Mpu nochmal Fahrprüfung?

DaKaBo  14.06.2021, 09:33

Wie lange hattest du den Führerschein denn?

Ulkucu38 
Fragesteller
 14.06.2021, 09:41

Juli 2013 - Dez 2016 also ca 3,5 Jahre

3 Antworten

Es gibt dazu keine feste gesetzliche Frist. Ob eine Prüfung angeordnet wird, ist eine Ermessensentscheidung, die im Einzelfall geprüft werden muss.

§20 Abs 2 FeV:

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Die Verwaltungsgerichte haben hierzu auch völlig unterschiedliche Auffassungen, teilweise werden bereits 7 Jahre als zu lange angesehen, teilweise musste nach 21 Jahren eine neue Fahrerlaubnis ohne Prüfung erteilt werden. Einig ist man sich nur, dass es darauf ankommt, wie lange man die FE vorher bereits hatte und ob dadurch soviel Fahrpraxis erworben werden konnte, dass eine längere Sperre keine Auswirkungen hat.

Das VG Meiningen hat beispielsweise entschieden, dass einem LKW-Fahrer seine LKW-Klassen nach 11 Jahren prüfungsfrei wieder erteilt werden müssen, weil er während der Zeit Fortbildungen gemacht und mit dem PKW am Straßenverkehr teilgenommen hat, außerdem ist er vorher >30 Jahre LKW gefahren.

Hier in Bayern wird in der Regel nach fünf Jahren davon ausgegangen, dass eine neue Prüfung erforderlich ist.

Hallo,

Wenn deine Fahrerlaubnis länger weg war, als du sie besessen hast, liegt es im Ermessen der für dich zuständigen Behörde, ob du erneut eine Fahrprüfung absolvieren musst. - Die Begründung seitens der Behörde ist korrekt. (Jedoch kannst du auch Glück haben, dass keine neue Prüfung von dir verlangt wird).

Solltest du eine neue Prüfung absolvieren müssen, wirst du dich mit einer Fahrschule in Verbindung setzen müssen und diesen deine Problematik schildern. Diese werden dann vermutlich die ein oder andere Übungsstunde von dir verlangen, bevor du zur Prüfung antreten darfst. (Die Fahrschule will schließlich Geld verdienen).

Ansonsten versuche dich an den Vorgesetzten deines/r Sachbearbeiter/s/in zu wenden, um die Problematik zu klären.

Liebe Grüße.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbst erlebt. - Man muss aus Fehlern lernen.

Ich würde einen Termin machen und persönlich dort vorsprechen. Dann hast Du alle benötigten Infos aus erster Hand und weißt genau Bescheid, was zu tun ist. Am Telefon kann man viel sagen.