Führerschein zurück ohne MPU nach Tilgungsfrist?
Hallo mir wurde 2014 der Führerschein abgenommen wegen Illegalen Substanzen im Blut (Womit ich heute nichts mehr zu tun habe). MPU wollte ich nie machen also habe ich gewartet bis die 10 Jährige (mittlerweile 15 Jahre) Sperrfrist abläuft.
Vor ein paar Tagen habe ich erfahren das für mich noch die alte Sperrfrist gilt da ich den Führerschein zu der Zeit abgegeben habe wo es 10 Jahre waren und die wäre jetzt abgelaufen.
Nach meinem Stand ging ich davon aus das ich den Führerschein jetzt komplett neu machen muss oder zumindestens eine Auffrischung bis ich folgendes gelesen habe:
„Verzichtet ein Betroffener auf die Teilnahme an einer MPU, erhält er seinen Führerschein nach der sogenannten Tilgungsfrist zurück. Die gesetzliche Grundlage bildet § 29 StVG. Demnach gelten alle Vergehen, welche zu einem Fahrerlaubnisentzug geführt haben, nach 10 Jahren als getilgt.“
Jetzt bin ich verwirrt und hoffe das mir jemand helfen kann der sich gut mit dem Thema auskennt.
Vielen dank im vorraus.
2 Antworten
Für die MPU gilt unter Umständen eine 5-jährige Anlaufhemmung, bis die eigentliche 10-jährige Verjährungsfrist beginnt.
Einfach bei der Fahrerlaubnisbehörde Deines Wohnortes Akteneinsicht beantragen, dann weißt Du, ob der Eintrag noch verwertbar ist.
Die Fahrerlaubnis komplett neu machen musst Du dann nicht, sehr wahrscheinlich aber beide Prüfungen noch einmal bestehen.
Die Tilgungsfrist beträgt gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 3a StVG 10 Jahre.
Dazu kommt aber noch § 29 Abs. 5 StVG:
Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde.
Da du keine neue Fahrerlaubnis bekommmen hast, begann die Tilgungsfrist erst nach 5 Jahren, also 2019. Erst ab dann liefen die 10 Jahre. Der Eintrag wird also erst 2029 getilgt.
Diese Regelung bestand auch schon 2013, hatte also auch 2014 schon so Geltung. Ohne MPU wirst du also noch 5 Jahre warten müssen. Eine neue Ausbildung wird nicht erforderlich sein, aber du wirst höchstwahrscheinlich noch mal die theoretische und praktische Prüfung absolvieren müssen. Das ist bei 10+ Jahren ohne Fahrpraxis eigentlich die Regel.