Frage zur Polizei?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich muss sich selbstverständlich auch die Polizei an die Verkehrsregeln halten.

Ausnahme ist allerdings, wenn sie Sonderrechte nach § 35 Abs. 1 StVO in Anspruch nehmen. Hierfür ist weder Blaulicht noch Einsatzhorn erforderlich. Daher kann man von außen nicht erkennen, ob sie gerade Sonderrechte in Anspruch nehmen oder gegen die Verkehrsregln verstoßen.

Blaulicht und Einsatzhorn sind nur für die Wegerechte nach § 38 Abs. 1 StVO erforderlich. Diese erlauben der Polizei aber nicht, gegen Verkehrsregeln zu verstoßen, sondern fordern andere Verkehrsteilnehmer auf, Platz zu machen.

Wenn Wegerechte in Anspruch genommen werden, werden gleichzeitig auch immer Sonderrechte in Anspruch genommen.
Umgekehrt gilt das aber nicht so pauschal.


Pille599penny 
Beitragsersteller
 19.07.2025, 11:00

Danke tolle Antwort

Nein, muss sie nicht. Wenn die da langfahren wollen, hat das seinen Grund.

Na ja, man weiß jetzt nicht wirklich, was in diesem Fall der Grund war. Aber es kommt vor, dass auch (gerade junge) Polizeibeamte glauben, sie dürften schnell mal die Regeln brechen, denn wer traut sich schon, die Polizei bei der Polizei anzuzeigen?

Ich habe auch schon erlebt, dass junge Polizisten mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sind, und dann habe ich ihren Wagen vor dem nächsten McDonald‘s stehen sehen…

LG

Grundsätzlich muss m.W. auch die Polizei die Verkehrsregeln einhalten. Nur wer soll den Strafzettel ausstellen? Der Beifahrer?

....dann war das Polizeifahrzeug im Einsatz, da gelten Sonderrechte.


Pille599penny 
Beitragsersteller
 19.07.2025, 10:40

brauchen die nicht für Sonderrechte, ihr Martinshorn?

SirLucifer97  19.07.2025, 10:41
@Pille599penny

Nein - das sind Wegerechte, für die es das Blaulicht und Martinshorn benötigt.

Wäre ja dämlich, wenn er einsatzbedingt im Halteverbot steht und zur Nutzung der Sonderrechte durchgehend das Blaulicht und Martinshorn laufen lassen muss.