Tilgungsfrist bei Führerscheinstelle?

2 Antworten

​Wenn Ihnen vor acht Jahren die Fahrerlaubnis aufgrund des Konsums von Amphetamin entzogen wurde, gelten bestimmte Tilgungsfristen, die für die Wiedererteilung relevant sind. Gemäß § 29 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) beträgt die Tilgungsfrist für solche Eintragungen zehn Jahre. Diese Frist beginnt jedoch nicht sofort mit der Rechtskraft der Entscheidung, sondern erst mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis oder spätestens fünf Jahre nach der Rechtskraft der Entziehung.

​In der Praxis bedeutet dies, dass nach einem Führerscheinentzug eine Anlaufhemmung von fünf Jahren besteht, bevor die eigentliche Tilgungsfrist von zehn Jahren zu laufen beginnt. Daher können insgesamt bis zu 15 Jahre vergehen, bis die Eintragung vollständig getilgt ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Führerscheinstelle auch nach Ablauf dieser Fristen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangen kann, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Allerdings kann nach vollständiger Tilgung der Eintragung die Anordnung einer MPU nicht mehr ausschließlich auf den früheren Verstoß gestützt werden.

Für eine genaue Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfehle ich, sich direkt an die zuständige Führerscheinstelle oder einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu wenden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Misa3112  21.03.2025, 21:56

Guten Tag Herr Hartmann , ich habe 2009 meinen FS verloren wegen Alkohol am Steuer 2,14 Promille . 2016 habe ich eine mpu gemacht , die leider negativ ausgefallen ist da ich mich für 6 Monate statt 12 Monate (abzinenzmonate entschieden habe ) was mir wiederum erst bei der Prüfung gesagt wurde das ich hätte 12 Monate machen müssen!! Egal . Ab 2016 würden ja wieder die 15 Jahre Tilgungsfrist gelten . Kann man dagegen irgendwie vorgehen? Ich meine der Unfall ist nun 16 Jahre her .

RechtHartmann  28.03.2025, 19:16
@Misa3112

Sie haben recht – nach einer negativen MPU beginnt in der Regel eine neue Tilgungsfrist von 15 Jahren, bevor die Eintragung aus dem Fahreignungsregister gelöscht wird und eine MPU nicht mehr erforderlich ist. Das bedeutet, dass die Frist ab 2016 neu läuft und voraussichtlich 2031 endet.

Ob es eine Möglichkeit gibt, diese Frist zu verkürzen, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Sie können bei der Führerscheinstelle eine Einsicht in Ihre Akte beantragen, um zu prüfen, ob die Tilgungsfrist tatsächlich neu angesetzt wurde.
  • In einigen Fällen gibt es juristische Ansätze, um gegen die Verlängerung der Frist vorzugehen. Hier könnte eine Fachanwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen.
  • Falls Sie nicht bis 2031 warten möchten, könnten Sie eine erneute MPU mit vollständiger Abstinenzzeit und entsprechender Vorbereitung in Betracht ziehen.

Da Ihr Vorfall bereits 16 Jahre zurückliegt, lohnt sich eine Prüfung durch einen Anwalt, ob eine frühere Wiedererteilung möglich ist.

Ob hier wirklich jemand einen Plan hat, weiß ich nicht. Ich gehe aber fest davon aus, dass "der eine oder andere" auch schon nach einem Jahr ohne MPU seine Fahrerlaubnis neu erteilt bekommen hätte. Die muss nämlich nicht jeder machen, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Was bedeutet das für dich? Dass es auch bei dir nicht sicher ist, ob du eine machen musst. Das wird erst im Antragsverfahren geprüft und entschieden.

Wann eine MPU gemacht werden muss, regelt § 11 (3) FeV. Du kannst ja mal schauen, ob etwas davon auf dich zutrifft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig