Auch bei einer Baustellenampel handelt es sich in der Regel um eine vollwertige Lichtzeichenanlage – also eine amtliche Verkehrsregelung, die rechtlich genauso behandelt wird wie eine reguläre Ampel. Ein Rotlichtverstoß kann daher gravierende Folgen haben, insbesondere wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.
Einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde Rot):
– 90 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
Qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde Rot oder Gefährdung):
– ab 200 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Wichtig:
- Auch wenn keine anderen Fahrzeuge zu sehen waren, kann ein Rotlichtverstoß geahndet werden.
- Baustellenampeln sind regelmäßig überwacht (teils auch mit Kameras oder Zeugen durch den Baustellenbetrieb).
- Eine Anfechtung ist ggf. möglich, etwa bei fehlerhafter Aufstellung oder unklarer Sichtbarkeit – hierfür ist eine genaue Prüfung des Einzelfalls erforderlich.
Ich empfehle, den Vorfall nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und frühzeitig Akteneinsicht zu beantragen.