Dürfte ich in so einem fall unter Beachtung verkehrsregeln brechen?
Hallo,
Ich hab eine frage. Wenn man als Autofahrer ein betrunkenen Autofahrer bemerkt der z.B Schlangenlinien fährt und z.B den Gegenverkehr gefährdet und ich mich dazu entschließen dranbleiben das wünscht sich die Polizei von Meldenen Autofahrern dürfte ich als Privatperson dann auch unter Vorsicht z.B Rote Ampeln überfahren? Weil es würde dann sich schon ums Thema Gefahrenabwehr handeln. Und wer weiß ob man da ein Treffer haben könnte. Als Privatperson darf man ja in so einem Fall ja sich kein Blaulicht aufs Dach packen Stichwort: Amtsanmassung. Oder gilt hier irgendwo das Jedermannsrecht? Weil man könnte sich selbst doch schon irgendwo den Ar*ch retten wenn man dem hinterher fahren sollte und dann plötzlich von einem Ampelblitzer geblitzt wird.
Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
dürfte ich als Privatperson dann auch unter Vorsicht z.B Rote Ampeln überfahren?
Eine generelle Antwort wird es darauf nicht geben. Das käme auf den Einzelfall an. Also wie groß die Gefahr ist, die im Verzug ist. Wie groß das Risiko ist, das der Autofahrer an genau dieser Ampel in genau diesem Moment eingeht.
Das zu bewerten, ist Aufgabe von Gerichten. Im Nachhinein, versteht sich. Und nachdem man wochenlang Zeit hatte, die in Sekunden getroffene Entscheidung zu zerlegen, durchzuanalysieren und zu hinterfragen.
Das fragliche Rechtskonstrukt wäre der rechtfertigende Notstand. Also dass eine akute Gefahr nicht anders abgewendet werden konnte als durch einen niedrigeren Rechtsbruch.
Wegen jemandem, der schon mehrere Beinaheunfälle verursacht hat, dann über eine rote Fußgängerampel zu fahren nachdem die Fußgänger schon drüber sind, wird wahrscheinlich durchgehen. Wegen jemandem, der nur ein Bisschen unsicher fährt, einfach mal in den vierspurigen Querverkehr zu fahren: Definitiv nein.
Als Privatperson darf man ja in so einem Fall ja sich kein Blaulicht aufs Dach packen Stichwort: Amtsanmassung.
Falsch. Der Umstand, dass du dir ein Blaulicht aufs Dach setzt, bedeutet ja nicht dass du dir irgendwas anmaßt. Du schreibst ja nirgends sowas wie "Polizei" drauf.
Nö, einmal ist die Beleuchtungseinrichtung unzulässig. Dein Auto verliert die Betriebserlaubnis. Und zweitens würdest du ja vermutlich Leute nötigen, dir Platz zu machen und dergleichen. Nötigung ist eine Straftat.
Drittens: Blaulicht allein darf zwar zur Kennzeichnung "übrigens, ich bin auf Einsatzfahrt" verwendet werden... aber es weist niemanden an, Platz zu machen. Dazu braucht es Blaulicht und Sirene.
Wenn die Polizei das am Telefon anweist - dann ist es straffrei. Wird sie aber nicht machen!
auf eigenes verheiß darfst du definitiv zahlen und hast ne Anzeige am hals
Die Polizei gehört zur Exekutive und darf Gesetzesübertretungen definitiv NICHT "erlauben".
Hi nein.
Man wird auch ganz sicher von der Polizei nicht die Anweisung erhalten, man solle über die rote Ampel fahren. Die Verantwortung bürdet die sich nicht auf.
Einzelfallentscheidung, die möglicherweise durch Notstand gedeckt ist. Faktisch ist es äußerst dumm, das zu tun.