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Rote Ampel geblitzt, Situation ungünstig?

Hallo zusammen,

ich war heute morgen auf dem Weg zur Arbeit, als ich an einer Kreuzung hinter einem hohen Transporter zum Stehen gekommen bin.

Als der Verkehr wieder losfuhr, konnte ich nicht direkt einen Abstand zum LKW erstellen, da hinter mit ein weiterer Fahrer ziemlich dicht aufgefahren ist.

Nun konnte ich die Ampel durch den Transporter erst im letzten Moment sehen und in genau diesem Moment, also quasi als ich die Linie überfuhr, hab ich noch gesehen, dass die Ampel auf Rot umgesprungen ist.
Reagieren konnte ich hier nicht mehr und habe die Kreuzung überquert, da es in der Momententscheidung für mich das sicherste war.

Direkt beim Überqueren der Haltelinie hat es einmal geblitzt und als ich ca. 3/4 der Kreuzung gequert hatte noch ein zweites mal. Zwischen den beiden Blitzern war etwas Zeit, da der Transporter weiterhin vor mir war und ich so nur mit verringerter Geschwindigkeit hinter ihm fahren konnte.

Jetzt also zwei Fragen:

  1. welcher Bitzer ist zur Ermittlung der Rotlicht-Zeit relevant? Der Erste war ca. 0,5sek nachdem die Ampel Rot geschaltet ist, der zweite ca. 1 Sek. später.
  2. Wenn auf den Bildern der Transporter zu sehen ist und es deutlich beim Anfahren passiert ist, habe ich eine Chance auf "Freispruch" oder dass erst gar kein Bescheid kommt? Bzw. ist es realistisch hier Einspruch einzulegen, wenn etwas kommt?

Vielen Dank vorab

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Absolutes Halteverbot auf gesamter Anwohnerstraße möglich?

Guten Abend,

am Ende zweier kleiner Nebenstraßen, die von unserer ringförmigen reinen Anwohnerstraße mittig abzweigen, soll eine neue Brücke über einen Bach errichtet werden und ein alte Brücke abgebrochen werden.

Die Baufirma teilt dazu folgende Passage in einer "Anliegerinformation" mit.

"Durch diese Baumaßnahmen kommt es im Bereich der Ringstraße zu Verkehrseinschränkungen. Diese bedeuten ein absolutes Halteverbot im gesamten Bereich Ringstraße (ebenfalls Richtung Haardt). Des weiteren ist mit Baustellenverkehr durch Baugeräte und größere LKW zu rechnen."

Laut StVO ADAC Zitat: "Beim absoluten Halteverbot ist das Halten generell verboten. (Quelle ADAC https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/halteverbot/)

Wir haben an der genannten Ringstraße zwei Tore zu einer Hofeinfahrt und einer Garageneinfahrt. Beide Tore müssen täglich manuell zum Einfahren und Ausfahren geöffnet werden. Das bedeutet, dass bei der Ankunft mit einem PKW kurz auf der Straße gehalten werden muss, um das jeweilige Tor zu öffnen bzw. gegebenenfalls auf der Straße kurz zum Schließen gehalten werden muss.

Gleiches gilt auch für täglich bei uns abholende und anliefernde Paketdienste sowie natürlich die Post.

Außerdem laden wir seit 2019 auf der Straße mit einer eigens installierten Ladevorrichtung mehrmals in der Woche nachts ein E-Auto.

Wie oben erwähnt, ist dies alles jedoch bei einem absoluten Halteverbot verboten.

Die Straße ist auf Höhe unseres Grundstücks minimal 6,70m breit, weshalb selbst bei einseitigem Parken jegliche LKW Durchfahrt gewährleistet wäre. Für die Baustelle gibt es außerdem eine zweite Zufahrt, da es sich wie der Name sagt um eine Ringstraße handelt.

Ist ein solcher Erlass des dauerhaften absoluten Halteverbotes auf dem "gesamten Bereich Ringstraße" unter diesen Bedingungen verhältnismäßig?

Welche Möglichkeiten sieht der Gesetzgeber vor, unter diesen Bedingungen straffrei in unser verschlossenes Grundstück einzufahren oder nachts wenn nicht gebaut wird unser E-Auto zu laden.

Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus.

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