Widerholung Täter muss Abstinenz Nachweise?

3 Antworten

Okay, hier wird in den Kommentaren teilweise komisches Zeug geschrieben.

Die Behörde MUSS eine MPU verlangen. Sie hat überhaupt KEIN Ermessen. Das hat der Gesetzgeber eben nicht eingeräumt. Dabei wäre es rechtswidrig, wenn die Behörde aus Ermessensgründen von der MPU absieht, weil die Tat nur "knapp begangen" wurde.

Gutachten werden IMMER an den Kunden versandt, es sei denn er bittet schriftlich um direkte Übersendung. Aus Datenschutzgründen DARF sonst das Gutachten nicht direkt an die Behörde gesandt werden. Der Kunde entscheidet grundsätzlich selbst, ob er das Gutachten bei der Behörde einreicht.

Die MPU ist nicht verpflichtend, ja. Aber Nichtvorlage des Gutachtens (auch wenn es nie ein Gutachten gab) fürt nach § 11 Abs. 8 FeV zum Schluss auf Nichteignung. Auch hier hat die Behörde KEIN Ermessen. Dort steht zwar "darf", das ist aber lediglich die Formulierung einer Legitimation für die Behörde, sie hat keine andere Wahl. Nach § 3 Abs. 1 StVG i.V.m. § 46 Abs. 1 FeV MUSS die Behörde dann die Fahrerlaubnis auch entziehen. Auch hier hat sie keine Wahl. Somit ist die MPU nur verpflichtend, wenn man seine Fahrerlaubnis behalten will. Und wenn das Gutachten negativ ist, bringt halt alles nichts.

Es wird die Fahrerlaubnis entzogen und nicht der Führerschein. Den muss man nach Erlöschen der Fahrerlaubnis dann unverzüglich abgeben (§ 47 Abs. 1 FeV). Er wäre aber ohnehin wertlos, weil er allein - ohne Fahrerlaubnis - nicht zum Fahren berechtigt. Die Abgabe ist zwingend erforderlich, da sonst der Schein erweckt werden könnte, dass eine Fahrerlaubnis vorhanden ist. Die Abgabe wird ggf. mit Zwangsmitteln (Wegnahme durch Polizei, Zwangsgeld, Zwangshaft, Hausdurchsuchung) durchgesetzt, bis der Führerschein bei der Behörde ist. Es ist definitiv nicht auf die leichte Schulter zu nehemen.

Auch die Schutzbehauptung, das man den Führerschein dann zufällig verloren hat, hilft nicht viel. In diesem Fall muss man dies der Behörde mitteilen (sonst kommen die Zwangsmittel) und wird zur Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verlust einbestellt. Falschaussage kann dann zu einer Haftstrafe führen. Die Behörde schreibt den Führerschein zur Fahndung aus (Sach- und Personenfahndung). Das ist je nachdem für den Betroffenen ganz schön nervig. Und fahren darf man ja trotzdem nicht.

Normalerweise bekommt man direkt bei der Begutachtung eine kurze Rückmeldung, welche Tendenz das Ergebnis hat. Entscheiden wird am Ende aber immer und ausschließlich die Behörde (sie darf aber nicht willkürlich entscheiden). Dass Blut abgenommen wird, spricht für eine Kontrolle der Alkoholmarker. Diese sind erhöht, wenn kurz zuvor ordentlich getrunken wurde oder ein lang anhaltender Konsum vorlag. Hat man wirklich abstinent gelebt, hat man da nichts zu befürchten. Über Urin oder Haar kann rückwirkend festgestellt werden, ob Abstinenz vorlag. Beim Haar sogar bis zu 6 Monate rückwirkend, wenn lang genug und nicht gefärbt oder anderweitig chemisch behandelt. Es geht im Übrigen auch mit anderen Haaren am Körper, nicht nur mit Kopfhaar.

Nebenbei: Die Abstinenzzeit legt nicht die Führerscheinstelle fest. Die will nur ein positives Gutachten. Was da an Abstinenz gebraucht wird, weiß nur der Gutachter. Alle anderen können nur raten. Denn die Abstinenzzeit hängt von der Tiefe der Alkoholproblematik ab und nicht von den registrierten Taten. Und diese Tiefe ermittelt alleine der Gutachter. Es ist auch möglich, wenn eben kein Alkoholproblem festgestellt wird, dass gar keine Abstinenzzeit gebraucht wird. Die 12 Monate wären schon eine tiefgehendere Alkoholproblematik.


nancycotten  13.03.2025, 23:33
Okay, hier wird in den Kommentaren teilweise komisches Zeug geschrieben.

Richtig, darum möchte ich nochmal aufklären:

Normalerweise bekommt man direkt bei der Begutachtung eine kurze Rückmeldung, welche Tendenz das Ergebnis hat.

In ca. 50% der Fälle gibt es keine Rückmeldung, besonders dann nicht wenn es auf ein negativ hinausläuft.

Diese sind erhöht, wenn kurz zuvor ordentlich getrunken wurde oder ein lang anhaltender Konsum vorlag.

Erhöht sind sie idR wenn bereits Leberschädigungen eingetreten sind, ein "lang anhaltender Konsum" hat damit nicht unbedingt zu tun, denn auch Alkoholiker haben mitunter gute Leberwerte.

Über Urin oder Haar kann rückwirkend festgestellt werden, ob Abstinenz vorlag. Beim Haar sogar bis zu 6 Monate rückwirkend

Bei Alkohol geht das max. 3 Monate, nur bei Drogen sind es 6 Monate. Grund für die 3 Monate ist, dass das EtG mit der Zeit aus dem Haar herausgewaschen werden kann.

Es ist auch möglich, wenn eben kein Alkoholproblem festgestellt wird, dass gar keine Abstinenzzeit gebraucht wird.

Ein "Alk.problem" hat man praktisch immer wenn man deswegen zur MPU muss. Es kommt aber darauf an, ob es sich noch um eine "Gefährdung" oder bereits um Missbrauch handelt. Bei einer Gefährdung ist der moderate Alk.konsum noch möglich, bei Missbrauch geht es meist nur noch mit Abstinenz.

Wie die Führerscheinstelle/Erlaubnisbehörde da entscheidet weis wirklich niemand, in 4-5Jahren grenzwertig aufgefallen muss nicht zwingend in einer MPU enden, es liegt in deren ermessen eine MPU anzuordnen, was ich aber nicht glaube!


nancycotten  11.03.2025, 00:29
muss nicht zwingend in einer MPU enden,

Doch genau das muss es, die FeV ist da eindeutig.

Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass
(...)
2.
ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
(...)
b)
wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden,

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html

Manni123555 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 00:48
@nancycotten

Das heißt muss ich Abstinenz auch mit bringen , aber ich kann in diesem kleinen Zeitraum nicht 😕

schoschi06  11.03.2025, 00:50
@nancycotten

Der Paragraf ist auch wie Kaugummi, hätte, könnte , vielleicht, bei den geringen Überschreitungen hätte, könnte man vielleicht auch auf eine MPU verzichten können, nun hat er mal eine und muss damit leben!

schoschi06  11.03.2025, 00:55
@Manni123555

Es wird ja eine Blutprobe genommen wenn du einverstanden bist, wenn nicht, brauchst du auch erst garnicht hingehen, MPU ist freiwillig und kein Zwang!

Manni123555 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 01:17
@schoschi06

Also die FS hat mir geschrieben , wann ich nicht mache die werden meine Führerschein entziehen. Ich weis das ich Angst bekommen hast und damit Mpu vor gekommen

nancycotten  11.03.2025, 23:35
@Manni123555

Ob Abstinenz von dir gefordert wird kommt auf deine Trinkgeschichte im Vorfeld an, da gibt es in diesem Promillebereich keine festen Vorgaben. Wichtig ist, dass du dem Gutachter nachvollziehbar schildern kannst, dass du künftig nicht mehr Auto fährst wenn du Alkohol getrunken hast, da du anscheinend nicht einschätzen kannst wann du über der erlaubten Promillegrenze bist. Ob das in deinem Fall ausreichend ist, kann ich ohne weitere Informationen über die Tiefe deiner Problematik leider nicht sagen.

nancycotten  11.03.2025, 23:41
@Manni123555

Wenn dein Gutachten negativ ausfällt wird deine Fahrerlaubnis ebenfalls entzogen. Lass' das Gutachten nur zu dir schicken (nicht zur FEB) und wenn es negativ ist, gib deine Fahrerlaubnis freiwillig ab (spart Kosten). Besser wäre es gewesen du hättest es gleich so gemacht und dich dann ordentlich auf die MPU vorbereitet. Nun ist es wie es ist, und ich kann dir nur viel Glück für morgen wünschen.

Manni123555 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 07:56
@nancycotten

Hi nancy Danke für deine Hilfe 🙏 . Ich war gestern bei Mpu . Kann ich sagen 60-70% gut gelaufen . Bei Reaktion Test war ich richtig nervös bin da 100 % sicher das ich misst gebaut haben soll , bei diese 1 Sekunde Verkehr Bilder . So dann haben die auch Blut genommen und gesagt , wann wir immer noch nicht sicher sind dann müsse ich haaranalyise abgeben . Ich verstehe das nicht was die alles von mir brauchen , dürfen die alles ???? Wie gesagt ich hab nicht so Verweigern aber Geld und Zeit 😕

nancycotten  13.03.2025, 23:08
@Manni123555

Wenn du den Reaktionstest nicht bestanden hättest, hätte man dir mit Sicherheit schon angedeutet dass noch eine Fahrverhaltensbeobachtung auf dich zukommt, sofern der Rest der MPU auf ein positiv hinausläuft.

dürfen die alles ????

Ja, das dürfen sie. Es geht darum wie deine Blutwerte ausfallen. Lassen sie Rückschlüsse auf hohen Alkoholkonsum zu, so muss durch eine Haaranalyse festgestellt werden wie dein Trinkverhalten in den letzten 3 Monaten war und ob dies mit deinen Aussagen bei der MPU zusammenpasst.

Manni123555 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 00:19

Hab schon Brief bekommen, ich muss so Mpu

schoschi06  11.03.2025, 00:24
@Manni123555

Geh mal zum Hausarzt und lass deine Blutwerte testen( Got/GT ), sind die zu hoch, brauchst erst garnicht zur MPU antreten!

Manni123555 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 00:29
@schoschi06

hey Erstmal Danke für deine Hilfe. Aber ich denke leider ist so spät für mich weil hab über morgen schon Termin so Mpu und auch alles bezahlt

Manni123555 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 01:33
@schoschi06

Kannst du mal bitte paar Tipp geben, was genauso erwarten ist in meinem Fall . Ich werde dir thousand mal bedanken

schoschi06  11.03.2025, 01:44
@Manni123555

Absolute Reue, Verständnis und Ehrlichkeit sind Grundvorraussetzung zum bestehen, das sind ausgebildete Verkehrpsychologen denen du fast nichts vormachen kannst, also versuch erst garnicht dein Fehlverhalten zu entschuldigen oder runter zu spielen!

Viel Glück für Morgen

Dumm gelaufen..😅

Denke für einen 12monatigen Nachweis, hast Du nicht genug intus gehabt..

Ein Kollege musste mit mehr Sprit, einen Nachweis von 6monaten bringen.. Weiß aber nicht wie es ist, wenn man öfters erwischt wird..

Also.. don't drink and drive..😉


Manni123555 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 00:18

Ja mach ich nicht mehr aber Danke für deine Antwort 🙏