Weniger als 4/10 des halben tachowertes in der Probezeit ist das A- oder B- vertstöß? Wird die Probezeit verlängert?

1 Antwort

Ja, das ist ein A-Verstoß.

Vom Bußgeldbescheid bis zur Anordnung des Aufbauseminars und der Probezeitverlängerung können aber mehrere Monate vergehen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass da irgendwann noch ein Brief von der Führerscheinstelle kommt.