Blitzer bin aber nicht gefahren?

7 Antworten

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Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass der Fahrzeughalter auch der Fahrer ist. Ist das nicht der Fall, dann muss der Fahrzeughalter dieses der Bußgeldstelle mitteilen - idealerweise unter Angabe des tatsächlichen Fahrers.

Natürlich kannst Du die Aussage verweigern oder behaupten, dass Du den Fahrer nicht kennst. Glauben wird Dir das aber niemand - mal ganz ehrlich: Wer lässt schon jemanden sein Auto fahren ohne ihn zu kennen?
Davon einmal abgesehen bist Du als Fahrzeughalter auch mitverantwortlich, wenn Du jemanden ohne gültigen Führerschein Dein Auto fahren lässt (auch wenn das in privat niemand macht - aber Du müsstest Dir vor Fahrtantritt den gültigen Führerschein vorzeigen lassen).

Da man es weder Dir (da Du ja nicht die Person auf dem Blitzer-Foto bist) noch jemand anderem nachweisen kann, verfällt dann irgendwann das Bußgeld. Das führt dann aber eigentlich immer dazu, dass Du als Fahrzeughalter verpflichtet wirst, künftig ein Fahrtenbuch zu führen, damit so etwas nicht noch einmal vorkommen kann.

Richtig, das Amt ist in der Beweispflicht wer gefahren ist.

Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann dann verfällt das Bußgeld.

Es könnte passieren dass dir ein Fahrtenbuch auferlegt wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Normalerweise ist der Fahrer hierfür verantwortlich. Hatte auch mal so einen Fall, da meinte der Kollege, dass ich doch etwas flotter unterwegs sein könnte - ich hab ihn dann fahren lassen und schon hat’s an der Brücke abstandsmäßig geblitzt. Ich hab ihm das lächelnd weitergegeben - er wollte es ja so.
Wenn Dein Kollege einen gültigen ausländischen Führerschein hat, ist das vermutlich kein Problem für ihn. Wenn er KEINE gültige Fahrerlaubnis hat, seid ihr wahrscheinlich beide dran; Du darfst schließlich niemanden ohne Führerschein fahren lassen.

Ich würde an Deiner Stelle mich bei Deinem Kollegen schlau machen, was nun Sache ist. Und mir seine Fahrerlaubnis zeigen lassen; wenn diese gültig ist, dann passt das schon, auch wenn sie ausländisch ist. Ich fahre auch viel im Ausland mit deutschem Führerschein.. das passt schon.
Im Zweifel fragst Du einfach mal unverbindlich auf einer Polizeistation.

Ist er tatsächlich ohne Fahrerlaubnis gefahren, mußt Du Dir etwas einfallen lassen. Am „legalsten“ ist, dass Du den Anhörungsbogen beantwortest und schreibst, Du wärest nicht gefahren. Wenn Du gaaaanz großes Glück hast, verjährt dann die Sache im Zuge des Verfahrens. Ist aber nicht wahrscheinlich.
Als Nächstes wirst Du dann gefragt, wer denn gefahren sei. Jetzt behauptest Du, dass Du Dich nicht mehr daran erinnerst. Der Olaf hat uns ja gezeigt, wie das geht :-). Wenn Du bei der Story bleibst, wird das Verfahren vermutlich eingestellt, vor allem, wenn auf dem Foto klar erkennbar ist, dass Du nicht der Fahrer warst.
Allerdings mußt Du dann damit rechnen, dass Du zum Führen eines Fahrtenbuchs verpflichtet wirst, damit Du Dich in Zukunft besser erinnerst.

Du bekommst selber Schwierigkeiten, wenn Du den Führerschein des Fahrers nicht überprüft hast. Gebe ich obendreinzu bedenken.

Du kannst zwar sagen, daß Du den Fahrer nicht kennst. U.u. kann Dir dann ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Wenn Du ihn angibst, bekommst aber auch du Schwierigkeiten.

hat gesagt man ist nicht versplichtet den Fahrer zu melden man kann sagen ich weiß es nicht.

Naja, bei Familienangehörigen musst Du diese nicht belasten.

Du kannst halt Lügen und schreiben Du weist nicht wer gefahren ist, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, droht dir eine Auflage zum Führen eines Fahrtenbuch für ein Jahr.

Da Du dich aber selbst nicht belasten musst, einfach gar keine Angaben zum Fahrer machen, nur mitteilen dass Du nicht gefahren bist.


Michi032 
Beitragsersteller
 10.03.2025, 23:04

Okay habe angegeben nur das ich nicht der Fahrer war. bekamm leider drauf hin einen Brief mit der Bitte eine Angabe zum Fahrer zu machen ansonsten drohen Polizeiliche Ermittlungen.

Heißt für mich wenn sie keinen Fahrer ermitteln können bin ich dran.

Antitroll1234  10.03.2025, 23:10
@Michi032
Heißt für mich wenn sie keinen Fahrer ermitteln können bin ich dran.

Wie bereits erwähnt:

wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, droht dir eine Auflage zum Führen eines Fahrtenbuch….
Michi032 
Beitragsersteller
 10.03.2025, 23:24
@Antitroll1234

Ah okay dachte die sagen dann der Halter bekommt die Strafe.

Michi032 
Beitragsersteller
 10.03.2025, 23:32
@Antitroll1234

Ah okay da mein gesicht nicht auf dem Foto ist kann ich als Halter es net sein und da ich die Person nicht kenne sag ich dann. Wissen die net wer es sein also muss ich wahrscheinlich dann Fahrtenbuch führen ist ja an sich net so schlimm.

Okay

Michi032 
Beitragsersteller
 10.03.2025, 23:32
@Antitroll1234

Fand es nur sehr assi von meinem Kollegen das er mich angelügt hat aber vielleicht wusste er es auch net besser.