Einfach sagen, dass man keine Lust hat ist zu einfach?

Ein vernünftiger Partner akzeptiert, wenn die Frau keine Lust hat. Da muss sich niemand Ausreden ausdenken

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Irgendwie scheint hier vieles nicht zu stimmen bzw. es fehlen wichtige Informationen zur Beantwortung der Frage.

Wichtig wäre zu wissen, was denn im Bescheid bezüglich des Guthabens steht.

1. Sollte es auf Konto XY erstattet werden oder stand dort, dass über die Verwendung des Guthabens eine gesonderte Mitteilung ergeht?

2. Wenn es erstattet werden sollte war dort die richtige Bankverbindung angegeben?

Zudem gibt es keine Webseite des Finanzamtes, auf der Erstattungen aufgelistet werden. Oder sind hier die Bescheiddaten aus Elster gemeint?

Im Normalfall wird mit Bescheiddatum die Erstattung auf das in der Steuererklärung angegebene Bankkonto veranlasst. Funktioniert der Normalfall nicht, weil zB die dort angegebene Bankverbindung nicht mehr aktuell war, dann muss erst ein Mitarbeiter der Kasse feststellen, dass das Guthaben nicht ausgezahlt werden konnte. Dieses wird dem Bearbeiter mitgeteilt, der für die Pflege der Daten zuständig ist. Dieser fordert die Bankverbindung vom Steuerpflichtigen an. Wenn diese da ist, speichert der Bearbeiter diese und muss das von der Kassenaufsicht überprüfen lassen. Und wenn die Kassenaufsicht sagt, dass die Bankverbindung korrekt gespeichert ist, kann der Bearbeiter eine Meldung an die Finanzkasse tätigen, wo ein Bearbeiter die Auszahlung manuell anweist.

Bei jeden dieser Schritte kann es dann krankheits- und urlaubsbedingt zu Verzögerungen kommen.

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Je nachdem, ob du bei einer Bank mit Filiale vor Ort bist kannst du da entweder anrufen, dass du so viel Geld abheben willst und kannst das am Schalter tun.

Oder du hebst täglich den maximalen Betrag ab, wenn du keine Filiale vor Ort hast.

Oder du überweist einen Familienmitglied das Geld, sofern dieses die Summe auf einmal anheben kann und dieses hebt das Geld auf und gibt es dir dann.

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Ja ist es. Es gibt schon Gründe, warum deine Bonität schlecht ist.

Sowas würde ich von meinen Familienmitgliedern niemals verlangen, weil ich ihnen nie in die Augen sehen könnte, wenn ich dann doch nicht zurückzahle.

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Ob ich dir in irgendeinem Forum, einer Email, einem Brief oder auf offener Straße sage, dass ich dich abstechen will, ist vollkommen egal. Es ist und bleibt eine Bedrohung.

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Nein und die Nachfrage danach dürfte gegen 0 gehen, ähnlich wie die das Bewirken deiner Beschwerde Emails

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Deine Mutter hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht und darf daher entscheiden, wo du wohnst.

Ich finde deine Mutter allerdings schon sehr interessant. Einerseits schaut sie nur 1x die Woche bei dir vorbei und andererseits traut sie dir nicht zu, reif genug für eine eigene Wohnung zu sein. Irgendwie widerspricht sich das.

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Du bist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, wenn dein Kurzarbeitergeld über 410€ im Jahr betragen hat und daneben noch weitere Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hinzukommen.

Die Abgabepflicht ist auch nicht abhängig davon, ob am Ende tatsächlich eine Steuer entsteht.

Also ja. Du solltest die Steuererklärung noch nachreichen. Es könnte theoretisch auch ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden, üblicherweise verzichtet der Bearbeiter bei einem Bescheid ohne Steuer jedoch darauf.

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Studenten, auch mit einem Hilfsjob sind üblicherweise nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Eine Steuererklärung kannst du selbst abgeben, diese muss nicht von jemand anderem erstellt werden. Ich würde raten, sich einfach mal bei Elster zu registrieren und erstmal selbst sich an der Steuererklärung zu versuchen.

Ansonsten dürfen nur Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine steuerlich beratend tätig werden.

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Auf Bücher gibt es üblicherweise keine Payback Punkte. Zumindest ist das bei Thalia so.

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