Nach 10 bis 15 Jahren gibts den Führerschein wieder zurück auch ohne MPU?

3 Antworten

Von Experte migebuff bestätigt

Du kannst hier einen Auszug anfordern:

https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_auskunft_node.html

Dort ist auch das Tilgungsdatum für dein(e) Delikt(e) vermerkt.

Noch was zu den anderen, leider falschen Antworten, hier im Thema: wenn ein Delikt im FAER getilgt ist, hat die FEB keine Handhabe mehr eine MPU anzuordnen und einen FS muss man in keinem Fall "ganz neu machen"...

Du kannst nach 15 Jahren einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Sollte aber eine MPU angeordnet gewesen sein, und Du die einfach nur aussitzen hast wollen, muß ich dich enttäuschen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch dann noch eine MPU anordnen, wenn weiterhin Zweifel an der Eignung zum Führen eines KFZ bestehen. Computer sind schlau, und vergessen so schnell nichts.
Wenn Du ganz viel Pech hast, wirst du sogar den "Lappen" komplett neu machen müssen. (§ 20 Abs 2. FeV).

migebuff  12.04.2024, 07:18

Die Tat darf dem Fragesteller nach der Tilgung nicht mehr vorgehalten werden und kann somit nicht als Grundlage für eine MPU dienen.

Wenn Du ganz viel Pech hast, wirst du sogar den "Lappen" komplett neu machen müssen. (§ 20 Abs 2. FeV).

Dort steht, dass er ihn nicht komplett neu machen muss, sondern lediglich die Prüfungen erneut ablegen muss. Die Vorschriften über die Ausbildung kommen bei einer Neuerteilung nicht zur Anwendung.

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Du darfst deinen Schein dann neu machen...

Zurück bekommst du ihn nicht mehr...

Wo du da fragen musst, weiss ich aber nicht.

Einem Spezl ging es genauso, aber schon nach 5 Jahren...