Nach einbiegen bei einer Ampel Geschwindigkeitsbegrenzung wieder bei 50kmh?

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Ge- und Verbotsschilder gelten nur für die Straße auf der sie stehen. Nach dem Abbiegen bis du auf einer anderen Straßen, also gelten die Schilder, die auf der zuerst befahrenen Straße stehen, nicht. Einzige Ausnahme sind die Schilder die eine "Zone" bezeichnen https://www.fuehrerscheine.de/wp-content/uploads/2019/09/274.1-1.png). Die gelten bis zur expliziten Aufhebung.

Kleine Merkregel: Für alle Verkehrsteilnehmer gelten die gleichen Regeln und Verbote. Also darfst du auch genau so schnell fahren wie die, die dir vorher entgegen gekommen sind und links abgebogen sind. Die konnten aber das 30 Schild, dass du gesehen hast nicht sehen und dürfen also 50 fahren. Somit darfst du das auch. Aus dem Gleichen Grund gelten alle Ge-und Verbotsschilder immer nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung (die legal befahren werden darf). Denn die, die aus der Einmündung kommen konnten das Schild, das du hattest, nicht sehen (gild nicht für Grundstückseinfahrten).

Bomberos911  27.07.2023, 23:47
Aus dem Gleichen Grund gelten alle Ge-und Verbotsschilder immer nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung

Logisch.

Entspricht aber nicht der deutschen Rechtsprechung. Kreuzungen heben Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht auf.

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HansWurst45  27.07.2023, 23:54
@Bomberos911

Danke für den Hinweis, wieder was gelernt. Aber es wundert mich, dass das noch nicht vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde, denn das ist definitiv eine Ungleichbehandlung vor dem Gesetz.

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