Wie findet die Polizei mich heraus wenn ich mit Mutters Auto jemanden beim Abbiegen angeblich gefährde?
4 Antworten
Dazu muss dich jemand angezeigt haben und eine Zeugenaussage gegen dich vorliegen.
Deine eigene Bewertung Deines Fahrverhaltens mit "angeblich" sagt schon aus, dass es stimmt.
Das Problem ist die Beweislage. Wenn der Fussgänger keinen weiteren Zeugen hat, steht es Aussage gegen Aussage.
Ansonsten ist die Lage so: Dem Fahrzeug sieht man es nicht an, wer der Halter ist. Da ginge die Polizei bei einer Anzeige erstmal an den Halter/die Halterin. Da wird dann im Bussgeldbescheid nach dem Fahrer gefragt. Wenn die Halterin nicht selber gefahren ist, müsste sie den Fahrer angeben und der bekäme dann den Bussgeldbescheid. Oder weil es die Mutter ist, würde sie wahrscheinlich das Bussgeld bezahlen und nichts weiter unternehmen, um den Sohn zu schützen.
Konkret würde in dem von Dir geschilderten Fall nichts passieren. Sollte aber der Fussgänger durch Deine rücksichtlose Fahrweise zu schaden kommen, sieht die Situation anders aus, denn dann kannst Du Dich nicht mehr vor der Verantwortung für Deine Fahrweise drücken.
Halterabfrage, dann Einwohnermeldeamts-Auskunft, Kinder männlich/weiblich, wenn mehr als einer von jedem Geschlecht, Beschreibung des Fahrers mit den hinterlegten Fotos für den Personalausweis abgleichen.
Ergebnis und Siegerehrung: du zahlst!
Hallo
Die Mutter bekommt die Strafe. Entweder sie zahlt, oder sie gibt den Fahrer bekannt
Gruß HobbyTfz
Das stimmt so bedingt. bei Parkverstößen z.B. gibts sehr wohl eine Halterhaftung. Hier kann der Halter aber durchaus den Kelch weiter geben!
bei Verstößen im fließenden Verkehr kann man dem Halter zur Auflage machen den Fahrer zu nennen bzw. ist es eine obliegenheit des Halters dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von Personen genutzt wird, die nicht in der Lage sind es zu führen.
Das muss nicht zwangsweise bedeuten, "der Junge hat einen Führerschein also darf er schon" es kann z.B. auch sein, dass wenn der Junge alkohlisiert oder und unter dem Einfluss von anderen Betäuungs oder Rauschmitteln fährt und es der Mutter als Halterin bekannt ist, diese sich mitschuldig macht genauso wie wenn es der Mutter bekannt ist, dass der Junge ein Rowdy im Verkehr ist.
Hier ist an ein unbefugtes Überlassen von Kraftfahrzeugen als Tatbestand zu denken!
Nein. Es gibt keine Halterhaftung. Der Fahrer haftet für diese Verstöße.
Die Mutter droht höchstens die Auflage einen Fahrtenbuch führen zu müssen.