Auf Baumarktparkplatz rumgerast, kann man dafür belangt werden (Videoüberwachung)?
Ich bin heute morgen auf einen Baumarktparkplatz rumgefahren, um das Anfahren zu verbessern. Ab und zu bin ich halt auf der falschen Spur gefahren, weil der Parkplatz komplett leer war und bin auch manchmal schnell gefahren und habe da meine Runden gedreht, nur um mein Fahrgefühl zu verbessern. Als ich dann aus dem Parkplatz rausgefahren bin, stand auf dem Schild "Hier gilt die StVO", "Videoüberwachung". Wird der Parkplatz auch Sonntags um 6 Uhr morgens Videoüberwacht, bzw. wird das überhaupt ausgewertet? Oder greifen die nur auf die Videoüberwachung zu, wenn ich einen Unfall gebaut habe? Ich habe jetzt ein schlechtes Gewissen und Angst, dass ich jetzt Post bekomme.
2 Antworten
Der Grundstückseigentümer wird sich die Aufnahmen der Überwachungskamera dann anschauen, wenn er sich dazu veranlasst fühlt. Das kann wegen unerklärlicher Schäden sein. Das kann auch sein, weil er bemerkt hat oder ihm jemand einen Tipp gegeben hat, dass da jemand ist.
Für eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs ist es nicht erforderlich, dass was kaputt gegangen ist.
Da war keine Sau und ich habe auch nichts kaputt gemacht.
Vollkommen irrelevant.
Relevant ist, dass du auf einem fremden Grundstück warst und dort Dinge getrieben hast, ohne die Erlaubnis dazu zu haben.
Ich mache auch nichts kaputt, wenn ich mich zum Sonnen in deinen Garten lege. Trotzdem wärst du damit nicht unbedingt einverstanden.
Du hast auf jeden Fall Hausfriedensbruch begangen. Ob du dafür belangt wirst, liegt allein daran, ob der Baumarktbetreiber es bemerkt hat und Strafantrag stellen wird.
Da war keine Sau und ich habe auch nichts kaputt gemacht.