Was passiert da?

7 Antworten

​Wenn ein 17-jähriger Fahrer im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 (BF17) ohne die vorgeschriebene Begleitperson fährt, verstößt er gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Die Konsequenzen für den Fahrer können folgende Maßnahmen umfassen:​

  • Bußgeld: In der Regel wird ein Bußgeld von 70 Euro verhängt.​
  • Punkt im Fahreignungsregister: Es erfolgt die Eintragung von einem Punkt in Flensburg.​
  • Verlängerung der Probezeit: Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert.​
  • Anordnung eines Aufbauseminars: Der Fahrer muss an einem Aufbauseminar teilnehmen.

In besonders schwerwiegenden Fällen kann es auch zum Widerruf der Fahrerlaubnis kommen. ​

Für den Beifahrer, der sich in der Führerscheinausbildung befindet, sind in der Regel keine rechtlichen Konsequenzen zu erwarten, da die Verantwortung für die Einhaltung der Begleitvorschriften beim Fahrer liegt. Allerdings kann die Polizei die Personalien des Beifahrers aufnehmen, um den Sachverhalt vollständig zu dokumentieren.​

Es ist wichtig, die gesetzlichen Vorgaben des BF17-Programms strikt einzuhalten, um solche Konsequenzen zu vermeiden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

blackhaya  16.03.2025, 23:36

Vorsicht, auch der Beifahrer ist dran.

Jeder der es zulässt das jemand ohne Fahrerlaubnis fährt, kann auch bestraft werden

RechtHartmann  17.03.2025, 00:04
@blackhaya

Das trifft nur dann zu, wenn der Fahrer unter Alkohol, Drogeneinfluss sich befindet.

Wusste der Beifahrer, dass der Fahrer betrunken oder unter Drogen war?

  • Falls der Beifahrer bewusst zugelassen oder sogar dazu ermutigt hat, dass eine offensichtlich fahruntüchtige Person fährt, kann er sich der Beihilfe zum Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss (§ 316 StGB) strafbar machen.
  • Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Wurde das Auto vom Beifahrer zur Verfügung gestellt?

  • Falls der Beifahrer Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs ist und einem betrunkenen oder berauschten Fahrer das Fahrzeug überlässt, kann dies als Fahrlässige Ermöglichung einer Straftat gewertet werden.
  • Mögliche Konsequenzen: Bußgeld, Fahrverbot oder in schweren Fällen Mitschuld bei Unfällen.

Ist der Beifahrer ein Fahranfänger in der Probezeit?

  • In der Probezeit oder unter 21 Jahren kann es als Fehlverhalten gewertet werden, wenn der Beifahrer zulässt, dass jemand unter Alkohol/Drogen fährt.
  • Folge: Mögliche Verlängerung der Probezeit oder Anordnung eines Aufbauseminars.

Verkehrsunfall – Beifahrer kann mithaften

  • Falls der Fahrer unter Alkohol-/Drogeneinfluss einen Unfall verursacht, kann es passieren, dass auch der Beifahrer mitschuldig gesprochen wird, wenn er den Zustand des Fahrers kannte.
  • Besonders problematisch: Falls der Beifahrer Mitfahrer dazu überredet, beim Fahrer einzusteigen, könnte er Schadenersatzansprüche mittragen müssen.

Strafrechtliche Folgen bei Fahrerflucht

  • Falls der Fahrer nach einem Unfall flüchtet und der Beifahrer dies unterstützt oder nicht meldet, kann er sich wegen Beihilfe zur Fahrerflucht (§ 142 StGB) strafbar machen.
  • Folge: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Beifahrer kann als Zeuge oder Verdächtiger gelten

  • Falls es zu einer Kontrolle oder einem Unfall kommt, kann der Beifahrer von der Polizei als Zeuge oder sogar als Mitbeteiligter eingestuft werden.
  • Wer falsche Angaben macht, kann sich wegen Strafvereitelung oder Falschaussage (§ 258 StGB) strafbar machen.
Wann hat der Beifahrer keine Konsequenzen zu befürchten?
  • Keine Verantwortung, wenn der Beifahrer nichts vom Alkohol/Drogenkonsum wusste.
  • Keine Pflicht, den Fahrer aktiv zu stoppen (außer in Extremfällen, z. B. lebensgefährlicher Fahrstil).
  • Keine rechtlichen Folgen, wenn der Beifahrer nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist.

Selbst wenn keine Strafe droht, kann eine Mitschuld bei Unfällen bestehen, wenn der Beifahrer einen erkennbar betrunkenen oder berauschten Fahrer fahren ließ.

Sonstiges:

Beihilfe zum Fahren ohne Begleitperson (§ 27 StGB)

  • Falls der Beifahrer aktiv daran mitwirkt oder den Fahrer dazu ermutigt, ohne Begleitperson zu fahren, kann er sich der Beihilfe zu einer Ordnungswidrigkeit oder sogar einer Straftat schuldig machen.
  • Dies kann mit einer Geldstrafe oder Sozialstunden geahndet werden.

Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), falls BF17-Auflage entfällt

  • Beim Begleiteten Fahren (BF17) ist die Fahrerlaubnis an die Bedingung der Anwesenheit einer Begleitperson geknüpft.
  • Falls der Fahrer ohne Begleitperson fährt, kann die Behörde dies als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis werten.
  • In diesem Fall könnte der Beifahrer sich der Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar machen, wenn er wusste, dass die Begleitperson erforderlich ist.

Vorsätzliche oder fahrlässige Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (§ 315c StGB)

  • Falls der Fahrer erkennbar nicht fahrtüchtig oder unsicher ist und der Beifahrer dies erkennt, aber nichts unternimmt, könnte ihm in seltenen Fällen fahrlässige Mitverantwortung angelastet werden.

Fazit:

Beifahrer sind grundsätzlich nicht für das Fahrverhalten des Fahrers verantwortlich.

Ausnahme: Beifahrer hat aktiv zum Verstoß beigetragen

  • Falls er den Fahrer überredet hat, ohne Begleitperson zu fahren, könnte ihm eine Mitschuld gegeben werden.
  • Eltern könnten in Regress genommen werden, falls die Haftpflichtversicherung des Fahrers den Schaden nicht übernimmt.
blackhaya  18.03.2025, 05:44
@RechtHartmann

Ist das Chat GPT?

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder

RechtHartmann  18.03.2025, 11:46
@blackhaya

Unser Antwort ist von uns zusammen gestellt. Definitiv nicht vom ChatGPT.

Wenn Sie Ihre Nachricht selbst lesen würden, würden Sie merken, dass Sie selbst "Als Halter eines Kraftfahrzeugs" schreiben. Wenn der Beifahrer derzeit eine Ausbildung für eine Fahrerlaubnis absolviert, kann er wohl schlecht der Halter des Kraftfahrzeugs sein. Zudem hat der Fragesteller nichts von diesem Detail geschrieben. In der Fragestellung handelt es sich lediglich um den Fahrer der am begleitetem fahren teilnimmt und einem Beifahrer, der eine Fahrausbildung absolviert.

 wen ein minderjähriger junge (17) angehalten wird trotz Führerschein.

er hätte gar nicht fahren dürfen. damit hat er bereits die Probezeit verlängert das Aufbauseminar kommt. der BF17 wird widerrufen. sein Beifahrer war nicht die begleitende Person. wenn der Glück hat, kommt der ohne Strafe da raus.

ihr dürft weiterradeln


sSofee19 
Beitragsersteller
 15.03.2025, 22:52

😂😂😂😂

Wenn man mit 17 im "betreuten Fahren" unterwegs ist, muss der Beifahrer min. 30 Jahre alt und im Besitz einer Fahrerlaubnis sein. Ein Beifahrer, der gerade den Führerschein macht, ist in dem Sinne kein erlaubter Beifahrer.

Das wird für den Fahrer Konsequenzen haben, bis zum Entzug der Fahrerlaubnis. Ob der Beifahrer dann noch seine Führerscheinausbildung beenden kann, wage ich zu bezweifeln. Auskunft könnte der Bussgeldkatalog geben oder auch der Fahrlehrer des Beifahrers.

Wobei es egal ist, ob der minderjährige Siebzehnjährige ein Junge oder ein Mädchen ist. Das Verfahren ist bei allen gleich.

Da ist dir etwas aufregendes passiert das dich belastet. Erkläre es bitte so das ich dich verstehe, dann versuche ich zu antworten.