Nötigung oder nicht?
Gestern Abend ist mir ein Auto eine ganze Strecke lang richtig dicht aufgefahren. Also so dicht, dass ich sein Gesicht im Rückspiegel sehen konnte. Der klebte wirklich unnormal an meiner Stoßstange. Auf der Strecke war 70 und ich bin auch 75 oder so gefahren.
Und dann bei 100 ist der mir immer noch unnormal dicht aufgefahren, obwohl ich auch 100 gefahren bin. Da war Überholverbot wegen einer Kreuzung und da hat er mich einfach überholt, obwohl da durchgezogener Strich und Überholverbot wegen der Kreuzung war und Gegenverkehr kam!
Ich habe alles auf Video und hab auch das Kennzeichen. Was soll ich machen?
5 Antworten
Hast Du eine Dashcam für hinten? Oder wie hast Du seine Drängelei aufgenommen?
Du kannst natürlich zur Polizei gehen und ihn anzeigen und mit den Aufnahmen seiner Fahrweise vor Dir, kannst Du das auch belegen. Entgegen anderer Meinung gelten die Aufnahmen einer Dashcam inzwischen durchaus als Beweismittel. Und natürlich kann man das Verhalten als Nötigung werten.
Das musst Du Dir jetzt überlegen. Willst Du daraus eine Anzeige machen und Dir die Unannehmlichkeiten antun? Oder hackst Du das ab, als Erlebnis im Straßenverkehr, was hoffentlich nicht nochmal passiert. Aber mit Trollen musst Du immer rechnen. Deine Entscheidung.
Ich habe alles auf Video und hab auch das Kennzeichen. Was soll ich machen?
Tue dir selbst einen Gefallen und lösche die gesetzeswidrigen Aufnahmen.
Verkehrssünder filmenBußgelder drohen auch, wenn Privatleute mit ihren Aufnahmen ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei anzeigen wollen. Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der Polizei erlaubt, und auch dies nur in engen Grenzen.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/
Und es war dir nicht möglich, ihn einfach vorbei zu lassen? Du kannst eine Anzeige erstatten und deine Aussage wird mit dem Video erhärtet.
Bei ständigem Gegenverkehr nein. Und ich bin so schnell gefahren wie ich durfte. Da kann ich auch nicht mitten auf der Bundesstraße rechts ran in die Leitplanke fahren
Selbst wenn du eine Aufnahmen hast wird das Verfahren wahrscheinlich mangels öffenliches Interesses eingestellt. Spar dir die Mühe einer Anzeige! In unserem Land der Raser und Drängler gilt halt dreiste Fahrt für dreiste Bürger.
Leider wahr. Außerdem wird der Drängler auf sein Lobby-Veto-Recht zum Rasen und Drängeln pochen. Wer sich im Straßenverkehr regelkonform verhält, riskiert mittlerweile von der Dränglerlobby wegen Verkehrsbehinderung belangt zu werden.
Pochen muss er meist gar nicht, dafür haben wir die Staatsanwaltschaft.
Als LKW-Fahrer habe ich das Glück, spätestens nach Auswertung des Fahrtenschreibers muss die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Verkehrsbehinderung einstellen, weil dann nachgeiwiesen ist dann man nicht verkehrsbehindernd langsam gefahren ist. Bleibt dem Drängler also nur noch das Zivilrecht und ein auf Lobbyismus spezialisierter Rechtsverdreher der aus Tempolimits eine strafbare Verkehrsbehinderung biegt.
Du kannst eine Anzeige erstatten. Das Video wird aber nicht als Beweismittel gültig sein. Das ist voll doof mit den dränglern. Bei mir ist schon öfter vorgekommen, dass dann ein Ball auf die Straße geflogen ist oder ein Hund auf der Straße war. Ich musste dann echt voll in die Eisen. Erstaunlicherweise funktionierte das dann mit dem Abstand.
Ja so Unfallkamera mäßig