Habe mit meinem Auto eine Probefahrt machen lassen und derjenige hat geparkt ohne Parkschein, muss ich jetzt bezahlen oder der der geparkt hat?

Ich habe mein Auto zum Verkauf ausgeschrieben und da soll ein Strafzettel an der Windschutzscheibe gewesen sein, habe ich natürlich nicht bekommen weil der Fahrer den mir nicht gab.

Ich habe dann die Verwarnungsbehörde angeschrieben dass ich das nicht bekommen habe und ich mich nicht erinnern kann dass ich was an der Scheibe gehabt hätte. Das wären ursprünglich 10 Euro gewesen.

Dann hat es 38,50€ gekostet und ging vor Gericht. Ich hatte die Fahrerdaten nicht mehr gefunden. Jetzt habe ich sie gefunden und den Fahrer, bzw. Parker angeschrieben. Er schreibt zurück dass es richtig ist, dass er mit meinem Auto eine Probefahrt gemacht hat, Strasse kann er sich nicht mehr genau erinnern. Er hat aber in einer Kneipe was gegessen und als er zurück zum Auto ging, hing ein Zettel an der Windschutzscheibe. Den er allerdings mit mir hat besprechen wollen und hat ihn nicht weggemacht von der Windschutzscheibe. Bei der Rückfahrt zu mir ging das Kühlersymbol an und er ist erschrocken und kam auf den Scheibenwischer und dann ist der Zettel von der Windschutzscheibe weg geflogen.

Er schreibt dann weiter, dass es schon vom 1.9.23 ist und er eigentlich die 38,50€ nicht bezahlen möchte weil es zulange her ist.

Bringt es etwas das an das Gericht zu schreiben oder ist es besser es zurück zunehmen, weil ich nicht weiß wie es aus geht.

Oder hat jemand Erfahrung wie sowas ausgehen kann. D.h. muss immer der Halter haften oder wie ist das in diesem Fall?

Bitte nicht schreiben frag einen RA. Ich bin nicht Rechtschutz versichert. Wollte nur fragen, ob sich jemand hier auskennt.

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Polizei hat mich im wheelie gesehen jedoch nicht anhalten können?

Gute Tag miteinander,

meine Frage ist rein fiktiv und und dient nur der Interessen bzw. der Neugierde.

Wie läuft das ab? Sollte man auf dem Motorrad mit einem wheelie oder mit erhöhter Geschwindigkeit von der Polizei gesehen werden, jedoch konnten die aufgrund der Geschwindigkeit oder des Verkehrsaufkommen den Motorradfahrer nicht anhalten. Einige Stunden oder Tage später sehen Sie diesen Motorradfahrer wieder und erkennen das es der von von vorher sein könnte.
Jetzt kommt die Frage. Darf die Polizei den Motorrad Fahrer nun anhalten und den vorher dargestellten vergehen, zur Rechenschaft ziehen?

Zu beachten ist.

Das Motorrad ist sehr auffällig vom Dekor, also ziemlich einzigartig

Zum tatzeitpunkt war kein Kennzeichen( wir sagen mal es ist zwar montiert gewesen aber runter geklappt so das es nicht erkennbar war) und kein Gesicht zu erkennen

Kennzeichen und alles andere am Motorrad ist zum Zeitpunkt wo die Polizei den Motorrad Fahrer dann später anhält StvO gerecht

Im Endeeffekt ist die Frage ob die Polizei den Motorradfahrer hinterher noch zu Rechenschaft ziehen kann obwohl sie nur wissen was für ein Motorrad es war und wie das Motorrad, die Kleidung des Fahrers ausgehen hat, auch ohne Kennzeichen und das Gesicht gesehen zu haben.

Danke im Voraus für die ganzen Antworten

Motorrad, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Bußgeld, Polizeikontrolle, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Wheelie
Bußgeld wegen 5-10 Minütiger. Verspätung?

hallo, bin seit September auf einer neuen Schule und es wurde mir vor kurzem mit Bußgeld angedroht und eine Mahnung des Rektors gab es auch bezüglich einer Entschuldigung, die am 2. Tag meiner Anwesenheit, abgegeben wurde.

Nun hatte ich etwa vor einer Woche ein Vorfall, wo ich zum Unterricht, aufgrund eines Schneechaosks, 5-10 min zu spät zum Unterricht gekommen bin und der Lehrer auch meinte, dass alles gut sei.

Nun habe ich vor paar Tagen gesehen, dass bei meiner Abwesenheitsliste, die Verspätung als Fehltag eingetragen wurde, der nicht entschuldigt ist. Da ich leider nicht gesagt bekommen habe, dass ich eine Entschuldigung mitbringen soll bzw. für die (kurze) Verspätung eine brauche, wusste ich nicht, dass ich für diese ebenfalls eine brauche.

Ich bin die einzige Schülerin, die erst neu ist auf dieser Schule und daher wurde ich auch nicht ganz aufgeklärt und es hieße, bezüglich den Entschuldigungen, soll ich meine Mitschüler fragen, aber diese ebenfalls es vergessen haben, mir das ganze zu erklären bzw. es nicht ganz genau erklärt haben.

Nun wird mit Bußgeld angedroht und ganz vielen Briefen (angeblich) die nach Hause geschickt werden und diese ebenfalls eingetragen werden unter meinem Namen.

So eine Situation hatte ich in meinem ganzen Leben noch nie erlebt, da ich selber noch Schülerin bin und ich noch nie so ein „Extremfall“ erlebt.

Ich habe erst Mal eine Weile gebraucht, bis ich das ganze überhaupt realisieren konnte tatsächlich, wie eben schon erwähnt war ich sehr überrascht, da ich sowas noch nie erlebt

Daher meine Frage, ob das für solche Fälle denn auch geht mit dem Bußgeld? Und was passiert denn genau wenn ich Bußgeld zahlen muss?

Danke im Voraus !

Bußgeld, Gesetz, Jura, Mahnung, Erlaubnis
Unfall in der Probezeit - was nun & Konsequenzen?

Hi und zwar geht's darum, dass ich gestern einen Unfall gebaut habe, bei welchem ich von einer Ein/Ausfahrt in eine Straße nach links einbiegen wollte. Als nach mehrmaligem Kontrollieren alles frei war, setzte ich an zum Abbiegen und beim halben Abbiegevorgang war plötzlich ein Auto vor mir, welches bereits halb in die Einfahrt eingebogen war, aus welcher ich gerade links abbiegen wollte - es kommt zu einem leichten Crash mit Sachschaden in vielleicht dreistelliger Höhe. Ich habe den Unfallgegner zu keinem Zeitpunkt wahrgenommen bzw. gesehen, bis es schon zu spät war. Ebenfalls wurde ich erheblich von der Sonne geblendet beim nach rechts gucken, konnte aber bei längerem Hinschauen eigentlich alles Nötige erkennen aber das sollte für den Unfall keine Rolle spielen. Ich kann es mir nur so erklären, dass das Auto, als ich geguckt habe im Bereich fuhr, wo ich geblendet wurde, somit also nix gesehen habe und als ich zum Abbiegen ansetzte vermutlich irgendwo hinter der A-Säule verborgen gewesen ist. Wurde alles durch die Polizei aufgenommen und im Unfallbericht steht auch drin, dass der Unfall dadurch verursacht wurde, dass ich den Unfallgegner übersehen habe. Die Frage ist: passiert meinem Führerschein etwas und wie sieht das ganze ggf. versicherungstechnisch aus? Hierbei sei anzumerken, dass ich meinen Führerschein jetzt etwas mehr als ein Jahr habe, somit noch in der Probezeit bin.

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Hat die Polizei vom Gegenverkehr Kennzeichen aufgeschrieben?

Guten Morgen,

ich habe soeben auf einer Straße in Österreich um die 90km/h gedrückt, wo eigentlich nur 50km/h zulässig waren, da ich in dem Moment einem anderen ne Lektion erteilen wollte. Ich weiß, das war ne dumme Aktion von mir und ich brauche auch keine Aussagen wie ,,das hast du dir selbst zu verdanken“. Ich bin mir definitiv bewusst, dass das ein Fehler war.

Wie dem auch sei: Ich befand mich auf einer wechselseitig vierspuriger Fahrbahn (2+2) und vom Gegenverkehr kam ein Polizei-Transporter mit einer Tafel oben, welche einen Pfeil nach rechts andeutete. Ich bremste sofort auf 50-60 km/h ab und konnte anhand meines Innenspiegels erkennen, dass sie plötzlich stehengeblieben sind auf der Straße, vermutlich vor der Ampel.

Kann es sein, dass der Pfeil für mich bestimmt war? Denn sie haben nicht probiert, umzukehren und mir nachzufahren. Besteht denn die Chance, dass die Polizei mein Kennzeichen aufgeschrieben hat? Sie hat ja keinen festen Beweis, dass ich so schnell gefahren bin, und kann mir nicht vorstellen, dass sie mich von ihrer Fahrbahn geblitzt haben, da sie selber am Fahren waren. Außerdem war es Nacht. Das alles ereignete sich innerhalb von 10 Sekunden.

Ich bedanke mich für jede Antwort!!

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Mofa abgeschleppt, da kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war?

Abend,

ich hatte mein Mofa auf öffentlicher Straße geparkt und dabei auch vergessen, dass mein Versicherungskennzeichen abgelaufen war. Das neue hatte ich zwar zu Hause gehabt, aber auch nicht daran gedacht es anzubringen, da ich mit dem Mofa sehr selten gefahren bin bzw. in letzter Zeit überhaupt nicht mehr gefahren bin.

Tja blöd gelaufen, wegen der Arbeit war ich dann auch auf Dienstreise, war 4 Monate nicht zu Hause gewesen und als ich wieder kam, hatte ich bereits ein Brief im Briefkasten von der Stadt, dass mein Mofa abgeschleppt worden ist.

Im Schreiben wurde erwähnt, dass mehrmals am Fahrzeug eine Notiz hinterlegt worden sei, dass Fahrzeug von den öffentlichen Parkplätzen weg zu nehmen oder ein gültiges Versicherungskennzeichen anzubringen.

Mir ist meine Schuld bewusst, Pech gehabt. Aber reicht es aus, einfach eine Notiz am Fahrzeug anzubringen ? Da sowas auch von Passanten auch entwendet werden kann ?

Ich habe jemanden der bei mir immer im Briefkasten nachschaut, aber per Post habe ich von der Stadt nichts bekommen. Die Aufforderung das Moped wegzustellen war nur am Moped dran.

Ist das so rechtens ?

Und ich hatte gehört es gibt ein gesetzt, dass besagt dass man alle 72 Stunden am Fahrzeug sein muss ? Stimmt das ? Also dass man sein Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt lassen darf.

Ich meine, selbst wenn es sowas gibt, ein Knöllchen am PKW bekommt auch separat per Post, wenn man den nicht sofort bezahlt hat, da eben sowas entwendet werden kann.

Irgendwie muss man doch benachrichtigt werden, abgesehen von den Notizen am Fahrzeug.

Ich meine stellt euch Mal vor, Ihr bekommt ein Knöllchen am Fahrzeug, dass entwendet wird. Dann werdet Ihr per Post auch nicht benachrichtigt und aufgefordert das Knöllchen zu bezahlen.

Und am Ende kriegt Ihr einen Brief zugeschickt mit der Zwangsvollstreckung.

Das darf doch so nicht sein oder ?

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