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Auffahrunfall an Grüner Ampel?

Hallo zusammen,

gestern nach der Arbeit hatte ich eine Situation, bei der ich unsicher bin, wie ich weiter vorgehen soll.

Ich stand an einer roten Ampel, vor mir waren etwa drei Autos. Als die Ampel auf Grün sprang, fuhren alle an – doch plötzlich bremste das Auto direkt vor mir völlig ohne ersichtlichen Grund bis zum Stillstand ab, obwohl die Kreuzung frei war. Der einzige „Grund“: Etwa 50 Meter nach der Kreuzung stand ein Polizeiauto mit eingeschaltetem Blaulicht, das anscheinend gerade jemanden kontrollierte. Die Fahrerin meinte später zu mir, dass sie deshalb abrupt gebremst hat.

Ich konnte nicht mehr rechtzeitig reagieren und bin ihr mit sehr niedriger Geschwindigkeit (vielleicht 3 km/h) leicht aufgefahren. Mein Kennzeichenhalter hat ihr Auto am unteren Plastikbereich berührt. An meinem Auto ist absolut nichts zu sehen, nicht mal an der Halterung. Bei ihr konnte ich ebenfalls keinen sichtbaren Schaden feststellen.

Nun meine Fragen:

1. Bin ich hier automatisch schuld, weil es ein Auffahrunfall ist, oder könnte ihre abrupte Bremsung eine Teilschuld bedeuten?

2. Wie sollte ich das meiner Versicherung melden? Einfach genau so schildern oder gibt es etwas zu beachten?

3. Gibt es hier eine sinnvolle Vorgehensweise, um das Ganze möglichst unkompliziert zu klären?

Danke für eure Hilfe!

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Zwangsstillegung eines KfZ durch fehlenden Versicherungsschutz?

Hallo, ich hatte letzten Monat einen Schreiben von der örtlichen Meldestelle erhalten da mein Fahrzeug keinen Versicherungsschutz mehr hat. Ich sollte mich drum kümmern. Habe anschließend meine Versicherung angerufen und die meinten die Teilen der Meldestelle eine neue evBnummer mit. Heute wurde dann mein Fahrzeug vor dem Haustür durch die zuständige Ordnungsamt „abgekratzt“. Angekreuzt wurde bei Zwangsstillegung „fehlender Versicherungsschutz“. Ich habe nun für morgen einen Termin. Ich muss wohl oder übel die Kosten dafür tragen.

für uns ist die Stadt Bremen zuständig. In dem Schreiben steht eine, für mich, sehr hohe Summe. Und dort sind 2 Summen angegeben. Mit was muss ich also rechnen ? Einen Auszug aus dem Schreiben:

„Rechtsgrundlage für die Erhebung von Kosten (Gebühren und Auslagen) für Amtshandlungen aufgrund der StVZO/FZV ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der anliegende Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt).Die Gebühren - Nr. 254 GebTSt sieht u.a. für sonstige Anordnungen nach der StVZO eine Rahmengebühr von € 14,30 bis € 286,00 vor, wobei die Gebühr auch fällig ist, wenn die Voraussetzungen für die Anordnung erst nach Einleiten der Zwangsmaßnahme beseitigt sowie nachgewiesen werden.

Die Höhe der Gebühr für den entstandenen Verwaltungsaufwand in Bezug auf die Erstellung dieser

Aufforderungsverfügung stützt sich auf die Gebühren - Nr. 399 GebTSt.

Sollten Folgemaßnahmen durch unseren Außendienst erforderlich werden, kann nach dem Bremischen Gebühren- ur Beitragsgesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Kostenverordnung eine weitere Gebühr bis zum Betrag von € 600 fällig werden.„

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Ist das ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß?

Grüße euch,

mir ist vor einigen Woche eine Dame sehr nah und aggressiv aufgefahren. Das Ganze zog sich über mehrere hunderten Meter und das auch noch im Innenstadtbereich. Ich fuhr in der 50er Zone knapp 55 km/h was so oder so schon zu viel ist meiner Meinung nach. Anscheinend wollte die Dame 60, 70 oder mehr fahren… Nun ging das bis zu einer Ampel, die auf Rot wechselte. Problematik war das Sie so nahe an meinem Fahrzeug stand und sie überhaupt nicht interessiert hat das wir anhalten müssen. Es käme definitiv zum Aufprall, wenn ich eine normale Bremsung (nicht mal eine Vollbremsung) gemacht hätte.

Nun habe ich ein Schreiben von der Stadt erhalten. Anhörung zum Bußgeldverfahren mit folgendem Vorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtanzeigenanlage

-           §37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132 BKat

Ich tue mir schwer mit Gesetzestexten, daher wollte ich mal fragen, ob es hier jemanden gibt der sich mit dem Thema auskennt und weiß, ob es sich hierbei um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt? und wie ich am besten jetzt vorgehen sollte.

DANKE EUCH UND FAHRT VORSICHTIG

LG Franceska

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Abschleppen Gebührenbescheid?

Betreff: Gebührenbescheid nach Fahrzeugumsetzung. Einspruch möglich?

Hallo liebe Community,

mein Fahrzeug wurde vor etwa acht Monaten umgesetzt. Ich habe bereits ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro erhalten und bezahlt. Nun habe ich jedoch einen Gebührenbescheid von der Polizei (nicht von einer privaten Abschleppfirma) über 225 Euro erhalten.

In dem Bescheid wird auf eine Verjährungsfrist von vier Jahren verwiesen, die auf der Rückseite des Schreibens erläutert wird. Allerdings habe ich recherchiert und bin auf § 17 gestoßen, der meiner Meinung nach vorrangig gilt. Demnach könnte der Gebührenbescheid bereits verjähhrt sein, und eine Zahlung wäre nicht mehr erforderlich.

Hat jemand Erfahrung mit der Situation? Lohnt es sich, Einspruch einzulegen, und wie stehen die Chancen, dass der Bescheid erfolgreich angefochten wird?

Vielen Dank im Voraus!😊🤗

Kannst du gegen den Bescheid vorgehen?

Ja, du hast wahrscheinlich gute Chancen, weil möglicherweise die Verjährung eingetreten ist. Nach § 17 Abs. 3 ASOG Berlin beträgt die Frist für die Festsetzung solcher Gebühren sechs Monate ab Kenntnis der Behörde von der Maßnahme. Da die Polizei dein Auto umgesetzt hat, war die Behörde bereits am 20.06.2024 informiert. Der Bescheid kam aber erst am 03.02.2025, also deutlich nach der Sechsmonatsfrist.

Was kannst du tun?

1. Einspruch einlegen

• In der Regel steht auf der Rückseite des Bescheids, wie du Widerspruch einlegen kannst. Meistens musst du innerhalb von einem Monat schriftlich widersprechen.

• Falls es eine Rechtsbehelfsbelehrung gibt, halte dich an die dort angegebene Frist und Form.

2. Begründung für den Einspruch

• Verweise auf die Verjährungsfrist aus § 17 Abs. 3 ASOG Berlin: Die Gebührenfestsetzung hätte innerhalb von sechs Monaten erfolgen müssen.

• Da der Bescheid erst acht Monate später erging, ist er verjährt und damit unzulässig.

3. Falls der Widerspruch abgelehnt wird

• Dann könntest du klagen, aber das lohnt sich meist nur bei sehr hohen Beträgen.

• Oft gibt die Behörde nach, wenn du auf die Verjährung hinweist.

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