Frage zur Polizei?
Ich habe gerade die Polizei gesehen wie sie aus einer Nebenstraße kam, die auf einer Hauptstraße mündet, wo man einfach nur rechts abbiegen darf, sie aber einfach links abgebogen sind und das Ganze ohne Blaulicht. und sie haben an dieser Einmündung ein Stoppschild überfahren. Meine Frage ist, hat sich nicht die Polizei hier auch an die Verkehrsregeln zu halten. Weil es ja kein Einsatz war, denke ich?
5 Antworten
Grundsätzlich muss sich selbstverständlich auch die Polizei an die Verkehrsregeln halten.
Ausnahme ist allerdings, wenn sie Sonderrechte nach § 35 Abs. 1 StVO in Anspruch nehmen. Hierfür ist weder Blaulicht noch Einsatzhorn erforderlich. Daher kann man von außen nicht erkennen, ob sie gerade Sonderrechte in Anspruch nehmen oder gegen die Verkehrsregln verstoßen.
Blaulicht und Einsatzhorn sind nur für die Wegerechte nach § 38 Abs. 1 StVO erforderlich. Diese erlauben der Polizei aber nicht, gegen Verkehrsregeln zu verstoßen, sondern fordern andere Verkehrsteilnehmer auf, Platz zu machen.
Wenn Wegerechte in Anspruch genommen werden, werden gleichzeitig auch immer Sonderrechte in Anspruch genommen.
Umgekehrt gilt das aber nicht so pauschal.
Nein, muss sie nicht. Wenn die da langfahren wollen, hat das seinen Grund.
Na ja, man weiß jetzt nicht wirklich, was in diesem Fall der Grund war. Aber es kommt vor, dass auch (gerade junge) Polizeibeamte glauben, sie dürften schnell mal die Regeln brechen, denn wer traut sich schon, die Polizei bei der Polizei anzuzeigen?
Ich habe auch schon erlebt, dass junge Polizisten mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sind, und dann habe ich ihren Wagen vor dem nächsten McDonald‘s stehen sehen…
LG
Grundsätzlich muss m.W. auch die Polizei die Verkehrsregeln einhalten. Nur wer soll den Strafzettel ausstellen? Der Beifahrer?
....dann war das Polizeifahrzeug im Einsatz, da gelten Sonderrechte.
Nein - das sind Wegerechte, für die es das Blaulicht und Martinshorn benötigt.
Wäre ja dämlich, wenn er einsatzbedingt im Halteverbot steht und zur Nutzung der Sonderrechte durchgehend das Blaulicht und Martinshorn laufen lassen muss.
brauchen die nicht für Sonderrechte, ihr Martinshorn?