Bearbeitungszeit MPU Gutachten bei dem Sachbearbeiter der Führerscheinstelle?
Hallo Zusammen,
am Samstag habe ich mein MPU Gutachten zugeschickt bekommen, auf dem letztem Blatt wurde geschrieben, dass nicht zu erwarten sei dass ich zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Drogeneinfluss führen werde.
Das Gutachten habe ich heute bei meiner FSS abgegeben, allerdings war mein Sachbearbeiter nicht im Haus sodass ich dieses einer Kollegin gegeben habe damit sie es weiterleitet.
Vor circa 6 Monaten hatte ich mit meinem Sachbearbeiter persönlich gesprochen. Er meinte zu mir das er wahrscheinlich nach der MPU nochmal eine theoretische und praktische Fahrprüfung von mir benötigt. Mein Führerschein wurde mir vor 3 Jahren und 3 Monaten entzogen und ich hatte ihn 2 Jahre.
Ich frage mich wie der genaue Ablauf nun weitergeht, teilweise habe ich im Internet gelesen, dass manche zum Sachbearbeiter gegangen sind und dieser direkt gesagt hat das alles in Ordnung sei und man seine Fahrerlaubnis zurück bekommt oder auch berichteten manche das sie Wochenlang auf eine Antwort gewartet haben.
Bezüglich der Fahrprüfung kam damals die Begründung dass ich ihn länger nicht mehr habe als ich ihn besessen hatte. Wisst ihr ob man aus der Sicht der Fahrschule erneut eine bestimmte Anzahl an Stunden absolvieren muss ?
LG
1 Antwort
Der Sachbearbeiter muss das komplette Gutachten lesen, nicht nur die Zusammenfassung. Wie lange er dafür benötigt, hängt von der Auslastung der Behörde und evtl auch ein wenig von seiner Motivation ab. Ich würde jedenfalls nicht erwarten, dass er alles stehen und liegen lässt, nur um deinen Fall allen anderen vorzuziehen.
Selbst die normale Bearbeitungszeit bei Anträgen ohne jegliche Vorgeschichte kann durchaus zwei, drei Monate dauern. Ich würde daher nicht damit rechnen, dass innerhalb weniger Tage eine Antwort erfolgt.
Die Aussage bzgl der erneuten Prüfung ist korrekt. Wenn die Fahrerlaubnis länger entzogen war, als du sie besessen hast, kann die Behörde erneute Prüfungen anordnen. Eine Ausbildungspflicht hast du dabei aber nicht, siehe §7 Abs 1 Nr 1 FahrschAusbO.
Der Fahrlehrer wird sich höchstwahrscheinlich vor der Prüfung davon überzeugen wollen, dass du das Fahren noch beherrschst und dir ein paar Übungsstunden empfehlen, eine vorgeschriebene Anzahl gibt es dabei nicht.
Die Aussage bzgl der erneuten Prüfung ist korrekt. Wenn die Fahrerlaubnis länger entzogen war, als du sie besessen hast, kann die Behörde erneute Prüfungen anordnen.
Gibt es dafür eigentlich eine konkrete Rechtsgrundlage? Die suche ich seit Jahren. Das könnten auch Gerichtsurteile sein, denn meines Erachtens ist die FeV da ziemlich schwammig.
Danke dir für deine Antwort, hab ein kleines Update.
Ich habe gestern ein Anruf vom Sachbearbeiter bekommen, dass er es sich schon durchgelesen hat und alles in Ordnung ist, ging Gott sei dank doch schneller als gedacht😅
Ich soll lediglich noch die Theorie und Fahrprüfung absolvieren dann krieg ich den Lappen wieder