Ich verstehe das nicht. Darf man nun so parken oder nicht?
Hier steht:
Parken (nach § 12 Abs. 2 StVO) darf man, jedoch nur dann, wenn zwischen geparktem Fahrzeug und der durchgezogenen Linie mindestens 3 Meter Abstand sind.
Aber in der Führerschein Theorie gilt es als falsch!
(Vorfahrtstraße)
(Diese Antwortest: falsch): Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt
Darf ich jetzt keiner Seite im Internet trauen, um meinen Führerschein nicht zu verkacken?
4 Antworten
Ist das nicht dasselbe?
Deine Führerscheinfrage spielt außerhalb geschlossener Ortschaften. Der Paragraph spielt dort keine Rolle, da parken dort verboten ist. Dort wo parken erlaubt ist, nämlich innerhalb geschlossener Ortschaften, muss zwischen dem Fahrzeug und der Mittellinie 3m Abstand eingehalten werden.
Auf Vorfahrtsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften ist das parken verboten .. fertig.
In dem Link geht um um Fahrbahnbegrenzungen .. was da zu beachten ist .. der Link in der Frage behandelt das Verhalten auf einer Vorfahrtstraße außerhalb.
Es geht um 2 verschiedene Dinge ..
Nein. Dort steht..
Die durchgezogene Linie in der Mitte der Straße wird auch Fahrstreifenbegrenzung genannt. Sie trennt die sich auf unterschiedlichen Fahrstreifen einer Fahrbahn entgegenkommenden Fahrzeuge voneinander und kommt entweder als einzelne oder als doppelte Linie vor. Als Verkehrszeichen Nummer 295 in der Straßenverkehrs-Ordnung hat sie die gleiche Bedeutung wie ein Überholverbot und darf nicht überfahren werden. Parken (nach § 12 Abs. 2 StVO) darf man, jedoch nur dann, wenn zwischen geparktem Fahrzeug und der durchgezogenen Linie mindestens 3 Meter Abstand sind.
Auf Autobahnen trennt die Fahrstreifenbegrenzung nicht den Gegenverkehr voneinander ab, sondern den gleichgerichteten Verkehr. Hier darf auch links der durchgezogenen Linie gefahren werden – sonst gilt: ausschließlich rechts der durchgezogenen Linie fahren.
Ja, und .. das hebt doch trotzdem kein Parkverbot auf .. in der Frage steht halt eindeutig .. VORFAHRTSTRASSE .. https://www.fuehrerscheine.de/verkehrsrecht/verkehrszeichen/306-vorfahrtstrasse-verkehrszeichen/#was-bedeutet-das-verkehrsschild ..
Ja aber was du davor behauptet hast ist doch falsch?
In dem Link geht um um Fahrbahnbegrenzungen .
Nein, dort geht es eindeutig um Fahrstreifenbegrenzungen!!!
Überschrift von deinem Link ..
Aber dennoch will der Prüfer wissen ob du die anderen Bögen auch gelernt hast und weiß: Auf Vorfahrtstraßen außerhalb darf man nicht parken .. auch nicht wenn 10m Platz wäre. Aber das weißt du halt offenbar nicht..
Ja als Überschrift, aber in der zweiten darauf folgenden Überschrift steht was ganz anderes!!!! Damit ist keinesfalls fahrbahnbegrenzung gemeint!
da geht es ja um eine Vorfahrtsstraße oder nicht?
Auch okay, aber warum steht es dann in dem anderen Link nicht? Weil ich dachte dann, es zählt überall
Wo hast du das denn gelesen? In § 12 Abs.2 StVO ist etwas anderes
Wie meinst du das ? ich habe es doch erklärt