Bußgeld zahlen bei Halteverbot?

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Im Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es das Opportunitätsprinzip. Das bedeutet kurz gesagt, dass die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden kann, ob sie einen Verstoß verfolgt oder nicht.

In deinem Fall scheint sich der Mitarbeiter aufgrund der besonderen Umstände gegen eine Verfolgung entschieden zu haben. Warum letztlich doch ein Verwarngeld erfolgte, kann an dieser Stelle nicht geklärt werden.

Jedenfalls ist das Verwarngeld in meinen Augen trotzdem rechtmäßig. Es handelt sich um ein (absolutes) Haltverbot. Da ist das Halten eben absolut, selbst für Inhaber eines Behinderten-Parkausweises, unzulässig.
Anders sähe es höchstens aus, wenn der Mitarbeiter dich vor Ort ausdrücklich mündlich verwarnt hätte und du die Verwarnung angenommen hättest. Dann wäre das Verfahren abgeschlossen und könnte nicht nachträglich noch mit einer Verwarnung geahndet werden. Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein.

Ihr könntet versuchen, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO zu beantragen. Darin könnte das Halten zum Zwecke des Ein-/Aussteigens deines Bruders erlaubt werden. Das schützt vielleicht nicht zwingend davor, dass du erstmal aufgeschrieben wirst, aber damit könntest du im weiteren Verlauf zuverlässig die Einstellung des Verfahrens erwirken.

Das einfachste wäre es, nicht mehr im Halteverbot zu halten. Dann bekommst du auch kein Bußgeld.

Ich kann mir auch nicht ernsthaft vorstellen, dass es rund um die Schule keine andere Möglichkeit zum Halten gibt, außer dem Halteverbot.

Ich habe angerufen und die Situation erklärt und mir wurde gesagt das ich trotzdem Bußgeld zahlen muss.

Halteverbot heisst Halteverbot.

Klar, Du hattest einen aus Deiner Sicht guten Grund, aber irgend einen Grund hat jeder. Und jeder hält seinen Grund in dem Moment für wichtig. Deshalb werden Verkehrsschilder aber noch lange nicht optional.

Wenn es deinem Bruder wirklich offiziell medizinisch so schlecht geht, dann bitte um eine Sondererlaubnis, dass Du auf das Schulgelände hinauf fahren darfst, um ihn da abzuliefern und abzuholen. Dann verstößt du auch nicht gegen Verkehrsregeln, weil Du dann nicht im öffentlichen Verkehr anhältst.

Wenn du das von der Polizei nicht schriftlich hast, kannst du nichts machen. Ausserdem hast du das Geld schon bezahlt, was quasi eine Schuldeingeständnis gleich kommt. Beim nächsten Mal besser machen und erstmal gar nichts bezahlen.

Ein Halteverbot ist und bleibt ein Halteverbot, Punkt!

Auch wenn mir das mit Deinem Bruder leid tut, das ändert nichts an der Gesetzeslage.

Das Bußgeld hast Du zu recht bekommen.