Bußgeld zahlen bei Halteverbot?
Guten Morgen miteinander, und zwar ich wollte nachfragen was man bei dieser Situation machen kann. Ich hab gestern meinen Bruder abgeholt von der Schule und es war Halteverbot. Ich bin nämlich gerade eben angekommen an der Schule und stand kurz da wo Halteverbot ist da mein Bruder schon rauskamm aus der Schule dann hielte hinter mir ein Auto an und ich sah das jemand hinter mir im Auto ein Foto von meinen Auto gemacht hat, in dieser Zeit war mein Bruder schon bei mir im Auto, ich bin ausgestiegen und dann sah ich da stand Polizeibehörde. Ich hab nachgefragt, warum sie Foto gemacht haben, dann haben sie geantwortet, dass es Halteverbot ist und ich darf da nicht stehen dann hab ich gesagt dass mein Bruder Rückenschmerzen hat. Er hat sehr starke Skoliose und er trägt auch so ein medizinischen Korsett der extra für den Rücken passend gemacht ist, er kann nicht lange laufen da seinen Rücken wehtut und an dieser Schule gibt es keine Parkplätze wo man Kinder rauslassen kann und die nächste kommenden Parkplätze sind in ungefähr 1 km weit entfernt . Dann hat mir Polizeibehörde gesagt wenn mein Bruder rauskommt. Ich darf kurz anhalten, damit er kurz rein steigt und dann muss ich sofort weiterfahren und es war auch so. Ich stand da in ungefähr fast 1 Minute also kürzer als 1 Minute war das und nach zwei Wochen kam mir der Bußgeld. Ich habe angerufen und die Situation erklärt und mir wurde gesagt das ich trotzdem Bußgeld zahlen muss.
und das verstehe ich nicht weil Polizeibehörde mir gesagt hat das ich kurz halten darf da er rücken Problem hat wen mein Bruder rauskommt und das war auch tatsächlich so passiert ich habe angehalten und er steigte bei mir ein,
Bußgeld habe ich schon bezahlt es waren 50€
9 Antworten
Im Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es das Opportunitätsprinzip. Das bedeutet kurz gesagt, dass die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden kann, ob sie einen Verstoß verfolgt oder nicht.
In deinem Fall scheint sich der Mitarbeiter aufgrund der besonderen Umstände gegen eine Verfolgung entschieden zu haben. Warum letztlich doch ein Verwarngeld erfolgte, kann an dieser Stelle nicht geklärt werden.
Jedenfalls ist das Verwarngeld in meinen Augen trotzdem rechtmäßig. Es handelt sich um ein (absolutes) Haltverbot. Da ist das Halten eben absolut, selbst für Inhaber eines Behinderten-Parkausweises, unzulässig.
Anders sähe es höchstens aus, wenn der Mitarbeiter dich vor Ort ausdrücklich mündlich verwarnt hätte und du die Verwarnung angenommen hättest. Dann wäre das Verfahren abgeschlossen und könnte nicht nachträglich noch mit einer Verwarnung geahndet werden. Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein.
Ihr könntet versuchen, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO zu beantragen. Darin könnte das Halten zum Zwecke des Ein-/Aussteigens deines Bruders erlaubt werden. Das schützt vielleicht nicht zwingend davor, dass du erstmal aufgeschrieben wirst, aber damit könntest du im weiteren Verlauf zuverlässig die Einstellung des Verfahrens erwirken.
Das einfachste wäre es, nicht mehr im Halteverbot zu halten. Dann bekommst du auch kein Bußgeld.
Ich kann mir auch nicht ernsthaft vorstellen, dass es rund um die Schule keine andere Möglichkeit zum Halten gibt, außer dem Halteverbot.
Ich habe angerufen und die Situation erklärt und mir wurde gesagt das ich trotzdem Bußgeld zahlen muss.
Halteverbot heisst Halteverbot.
Klar, Du hattest einen aus Deiner Sicht guten Grund, aber irgend einen Grund hat jeder. Und jeder hält seinen Grund in dem Moment für wichtig. Deshalb werden Verkehrsschilder aber noch lange nicht optional.
Wenn es deinem Bruder wirklich offiziell medizinisch so schlecht geht, dann bitte um eine Sondererlaubnis, dass Du auf das Schulgelände hinauf fahren darfst, um ihn da abzuliefern und abzuholen. Dann verstößt du auch nicht gegen Verkehrsregeln, weil Du dann nicht im öffentlichen Verkehr anhältst.
Wenn du das von der Polizei nicht schriftlich hast, kannst du nichts machen. Ausserdem hast du das Geld schon bezahlt, was quasi eine Schuldeingeständnis gleich kommt. Beim nächsten Mal besser machen und erstmal gar nichts bezahlen.
Ein Halteverbot ist und bleibt ein Halteverbot, Punkt!
Auch wenn mir das mit Deinem Bruder leid tut, das ändert nichts an der Gesetzeslage.
Das Bußgeld hast Du zu recht bekommen.