein gehören ca. 2.500 Frauen im Alter 60+ an. Der konkrete Vorwurf lautete, dass der Klimawandel mittlerweile immer häufigere und intensivere Hitzewellen nach sich ziehen würde, die gerade für ältere Menschen in vielen Fällen lebensbedrohlich seien. Aus Sicht der "KlimaSeniorinnen" hätte es die Schweiz in der Vergangenheit verpasst, dem Klimawandel aktiv und vehement entgegenzutreten.

Auch sechs junge Erwachsene aus Portugal sind mit ihrem Anliegen für mehr Klimaschutz nach Straßburg gezogen. Auslöser für ihre Klage waren die verheerenden Waldbrände in Portugal im Jahr 2017 sowie deren Sorge vor weiteren und häufiger stattfindenden Naturkatastrophen und deren Auswirkungen auf die körperliche und geistige Gesundheit. Konkret richtete sich die Klage gegen alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Russland, die Schweiz, die Türkei und das Vereinigte Königreich. Es war das erste Mal überhaupt, dass mehrere Staaten gleichzeitig angeklagt worden sind.

Das Urteil

Die Klage der Portugiesen jedoch wurde vom EGMR abgewiesen. Begründet wurde das Urteil dahingehend, dass sie nicht - wie für gewöhnlich vorausgesetzt - zuvor die nationalen Gerichte konsultiert hätten, sondern direkt vor den EGMR gezogen seien.

Für die "KlimaSeniorinnen" hingegen gab es gestern allen Grund zur Freude; die Richter am EGMR entschieden, dass der aktuell nicht ausreichende Klimaschutz der Schweiz die Menschenrechte der Klagenden verletzen würde. Dabei entnahm der Gerichtshof dem Recht auf Privat- und Familienleben (Art. 8 der Menschenrechtskonvention) ein Recht auf effektiven und nachhaltigen Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden sowie Lebensqualität. Die Schweiz hätte es versäumt, ein CO2-Budget aufzustellen oder anderweitig zu erreichnen, wie stark die Emissionen reduziert werden müssten.

Angesichts der Komplexität des Themas sowie der Ermessensspielräume einzelner Staaten macht der Gerichtshof der Schweiz allerdings keine konkreten Vorgaben dazu, welche Maßnahmen das Land in der Praxis zu erbringen habe.

Ein wegweisender Präzedenzfall?

Das gestrige Urteil dürfte für weitere Klimaklagen in Zukunft durchaus Symbolwirkung besitzen. Zahlreiche Umweltschützer, Klimawissenschaftler und Aktivisten lobten die Entscheidung des EGMR als bahnbrechendes Urteil im Kampf gegen die Klimakrise. Eine Sprecherin von Greenpeace freute vor allem über die Tatsache, dass man nun "schwarz auf weiß" hätte, dass "Klimaschutz [...] Staatspflicht" sei. Klimaschützer rechnen damit, dass das Urteil auch für kommende Klimaklagen hierzulande als Inspiration dienen dürfte.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil des EGMR?
  • Sollten Klimaschutzmaßnahmen künftig noch enger mit Menschenrechten verknüpft werden?
  • Welche konkreten Klimaschutzmaßnahmen wünscht Ihr Euch von Deutschland?
  • Wie sollten Staaten sanktioniert werden, die kein Konzept gegen den Klimawandel und den CO2-Ausstoß haben?
  • Wird zu viel Hysterie hinsichtlich des Themas Klimawandel betrieben?
  • Sollte ein Staat Unternehmen sanktionieren, die Klimawandelsünder sind?

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/egmr-klimaklage-vor-urteil-100.html

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-nachhaltigkeit/erste-klimaklage-vor-menschenrechtsgerichtshof-erfolgreich-19640917.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/klima-klagen-strassburg-egmr-1.6534413

https://www.tagesschau.de/kommentar/kommentar-klimaklage-egmr-100.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/klimaschutz-urteil-schweiz-100.html

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Das kann man so wie die. Richter sehen . Ich bin gespannt was die Rentner sagen sollte die Schweiz so vorgehen : Rentenerhöhungen sind bis 2040 vom Tisch , das Geld muss jetzt in den Klimaschutz investiert werden !

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Ausbezahlen , Nein muss er nicht !

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Als Zeugin vor Gericht obwohl man nichts gesehen hat?

Also ich muss morgen zum Gericht weil ich als Zeugin vorgeladen worden bin.

vor knapp 2 Jahren wurde ein alter guter Freund von mir bedroht von 2 Jungs einer davon war in der Zeit mein „ex“, mir wurde davon erzählt von dem Vorfall und hab das dann damals einem Sozialpädagogen erzählt der hatte mich dann damals bei der Polizei als Zeugin angegeben obwohl ich nichts gesehen hab. Hab dann einen Brief von der Polizei bekommen um eine schriftliche Aussage zu machen, ich hab dann da rein geschrieben das ich davon gesehen habe usw. Ich war damals 13 und hab nicht drüber nachgedacht das es eine Straftat ist.
dann 1-2 Monate später habe ich einen Anruf von einem Polizisten bekommen wegen weiteren Fragen aber hab dem dann auch direkt gesagt das ich gelogen habe und ich nichts gesehen hab.

dann Dezember 2023 krieg ich einen Brief vom Gericht das ich als Zeugin geladen worden bin, und ich hab übelst Angst davor weil ich jetzt nicht weiß wie ich das den Richtern erklären kann das ich gelogen hab und warum. Weil der Grund warum ich das gemacht habe war um meinem ex damals eins reinzuwürgen weil er mich damals verarscht hatte öfters.

jetzt bin ich 15, denkt ihr wenn ich morgen bei der Gerichtsverhandlung die Wahrheit sage alles aufkläre mich entschuldige dafür und denen den Grund nennen kann falls die fragen das mir nichts passieren kann? Weil wie gesagt war damals 13,naiv und hab nicht so über mein Verhalten nachgedacht.

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Du sagt vor Gericht die Wahrheit , fertig !

beantwortest wahrheitsgemäß die Fragen .

Folgen für dich , weil du bei der Polizei gelogen hast wird es keine geben .

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Ihr könnt euch mit :

Vorname, Nachname, Geburtsdatum und letzt bekannte gemeldete Wohnadresse an das Einwohnermeldeamt der letzten Wohnadresse wenden !

Ihr beantragt eine einfache Melderegisterauskunft nach Paragraf 44 Bundesmeldegesetzt .

hierzu muss man erklären das die Auskunft weder zum Adresshandel noch zu Werbezwecken benötigt wird !

die Bearbeitungsgebühr von 5-10€ muss man im Voraus entrichten !

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Hallo,

die FEB möchte wissen ob , bedingt durch deinen rechten Fuß, du ein kfz sicher bedienen kannst !

Deun Fuß wird sich der Gutachter anschauen und ein Gutachten abgeben !

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Kannst du auch online bei der Dekra machen

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Du willst also deinen Vater angeben , hast du schon mal etwas vom Paragrafen 164 STGB gehört ?

falsche Verdächtigung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft !

wenn dann gibst du deinem Vater die Anhörung und er füllt diese aus .

im übrigen , da die Behörde dich angeschrieben hat , steht für diese anscheinend schon fest das du gefahren bist , ansonsten hätte der Halter des Fahrzeugs also dein Vater die Anhörung bekommen !

die 18km/h Unterschreitung haben keine Bedeutung für deinen Führerschein und Probezeit !

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So sehen Blitzer aus !

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vor gericht wurde mir zu 100% versprochen das ich meinen Führerschein machen darf vom Richter persönlich

darfst du ja auch , aber erst musst du Auflagen erfüllen .

Bei einem FoF und einem BTM Eintrag wirst du nicht um eine MPU herumkommen . Für die Fahrerlaubnisbehörde bist du ungeeignet zum führen eines Kraftfahrzeuges.

Durch die MPU geben sie dir die Möglichkeit ihnen nachzuweisen , das du geeignete bist .

Natürlich hast du ach die Möglichkeit das ganze gerichtlich klären zu lassen .

kommst du der MPU nicht nach , bekommst du einen ablehnungsbescheid den du durch klageerhebung anfechten kannst !

Mach dir da aber mal nicht allzugroße Hoffnung .

der Richter wird das ähnlich sehen !

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