Falschparker nicht abgeschleppt?
Heute wurde bei uns mal wieder der Müll geleert und wegen einem Falschparker kam die Müllabfuhr nicht weiter voran.
Es kam dann auch wie es kommen musste und ein RTW kam ebenfalls und kam dann am Müllfahrzeug nicht vorbei und musste einen Umweg fahren.
Man hat also auch sofort das Ordnungsamt angerufen, was dann auch nach einiger Zeit kam.
In der Zwischenzeit wurde ein anderes Fahrzeug umgestellt wodurch die Müllabfuhr durch fahren konnte.
Der Falschparker bekam dann vom Ordnungsamt auch seinen Strafzettel. Abgeschleppt wurde allerdings nicht. Dabei war es klar ersichtlich, das größere Fahrzeuge wie Müllabfuhr oder auch Feuerwehr nicht mehr durchkommen.
Da frage ich mich, wieso da dann nicht sofort abgeschleppt wird.
Das selbe übrigens am Ende des Ramadans in einer anderen Straße. Da ist komplettes Parkverbot und es wurde alles zugeparkt. Auch da wäre keine Feuerwehr mehr durch gekommen und ein bißchen weiter wäre auch der RTW nicht mehr durchgekommen aufgrund der Enge der Straße. Bürgersteige werden dort auch regelmäßig zugeparkt nur um nicht zu weit zur Moschee laufen zu müssen.
Selbst die gegenüberliegenden Feuerwehrausfahrt wurde schon zugeparkt. Da wurde dann allerdings abgeschleppt.
Auch da kann ich es beim besten Willen nicht verstehen, wieso man solche Fahrzeuge nicht sofort abschleppt. Woran liegt das?
3 Antworten
Da frage ich mich, wieso da dann nicht sofort abgeschleppt wird.
Vielleicht war gerade kein geeignetes Abschleppfahrzeug verfügbar? Das kann durchaus mal ein oder zwei Stunden dauern, wenn die gerade alle irgendwo im Einsatz sind.
Das ganze ist inzwischen 3 Stunden her. Das Fahrzeug steht immer noch da
Wenn ein Vergehen geahndet wird, muss dabei auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.
Bei einer Straße geht man regelmäßig davon aus, dass man auch von der anderen Seite her reinfahren kann. Weiterhin kann es sein, dass als Rettungsmittel für die Gebäude in der Straße auch tragbare Leitern ausreichen - da muss die Feuerwehr nicht zwingend bis vor die Haustür fahren, sondern man kann sich damit behelfen, die tragbare Leiter auch mal einige Meter weit zu tragen. Eine möglicherweise notwendige Menschenrettung durch die Feuerwehr ist dementsprechend zwar verzögert, aber immer noch möglich.
Dementsprechend bedeutet eine zugeparkte Straße normalerweise nicht, dass Gefahr im Verzug ist. Und dann ist das Abschleppen des Fahrzeugs zulasten des Eigentümers eben nicht mehr verhältnismäßig.
Bei Feuerwehrzufahrten ist das anders. Die sind oft genau dafür dimensioniert, dass da eine Drehleiter von diesen und jenen Maßen, mit diesem und jenem Gewicht, einfahren und stehen kann und dass sie dann alle Fenster an der Fassade erreicht. Eben weil diese Drehleiter als Rettungsmittel fest eingeplant ist. Und das ist in dem Fall dann alternativlos. Eine solche Feuerwehrzufahrt zuzuparken, bedeutet dass die Menschenrettung zumindest für Teile des Gebäudes unmöglich ist und dementsprechend ist hier Gefahr im Verzug. Und um so eine Gefahr abzuwenden, ist es dann auch verhältnismäßig, ein geparktes Auto abzuschleppen.
Gerade bei der Straße wo komplett Parkverbot besteht und auch dementsprechend eng ist, ist tatsächlich nur von einer Seite befahrbar.
Das liegt an unserem zu laschen Rechtssystem das den Vorgang des Abschleppen als wirklich notwendige Erfordernisse begrenzt.
Ich hoffe auch das sich dies mal Ändert und entsprechend geahndet wirdwenn sich Autofahrer nicht andie regelwerke halten muß es empfindlich teurer werden den nur dann lässt sich eine Erzieherische Maßnahme durchsetzen..
Letzlich muß sich jeder von uns allen an die eigene Nase fassen denn wer üparkt schon wirklich rechtskonform wenn man keinen Stellplatz findet und es ev Eilig hat.