Parkvision nicht bezahlen?

5 Antworten

Was kann ich tun?

Den Kopf in den Sand stecken, aber dann wird vermutlich folgendes passieren:

Mahnung > Inkasso > gerichtlicher Mahnbescheid > Gerichtsvollzieher > Pfändung

So etwa in dieser Reihenfolge.

Einfach nicht das Auto (egal für wie lange) da abstellen, wo das Parken kostenpflichtig oder nicht erlaubt ist. Das hilft ungemein gegen Knollen.

Aufs Autofahren verzichten wenn dir die Regeln zu kompliziert sind

Nichts tun. Das werden dann Bußgeldbescheide, später geht's zur Staatsanwaltschaft und irgendwann in den Knast.

Rasentraktor007  28.12.2023, 15:16

Ganz sicher nicht.

Zivilrecht ≠ Strafrecht.

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Rasentraktor007  28.12.2023, 15:22
@LeckermaulVK

Wie schön, es geht hier aber um einen privaten Parkraumüberwachungs-Dienstleister.

Und auch bei einem behördlichen Bußgeldbescheid handelt es sich um Zivilrecht, nicht um Strafrecht.

Ich bin von der Bußgeldstelle des Landkreises!!

Wohl eher ein Troll.

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Tja, gesetz dem Fall in den zwei Monaten hat sich die Parksituation und die Beschilderung nicht geändert, hast Du dein Auto dort vier mal ordnungswidrig abgestellt. Eine entsprechende Beschilderung war ja sicherlich vorhanden. Die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach der StVO verjährt nach 90 Tagen, also drei Monate. Da liegst Du mit zwei Monaten doch gut in der Zeit. Die Notfälle mußt Du bitte einmal definieren, die dich dazu gezwungen haben, dein Fahrzeug wiederholt ordnungswidrig abzustellen. Das heißt jetzt also vier mal 40 Euro bezahlen, und hoffen das Du nicht als notorischer Falschparker von der Fahrerlaubnisbehörde zu einem Eignungstest herangezogen wirst.

Bonsai82  28.12.2023, 19:29

Dass das zur Bußgeldbehörde geht, bezweifle ich ganz stark, da es sich hier um Privatgrund und um einen privaten Parkraum-Überwachungsdienstleister handelt.

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