Auch bei einer Baustellenampel handelt es sich in der Regel um eine vollwertige Lichtzeichenanlage – also eine amtliche Verkehrsregelung, die rechtlich genauso behandelt wird wie eine reguläre Ampel. Ein Rotlichtverstoß kann daher gravierende Folgen haben, insbesondere wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.

Einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde Rot):

– 90 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg

Qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde Rot oder Gefährdung):

– ab 200 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Wichtig:

  • Auch wenn keine anderen Fahrzeuge zu sehen waren, kann ein Rotlichtverstoß geahndet werden.
  • Baustellenampeln sind regelmäßig überwacht (teils auch mit Kameras oder Zeugen durch den Baustellenbetrieb).
  • Eine Anfechtung ist ggf. möglich, etwa bei fehlerhafter Aufstellung oder unklarer Sichtbarkeit – hierfür ist eine genaue Prüfung des Einzelfalls erforderlich.

Ich empfehle, den Vorfall nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und frühzeitig Akteneinsicht zu beantragen.

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Wenn Sie im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Kokain und THC kontrolliert wurden, ist mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen zu rechnen – sowohl bußgeldrechtlich als auch führerscheinrechtlich.

Bereits der Nachweis von Kokain im Blut wird von den Fahrerlaubnisbehörden als eindeutiges Indiz für eine fehlende Fahreignung gewertet. In solchen Fällen kommt es in der Regel zur sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis und zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) vor einer eventuellen Neuerteilung.

Beim kombinierten Konsum mit THC (Cannabis) wird zudem geprüft, ob ein regelmäßiger oder gelegentlicher Konsum vorliegt. Auch hier kann die Fahrerlaubnisbehörde von einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgehen.

Was bedeutet das für Sie konkret?

  • Die Führerscheinstelle wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit bei Ihnen melden.
  • Es drohen Punkte, Fahrverbot, Bußgeld und – je nach Sachverhalt – ein langfristiger Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Eine fachlich fundierte MPU-Vorbereitung sowie frühzeitige juristische Unterstützung sind dringend zu empfehlen.

Ich rate Ihnen, Ihre Führerscheinakte zügig anzufordern und sich individuell beraten zu lassen.

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Ja, grundsätzlich dürfen Patienten, die Cannabis aus medizinischen Gründen auf ärztliche Verordnung konsumieren, am Straßenverkehr teilnehmen, sofern sie fahrtüchtig sind. Ein ärztliches Rezept und eine stabile Dosierung sind dabei zwingend erforderlich.

Allerdings ist Vorsicht geboten, insbesondere in der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase von cannabishaltigen Arzneimitteln, da die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein kann.

Seit August 2024 gilt ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wird dieser Wert überschritten, drohen Sanktionen wie Bußgelder und Fahrverbote.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Einnahme von Cannabis, auch auf ärztliche Verordnung, die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen kann. Patienten sind verpflichtet, ihre Fahrtüchtigkeit selbstkritisch zu beurteilen und im Zweifelsfall auf das Führen eines Fahrzeugs zu verzichten.

Es empfiehlt sich, das ärztliche Rezept oder eine Kopie davon mitzuführen, um bei einer Verkehrskontrolle die medizinische Notwendigkeit des Cannabiskonsums nachweisen zu können.

Zusammenfassend dürfen Patienten mit ärztlich verordnetem Cannabis Auto fahren, sofern sie sich fahrtüchtig fühlen und der THC-Gehalt im Blut unter dem gesetzlichen Grenzwert liegt. Dennoch sollte insbesondere zu Beginn der Behandlung besondere Vorsicht walten, um die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.​

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Basierend auf Ihrer Schilderung wurden Sie am 13.03.2025 außerorts mit 24 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit geblitzt. Zuvor hatten Sie am 24.02.2024 eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h und im Juni 2024 eine von 15 km/h. Da zwischen dem aktuellen und dem ersten Verstoß mehr als ein Jahr liegt, wird kein Fahrverbot verhängt. Sie müssen jedoch mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.​

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Bei einem einjährigen, täglichen Konsum von Cannabis kann THC über einen längeren Zeitraum im Körper nachweisbar sein. Die Nachweisbarkeit von THC im Blut variiert je nach Konsummuster:

  • Einmaliger Konsum: bis zu 24 Stunden
  • Gelegentlicher Konsum: bis zu 3 Tage
  • Dauerhafter Konsum: mehrere Wochen

Bei chronischen, täglichen Konsumenten kann THC zum Teil sogar mehrere Wochen im Blut nachweisbar sein. In extremen Fällen kann es bis zu 30 Tage oder länger dauern, bis THC aus dem Blut eliminiert ist.

Um sicherzugehen, wird dringend darum geraten, nach dem Cannabis-Konsum mindestens 24 Stunden nicht zu fahren, weil die aufgenommene Dosis und die anhaltende Wirkung des Rauschmittels für den Konsumenten häufig nicht eindeutig nachvollziehbar seien.​

Daher ist es ratsam, nach einem einjährigen, täglichen Cannabiskonsum eine längere Abstinenzphase von mehreren Wochen einzuhalten, bevor man wieder ein Fahrzeug führt. Dies minimiert das Risiko, den gesetzlichen THC-Grenzwert zu überschreiten und gewährleistet die eigene Fahrtüchtigkeit.

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Ja, der THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) Blutserum gilt grundsätzlich für alle Autofahrer, unabhängig davon, ob sie zuvor eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) aufgrund von Drogenkonsum absolviert haben. Dieser Grenzwert wurde im Zuge der Cannabis-Legalisierung festgelegt und trat im August 2024 in Kraft.

Allerdings sollten Personen, die bereits wegen Drogenkonsums auffällig waren und eine MPU durchlaufen haben, besonders vorsichtig sein. Bei erneuten Verstößen, selbst wenn der THC-Wert unterhalb des gesetzlichen Grenzwerts liegt, können die Fahrerlaubnisbehörden die Fahreignung infrage stellen und weitere Maßnahmen, wie beispielsweise eine erneute MPU, anordnen. Daher ist es ratsam, nach einer bestandenen MPU auf den Konsum von Cannabis zu verzichten, um den Führerschein nicht erneut zu gefährden.​

Es ist wichtig zu beachten, dass der THC-Abbau im Körper individuell unterschiedlich verläuft. Faktoren wie Konsumhäufigkeit, Menge und persönliche Stoffwechselbedingungen beeinflussen die Nachweisbarkeit. Daher kann es schwierig sein, genau abzuschätzen, wann der THC-Wert im Blut unter den Grenzwert fällt. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollte daher ausreichend Zeit zwischen dem Konsum von Cannabis und dem Führen eines Fahrzeugs liegen.

Zusammenfassend gilt der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml für alle Autofahrer. Personen mit einer Vorgeschichte von Drogenauffälligkeiten sollten jedoch besonders vorsichtig sein, da bei erneuten Verstößen strengere Maßnahmen drohen können.

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Wenn Sie als Inhaber eines deutschen Führerscheins in Österreich fahren, gelten für Sie die österreichischen Verkehrsregeln. Obwohl Ihre deutsche Probezeit weiterhin Bestand hat, unterliegen Sie in Österreich nicht den spezifischen österreichischen Probezeitregelungen, wie beispielsweise der verlängerten Probezeitdauer oder der 0,1-Promillegrenze.Dennoch müssen Sie die allgemeinen Verkehrsbestimmungen einhalten, um Sanktionen zu vermeiden.

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​Wenn Ihnen vor acht Jahren die Fahrerlaubnis aufgrund des Konsums von Amphetamin entzogen wurde, gelten bestimmte Tilgungsfristen, die für die Wiedererteilung relevant sind. Gemäß § 29 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) beträgt die Tilgungsfrist für solche Eintragungen zehn Jahre. Diese Frist beginnt jedoch nicht sofort mit der Rechtskraft der Entscheidung, sondern erst mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis oder spätestens fünf Jahre nach der Rechtskraft der Entziehung.

​In der Praxis bedeutet dies, dass nach einem Führerscheinentzug eine Anlaufhemmung von fünf Jahren besteht, bevor die eigentliche Tilgungsfrist von zehn Jahren zu laufen beginnt. Daher können insgesamt bis zu 15 Jahre vergehen, bis die Eintragung vollständig getilgt ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Führerscheinstelle auch nach Ablauf dieser Fristen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangen kann, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Allerdings kann nach vollständiger Tilgung der Eintragung die Anordnung einer MPU nicht mehr ausschließlich auf den früheren Verstoß gestützt werden.

Für eine genaue Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfehle ich, sich direkt an die zuständige Führerscheinstelle oder einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu wenden.

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Für Ihre bevorstehende Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist es essenziell, Ihre einjährige Abstinenz durch entsprechende Nachweise zu belegen. Wie Sie bereits geschildert haben.

Bezüglich der Vorlage der Todesurkunde Ihres Bruders ist Vorsicht geboten. Während es verständlich ist, den Zusammenhang zwischen dem tragischen Ereignis und Ihrem erhöhten Alkoholkonsum darzustellen, könnte dies vom Gutachter als Versuch gewertet werden, das Fehlverhalten zu rechtfertigen. Entscheidend ist, dass Sie im Gespräch Ihre persönliche Verantwortung anerkennen und darlegen, welche Strategien Sie entwickelt haben, um in Zukunft angemessen mit belastenden Situationen umzugehen.​

Es ist empfehlenswert, Nachweise über Ihre Teilnahme an einer Trauerberatung oder psychologischen Betreuung vorzulegen. Diese Dokumente belegen Ihre aktive Auseinandersetzung mit dem Ereignis und Ihr Bestreben, gesunde Bewältigungsmechanismen zu etablieren.​

In der MPU wird besonderer Wert auf Ihre Einsichtsfähigkeit gelegt. Stellen Sie daher klar, dass Sie die Tragweite Ihres Fehlverhaltens vollständig erkannt haben und entschlossen sind, zukünftige Risiken zu minimieren.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer MPU.

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Die Nachweisbarkeit von Kokain im Urin variiert je nach verschiedenen Faktoren, wie der konsumierten Menge, der Häufigkeit des Konsums und individuellen Stoffwechseleigenschaften. In der Regel ist Kokain im Urin bis zu zwei bis vier Tage nach dem Konsum nachweisbar. Bei exzessivem oder regelmäßigem Konsum kann dieser Zeitraum verlängert sein. Nach 18 Tagen ist es jedoch sehr unwahrscheinlich, dass Kokain noch in Ihrem Urin nachweisbar ist.

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Basierend auf Ihrer Schilderung wurden Sie auf der B436 in einer 80er-Zone mit einer Geschwindigkeit von 106 oder 107 km/h geblitzt. Unter Berücksichtigung des Toleranzabzugs von 3 km/h ergibt sich eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 bis 24 km/h. Gemäß dem aktuellen Bußgeldkatalog 2025 führt eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 21 bis 25 km/h zu einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ein Fahrverbot wird in diesem Fall nicht verhängt, da dieses außerorts erst bei einer Überschreitung von 26 km/h oder mehr vorgesehen ist.

Da Ihr vorheriger Verstoß mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 bis 20 km/h unter der 26-km/h-Grenze lag, gelten Sie nicht als Wiederholungstäter im Sinne der Regelungen, die ein Fahrverbot nach sich ziehen würden. Ein Fahrverbot wird in der Regel verhängt, wenn innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen wurde.

Bitte beachten Sie, dass die genaue Sanktion von den spezifischen Umständen des Einzelfalls abhängt. Es ist daher ratsam, den offiziellen Bußgeldbescheid abzuwarten und bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen.

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​Wenn ein 17-jähriger Fahrer im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 (BF17) ohne die vorgeschriebene Begleitperson fährt, verstößt er gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Die Konsequenzen für den Fahrer können folgende Maßnahmen umfassen:​

  • Bußgeld: In der Regel wird ein Bußgeld von 70 Euro verhängt.​
  • Punkt im Fahreignungsregister: Es erfolgt die Eintragung von einem Punkt in Flensburg.​
  • Verlängerung der Probezeit: Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert.​
  • Anordnung eines Aufbauseminars: Der Fahrer muss an einem Aufbauseminar teilnehmen.

In besonders schwerwiegenden Fällen kann es auch zum Widerruf der Fahrerlaubnis kommen. ​

Für den Beifahrer, der sich in der Führerscheinausbildung befindet, sind in der Regel keine rechtlichen Konsequenzen zu erwarten, da die Verantwortung für die Einhaltung der Begleitvorschriften beim Fahrer liegt. Allerdings kann die Polizei die Personalien des Beifahrers aufnehmen, um den Sachverhalt vollständig zu dokumentieren.​

Es ist wichtig, die gesetzlichen Vorgaben des BF17-Programms strikt einzuhalten, um solche Konsequenzen zu vermeiden.

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Nach erfolgreicher Absolvierung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und Vorlage des positiven Gutachtens bei der Führerscheinstelle steht der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in der Regel nichts mehr im Wege. Ein erneuter Drogentest wird seitens der Führerscheinstelle üblicherweise nicht verlangt, da das positive MPU-Gutachten bereits die erforderliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestätigt. Es ist jedoch ratsam, sich vorab bei der zuständigen Führerscheinstelle zu erkundigen, ob zusätzliche Nachweise erforderlich sind, um den Prozess der Wiedererteilung reibungslos zu gestalten.

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Ein im EU-Ausland legal erworbener Führerschein ist grundsätzlich auch in Deutschland gültig, selbst wenn in Deutschland eine MPU offen ist. Allerdings muss dabei das Wohnsitzerfordernis erfüllt sein, d. h., der Erwerber muss mindestens 185 Tage im Ausstellungsland gewohnt haben. Ohne Erfüllung dieser Voraussetzung kann der Führerschein in Deutschland nicht anerkannt werden.

Bei Unsicherheiten über die Legalität eines im Ausland erworbenen Führerscheins empfehlen wir dringend, rechtlichen Rat einzuholen. Eine fundierte Beratung schützt vor möglichen rechtlichen Konsequenzen und klärt über die individuellen Voraussetzungen auf.

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Kontaktieren Sie uns bitte per Mail. info@re-hartmann.de

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