Darf sich ein Fahrprüfer notfalls auch vorne auf den Beifahrersitz setzen, wenn ihm hinten im Auto sonst schlecht wird?!
10 Stimmen
6 Antworten
Ich würde sagen: Nein.
Nach §2 abs. 15 StVG gilt der Fahrlehrer haftungsrechtlich als Führer des Kraftfahrzeugs, solange der Fahrschüler noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Der Fahrerlaubnisprüfer kann sich zwar vom Fahrlehrer zum Fahrerlaubnisprüfer fortgebildet haben, darf in seiner Funktion als Fahrerlaubnisprüfer aber nicht gleichzeitig auch als gewerblicher Fahrlehrer einer Fahrschule tätig sein.
Mit anderen Worten: Er ist in dem Moment Fahrerlaubnisprüfer und nicht Fahrlehrer, kann daher nach StVG nicht der Führer des Kraftfahrzeugs sein.
Da der Führer des Fahrschul-Kfz auf dem Beifahrersitz sitzt, um ggfs. einschreiten zu können, kann der Fahrerlaubnisprüfer auch nicht auf dem Beifahrersitz sitzen.
Aber: Vieles im deutschen Recht ist ja dehnbar oder Interpretationssache...
Der Prüfer ist kein Fahrlehrer. Der verantwortliche Fahrzeugführer bis zur bestandenen Prüfung ist der Fahrlehrer und diese kann nur vom Beifahrersitz aus eingreifen.
Der Fahrzeugführer während der Prüfungsfahrt ist der Fahrlehrer und der muß im Falle von schweren Fahrfehlern des Schülers jederzeit eingreifen können.
Hängt vom Fahrschul-LKW ab. Mein C-Prüf LKW war ein Atego wo der Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz und der Prüfer auf dem Notsitz in der Mitte saß. Bei meinem CE Prüf LKW war es hingegen genau umgekehrt.
Ja das darf er da er als Prüfer auch eine Ausbildung als Fahrlehrer absolviert hat.