Dürfte ich in so einem fall unter Beachtung verkehrsregeln brechen?
Hallo,
Ich hab eine frage. Wenn man als Autofahrer ein betrunkenen Autofahrer bemerkt der z.B Schlangenlinien fährt und z.B den Gegenverkehr gefährdet und ich mich dazu entschließen dranbleiben das wünscht sich die Polizei von Meldenen Autofahrern dürfte ich als Privatperson dann auch unter Vorsicht z.B Rote Ampeln überfahren? Weil es würde dann sich schon ums Thema Gefahrenabwehr handeln. Und wer weiß ob man da ein Treffer haben könnte. Als Privatperson darf man ja in so einem Fall ja sich kein Blaulicht aufs Dach packen Stichwort: Amtsanmassung. Oder gilt hier irgendwo das Jedermannsrecht? Weil man könnte sich selbst doch schon irgendwo den Ar*ch retten wenn man dem hinterher fahren sollte und dann plötzlich von einem Ampelblitzer geblitzt wird.
Vielen Dank im Voraus.