Zählt ein A-Verstoß in der Probezeit nur, wenn er nach dem ASF stattfindet?
Hallo,
ich habe eine Frage zur Fahrerlaubnis auf Probe und hoffe auf Antworten von Leuten mit echtem Fachwissen (z. B. aus Fahrschule, Polizei, Recht o. Ä.).
Ich hatte bisher drei A-Verstöße:
- Der erste im Oktober 2022
- Der zweite im Januar 2023
- Der dritte jetzt, kurz vor Ende der verlängerten Probezeit
Nach dem ersten Verstoß wurde ein ASF-Kurs angeordnet, den ich im Februar 2023 gemacht habe.
Der zweite Verstoß war aber noch vor dem ASF, also vor dem Kursbeginn.
Online habe ich gelesen, dass für weitere Maßnahmen (wie Verwarnung oder MPU) nur Verstöße zählen, die nach dem ASF passieren.
Stimmt das? Oder wird mein zweiter A-Verstoß trotzdem voll angerechnet?
Ich will einfach wissen, ob mein jetziger Verstoß als „zweiter“ oder „dritter“ gilt.
Danke im Voraus – bitte nur antworten, wenn ihr euch wirklich auskennt!
3 Antworten
Ja, der zweite A-Verstoß führt erst dann zur zweiten Stufe der Probezeitmaßnahmen, wenn er nach der Teilnahme am Aufbauseminar begangen wird. Steht so in § 2a StVG:
2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
Der Januar23-Verstoß erfüllt diese Voraussetzung demnach nicht.
Dein dritter Verstoß führt somit erst zur o.g. zweiten Stufe der Probezeitmaßnahmen.
Die dritte Stufe der Probezeitmaßnahmen (Entzug der Fahrerlaubnis) erfolgt erst, wenn ein A-Verstoß nach der o.g. Zweimonatsfrist begangen wird.
Jedes Vergehen ist in sich ein Vorkommnis. Bei der letztendlichen Beurteilung wird in Summe 3 mal ein A Verstoss einfließen. Egal ob du die Auflagen aus den Vergehen abgearbeitet hast oder nicht. Du wirst als Wiederholungstäter behandelt. Ich denke schon dass du eine Weile laufen musst und eine MPU erhältst.
Der zweite Verstoß war aber noch vor dem ASF, also vor dem Kursbeginn.
hat keine Auswirkung - du zahlst das was dafür vorgesehen ist.
Der dritte jetzt, kurz vor Ende der verlängerten Probezeit
das wäre dann der 2. mit schriftlicher Ermahnung und freiwillige Teilnahme am Seminar