Muss der Fussgänger hier warten?

4 Antworten

Ich finde die Frage tatsächlich etwas tricky, rein aus logischer Sicht und weil ich auch im Gesetz nichts eindeutiges* gefunden habe.

§ 9 Absatz 3 Satz 3 StVO sagt aus, dass man auf Fußgänger warten muss, wenn man abbiegen will. Soweit so eindeutig.

Für mich galt dabei immer, dass ich Fußgänger vorlassen muss, mit denen ich mich beim Abbiegen kreuze – oder deutlicher formuliert, mit denen ich mich wegen des Abbiegens kreuze. In dieser Situation trifft man auf die Fußgänger jedoch bereits, bevor man abbiegt. Gegenbeispiel: würde man aus der Einbahnstraße kommen und geradeaus über die Kreuzung fahren wollen, wäre die Vorrangsregel nach § 9 StVO nicht anzuwenden – man würde sich aber in identischer Weise mit dem Fußgänger kreuzen.

Das würde also bedeuten, nur beim Abbiegen muss man hier den Fußgänger durchlassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO
Piconique 
Fragesteller
 24.02.2024, 08:56

Genau so weit bin ich gestern mit meiner Recherche gekommen. Eigentlich ganz logisch und verständlich... bis man zu diesem Straßenbild kommt. 🤷‍♂️

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KevinHP  24.02.2024, 09:03
@Piconique

In der Praxis mache ich das so: Ich muss Vorfahrt achten, also achte ich auch auf Fußgänger oder Radfahrer. Wenn einer kommt, warte ich vor dem Kreuzungsbereich, sodass er durchlaufen kann. Ich mache dabei aber keinen Unterschied, ob ich abbiege oder nicht. Keine Ahnung, ob ich das richtig mache. :)

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Piconique 
Fragesteller
 24.02.2024, 09:11
@KevinHP

Ja, das sehe ich auch so. "Im Zweifel, Nie!" hat mein Fahrlehrer immer gesagt. Ich würde es nur gern verstehen. Ich beschäftige mich leider viel damit im Alltag. Hier ist die Situation aber echt nicht einfach. Grund genug um sich noch intensiver zu erkundigen. Vielleicht frag ich einfach mal bei der Polizei nach.

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KevinHP  24.02.2024, 09:29
@Piconique

Was mir bei der Recherche gerade eingefallen ist: Kreisverkehr.

Beim Verlassen eines Kreisverkehrs muss ich Fußgänger passieren lassen. Beim Einfahren in einen Kreisverkehr jedoch nicht (obwohl ich danach in den Kreisverkehr einbiege – wenn auch ohne Blinker). Ist das nicht eine relativ ähnliche Situation? Vermutlich kann man das aber nicht vergleichen.

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Radfahrer haben Vorfahrt, du als Fußgänger nicht .

Piconique 
Fragesteller
 23.02.2024, 21:22

Weil ich nicht fahre? Der "Schutzraum" an dem das Fahrzeug rechts hält beinhaltet ja Rad und Gehweg. Es ist ein gemischter Rad und Fußweg. Trotz abbiegenden Fahrzeugs muss der Fußgänger also warten?

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Vando  23.02.2024, 23:39
@Piconique
Es ist ein gemischter Rad und Fußweg.

Das Fußwegschild sagt was Anderes.

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Piconique 
Fragesteller
 24.02.2024, 08:54
@Vando

Stimmt, es ist eher ein Gehweg mit Radnutzung berechtigt. Abgesenkter Bordstein deutet auch darauf hin.

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Vando  23.02.2024, 23:38
Radfahrer haben Vorfahrt,

Korrekt

du als Fußgänger nicht .

Falsch

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Natürlich hat der Fußverkehr hier eindeutig Vorrang. Sowohl vor abbiegenden Autos der Hauptstraße als auch der Nebebstraße.

Die dicken kurzen Markierungen dienen nur dem Radberkehr oder zählt hier der Gehweg mit rein?

Das ist doch ganz offensichtlich ein ausgeschilderter Fußweg mit nur ,,Radfahrer frei". Der Fußverkehr hat hier ganz klaren Vorrang vor dem Radverkehr.

Piconique 
Fragesteller
 24.02.2024, 07:05

Genau, im Grunde ist es ein Gehweg mit Sonderregelung für Radverkehr. Früher gab es weiter vorn mal einen Schutzstreifen für Radverkehr. Das wurde aber beseitigt und dafür der Gehweg verbreitert.

Meines Wissens hat ein abbiegendes Fahrzeug generell Vorrang zu beachten. Aber die StVO sieht das wohl teils anders. Laut einiger Berichte muss man hier als Fußgänger warten obwohl das Fahrzeug in die Hauptstraße einbiegt. Würde (dürfte) ein Fahrzeug von Hauptstraße kommend in die Nebenstraße einbiegen hätte man als Fußgänger beim geradeaus gehen Vorrang. Ich verstehe auch so gar nicht wieso sich das ändern soll sobald das Fahrzeug aus der Nebenstraße einbiegt und den Fußgänger auf der "Hauptstraße" schneidet 🤷‍♂️

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KevinHP  24.02.2024, 08:43
@Piconique

Der Unterschied ist hier, dass die Fahrzeuge auf der Hauptstraße zuvor in dieselbe Richtung fahren, wie die Fußgänger laufen – und beim Abbiegen diese "gemeinsame Richtung" schneiden/kreuzen. Die Fahrzeuge, die aus der Einbahnstraße kommen, kreuzen sich mit den Fußgängern bereits, bevor sie abbiegen.

Wie das mit dem Vorrang tatsächlich aussieht, kann ich aber leider nicht beantworten, da Abbiegende grundsätzlich warten müssen.

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Piconique 
Fragesteller
 24.02.2024, 08:53
@KevinHP

So verstehe ich die bebilderten Schilderungen auch immer. Sozusagen muss erst nach dem Abbiegen Vorrang gewährt werden und nicht vorher. Aber ich und viele andere sind sich bei z.B. dieser Mündung jedes mal unsicher da mit der Hauptstraße gegangen bzw geradelt wird und extra diese Abbiegezone markiert wurde. Laut einiger Sachtexte zählt auch hier der Geh/Radweg zur Straße aber irgendwie auch nicht?! Hach ist das schön kompliziert 😅

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KevinHP  24.02.2024, 08:58
@Piconique

Also grundsätzlich gelten Vorfahrtsregeln für alle Fahrzeuge, aber nicht für Fußgänger. Somit hätte das Vorfahrt-Achten-Schild keinerlei Bedeutung für den Vorrang von Fußgängern. Die StVO gibt zu Gehwegen, auf denen Fahrräder erlaubt sind, keine weiteren Infos zur Vorfahrt. Ich würde daher vermuten, dass der Radfahrer trotzdem als Fahrzeug gewertet wird und Vorfahrt hat.

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KevinHP  24.02.2024, 08:58
@Piconique
Sozusagen muss erst nach dem Abbiegen Vorrang gewährt werden und nicht vorher. 

Das wäre für mich auch logisch, aber ich kann in der StVO dazu keine klare Antwort finden.

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KevinHP  24.02.2024, 10:57
@Vando
@KevinHP Fahrräder zählen als Fahrzeug

Worauf bezieht sich deine Aussage?

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Vando  24.02.2024, 11:43
@KevinHP

Auf

Ich würde daher vermuten, dass der Radfahrer trotzdem als Fahrzeug gewertet wird und Vorfahrt hat.
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KevinHP  24.02.2024, 11:45
@Vando

Ah, danke. Hatte ich schon wieder vergessen. 😅

Dann war ich mit meiner Vermutung ja nicht verkehrt.

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Piconique 
Fragesteller
 24.02.2024, 16:31
@Vando

Es gibt behördliche und bauliche Unterschiede bezüglich der Gehwegsbezeichnungen. Das ist sehr uneindeutig formuliert und für Fachfremde kaum zu verstehen was wann gilt.

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Als Fußgänger hast du keinen Vorrang.

Vando  23.02.2024, 23:37

Natürlich hat er den.

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Florabest  24.02.2024, 00:31
@Vando

Gegenüber dem aus der Nebenstraße kommenden Auto? Auf keinen Fall!

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Vando  24.02.2024, 02:25
@Florabest

Sag mal habt ihr alle in der Fahrschule nicht aufgepasst?

Der biegt doch ab. Worauf ist da zu achten?

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Vando  24.02.2024, 02:29
@Florabest

Und Vorfahrt gewähren Schild hat er auch noch.

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Florabest  24.02.2024, 02:50
@Vando

Du meinst doch auch diesen schwarzen Kombi?

Der muss doch keinem Fussgänger Vorrang geben, der vor ihm due Straße überqueren will. Da ist doch kein Zebrastreifen. Diese gestichelten Linien haben keine Vorrangbedeutung. Die "reservieren " nur Platz für Fahrradfahrer, deren Vorfahrt muss der Kombi beachten. Aber nicht Fußgänger. Das ist unabhängig davon ob er abbiegen will.

Zudem sehe ich kein Vorfahrt gewähren Schild. Das Aber sowieso nicht das Verhalten von oder gegenüber Fußgängern regelt.

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Vando  24.02.2024, 02:53
@Florabest

Ja.

Personen, die die Fahrbahn zu Fuß überqueren, haben Vorrang gegenüber abbiegenden Fahrzeugen. Der Abbiegende muss auf Fußgängerinnen und Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und wenn es nötig ist warten

ADAC

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Vando  24.02.2024, 02:56
@Florabest
Die "reservieren " nur Platz für Fahrradfahrer,

Schau dir die Situation nochmal an und überlege dir genau warum diese Aussage falsch ist

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Piconique 
Fragesteller
 24.02.2024, 07:06

Als Radfahrer aber schon richtig?!

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