MPU Postiv bestanden nun neuen Führerschein machen bitte dringend!?

4 Antworten

Die gesetzliche Regelung dazu ist eindeutig.

§20 Abs 2 FeV:

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Du musst folglich nur die Prüfung absolvieren, eine erneute Ausbildung kann nicht gefordert werden, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Knochi1972  24.12.2021, 17:10

Was ist denn daran eindeutig? Es sind noch nicht einmal Fristen angegeben. Seine Behörde verlangt nach 5 Jahren eine Prüfung, in Berlin wären es 7-10 Jahre.

Und was sollen das für Tatsachen sein, die eine solche Annahme rechtfertigen? Sicher wäre eine Tatsache, dass sich in dieser Zeit das Verkehrsrecht grundlegend oder doch weitreichend geändert hätte. Was noch?

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migebuff  24.12.2021, 17:57
@Knochi1972
Was ist denn daran eindeutig?

Die unwiderlegbare Tatsache, dass der Gesetzgeber in der entsprechenden Rechtsgrundlage keine erneute Ausbildung, sondern allenfalls eine erneute Prüfung fordert.

Falls du widerlegen kannst, dass eine erneute Prüfung somit eindeutig nicht angeordnet werden kann, dann zitiere bitte die jeweiligen Paragraphen oder halte dich mit solchen Einwürfen zurück, Danke.

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Knochi1972  24.12.2021, 19:52
@migebuff

Na, du bist ja schnobby heute. Ich frage dich, warum es eindeutig ist, und du antwortest, ich möge doch erst beweisen, dass es nicht eindeutig sei. Vielleicht beantwortest du einfach mal meine Frage. Mehr will ich nicht.

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migebuff  24.12.2021, 20:59
@Knochi1972

§20 Abs 2 FeV:

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Hier steht nicht "...ordnet eine Fahrausbildung und Fahrerlaubnisprüfung an". Ist das nicht eindeutig genug?

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Knochi1972  25.12.2021, 05:14
@migebuff

Nein. Welche Tatsachen könnten es sein? Gibt es z.B. schon Gerichtsentscheidungen darüber? Wenn nicht, wäre eine Klage dagegen aus meiner Sicht durchaus sinnvoll, um Klarheit zu bekommen.

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migebuff  25.12.2021, 09:51
@Knochi1972

Der Gesetzgeber hat mit §20 Abs 2 FeV die Rechtsgrundlage für eine erneute Fahrprüfung geschaffen, wenn Zweifel an der Eignung vorliegen.

Der Gesetzgeber hat in §20 Abs 2 FeV keine Möglichkeit vorgesehen, dass dabei eine erneute Fahrausbildung angeordnet wird, selbst wenn Zweifel an der Eignung bestehen.

Es spielt somit keine Rolle, ob es Tatsachen gibt, die eine erneute Fahrprüfung rechtfertigen, da es in dieser Frage darum geht, ob eine erneute Fahrausbildung angeordnet werden darf, was nach wie vor eindeutig mit "nein" beantwortet werden kann, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

Anstatt zu diskutieren, ob es etwas angeordnet werden kann, was garnicht Gegenstand der Frage ist, kannst du doch bitte einfach die Rechtsgrundlage zitieren, die eine erneute Fahrausbildung anordnet, wenn du der Ansicht bist, dass eine solche existiert.

Es existiert lediglich eine Rechtsgrundlage für das erneute Anordnen der Prüfung, welche ich oben zitiert habe. Wenn du nichts sinnvolles zur Dikussion beitragen kannst, würde ich vorschlagen, dass wir diese jetzt zum Abschluss bringen, da die Frage des Fragestellers vollumfänglich und korrekt beantwortet wurde.

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Knochi1972  25.12.2021, 18:41
@migebuff

Ich frage mich gerade, in welcher Sprache ich schreibe. Ich habe nie etwas von Ausbildung gesagt. Es geht mir um Kriterien, wann eine Prüfung angeordnet werden kann. Es geht um die Prüfung. Der § 20 gibt weder eine Frist noch eben solche Tatsachen her.

Und es hat auch nicht der Gesetzgeber entschieden, denn die FeV ist eine Verordnung, die vom Verkehrsministerium aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes erlassen wurde.

Wer derart ungenau ins Detail geht, kann mir nicht ernsthaft vorwerfen wollen, nichts beizutragen. Was kann ich dafür, wenn keiner liest, was ich schreibe, und trotzdem darauf antwortet?

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migebuff  25.12.2021, 18:46
@Knochi1972

Die Frage wurde beantwortet, Diskussionen über themenfremde Dinge bringen niemanden weiter, es geht hier nicht um die Prüfung.

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Knochi1972  25.12.2021, 18:49
@migebuff

Wenn du meinst. Ich bin mir da nicht so sicher. Na okay, wenn der TE nicht nachfragt, können wir das Thema an dieser Stelle gern beenden, auch wenn ich auf meiner Frage sitzenbleibe, die ich auch gern beantwortet bekommen hätte. Warum soll nur einer etwas lernen, wenn eine Frage gestellt wird?

Aber wenn du es mir nicht sagen kannst oder willst, dann suche ich eben andere Quellen.

Schöne Weihnachten noch. 😀

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migebuff  25.12.2021, 20:59
@Knochi1972

Wenn die Dauer des Entzugs wesentlich länger ist als die des Führerscheinbesitzes, rechtfertigt es die Annahme, dass derjenige die nötigen Kenntnisse nicht mehr besitzt. Dazu gibt es Urteile, raussuchen müsstest du sie aktuell allerdings selbst, da ich noch unterwegs bin, Google 'prüfungsfreie Neuerteilung'.

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Moin Moin,

also, im Grunde wurde deine Frage schon beantwortet. Die Behörde kann neue Prüfungen anordnen/verlangen. - Eine neue Fahr-Ausbildung jedoch nicht.

Jedoch würde ich an deiner Stelle, mich nicht auf die Aussage eines Sachbearbeiters verlassen. Das Gutachten wird von der Behörde geprüft werden, anschließend wird aufgrund der Aktenlage geprüft werden, ob neue Prüfungen verlangt werden. (Hier gibt es Ermessensspielraum).

Also kurz um, man wird dich postalisch darüber informieren, wie es weiter geht.

Liebe Grüße und schöne Feiertage.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbst erlebt. - Man muss aus Fehlern lernen.

Komplett neu kann eigentlich nicht sein .. wie lange war der Führerschein weg?

Dir ist sicher gesagt worden, dass du beide Prüfungen wiederholen musst .. aber das ist dann ohne theo Unterricht und ohne Sonderfahrten möglich.

Marcel26D 
Fragesteller
 23.12.2021, 02:43

Der Führerschein war 5 Jahre weg ich hatte ihn davor 4 Jahre gehabt, ich versteh nur eine Sache nicht wieso steht im Schreiben drin das die ein positives Gutachten wollen und jetzt plötzlich sowas ist das im Gesetz drin dürfen die das einfach so ?

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FahrschulNerd  23.12.2021, 02:47
@Marcel26D

Also bei 5 Jahren weg, musst du definitiv keinen komplett neuen Führerschein machen.. wie gesagt, die Prüfungen wiederholen kann schon sein, und ja.. dürfen sie. Du bist halt lange nicht gefahren, da wollen sie schauen ob du es noch kannst.

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Hast du den Antrag für Neuerteilung der Fahrerlaubnis vor dem MPU Gutachten gestellt? Und eigentlich ist es nicht normal das man den Führerschein nochmal neu machen muss. Das hört sich ziemlich komisch an. Da würde ich einen Rechtsanwalt nehmen.

Marcel26D 
Fragesteller
 23.12.2021, 00:56

Ja klar den Antrag auf Neuerteilung habe ich davor gestellt da steht ganz klar drin die wollen ein Postives Gutachten sehen und nicht mehr

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RainOne101  23.12.2021, 01:36
@Marcel26D

Ja das wundert mich auch wie die auf so einen Blödsinn kommen. Wenn da steht positives Gutachten dann ist doch alles erledigt. Ich würde da nochmal anrufen und wenn es nichts bringt ein Schreiben vom Rechtsanwalt aufsetzen lassen. Am besten zeitnah. Ich hatte mal eine MPU wegen zu vielen Punkten also zu schnellen fahren in der Probezeit, nach Neuerteilung eine positive MPU und der Lappen kam zurück.

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