Wer hat Vorfahrt?
Wie auf dem Foto ersichtlich, fahren die Autos von verschiedenen Nebenstraßen auf die Hauptstraße auf, jeweils mit eigener Ampelschaltung. Die Autos, die gegenüber von der Bäckerei kommen, haben eine Ampel, die nur Rotlicht hat und dann aus geht, wenn die gegenüberliegende Ampel grün hat. Bei der Bäckerei ist dann noch zusätzlich ein Stop-Schild. Mein Mann und ich sind der Meinung, dass die Autos, die vom Parkplatz der Bäckerei kommen, weiterhin warten müssen, weil dort das Stop-Schild gilt, aber alle Autofahrer einfach durchziehen, wenn deren Ampel ausgeht.
(Sorry für meine schlechte Zeichnung).
Wer hat Recht, wir oder die anderen?
Ist die Bäckerei ein Privatgrundstück?
Ja
6 Antworten
Hi, Du hast recht. Wenn die Ampel nicht grün zeigt, sondern nur ausgeht, dann gilt das zusätzlich angebrachte Schild.
Da die Ausfahrt des Bäckerei-Parkplatzes mit Ampel und Stoppschild ausgestattet ist, würde ich sagen, dass sie Teil der Kreuzung ist und nicht als Grundstücksausfahrt im Sinne von § 10 StVO angesehen werden kann.
Wenn die Bäckerei-Ampel Rot ist, muss man anhalten und warten, das ist klar.
Wenn die Bäckerei-Ampel ausgeht, gibt es kein Lichtzeichen mehr und das Stoppschild gilt. Dieses besagt, dass angehalten und dem Querverkehr Vorfahrt gewährt werden muss.
Das Stoppschild entfaltet aber keine Wirkung gegenüber dem entgegenkommenden Verkehr (Grün). Das Grünlicht der Ampel gibt auch keine Vorfahrt, sondern gibt lediglich den Verkehr frei. Gemäß § 37 Abs. 2 StVO muss beim Abbiegen trotzdem § 9 StVO beachtet werden.
§ 9 Abs. 3 StVO wiederum besagt, dass entgegenkommende Fahrzeuge durchgelassen werden müssen. Wenn Grün also links abbiegen möchte, muss er den entgegenkommenden Gelb durchlassen, wenn dieser geradeaus fahren oder seinerseits rechts abbiegen möchte.
Es ist ein Privatgrundstück, deshalb können die Autos aus den Nebenstraßen nur links oder rechts abbiegen.
Mein Mann und ich sind der Meinung, dass die Autos, die vom Parkplatz der Bäckerei kommen, weiterhin warten müssen, weil dort das Stop-Schild gilt,
Wer aus einem Verkehrsberuhigten Bereich in den fließenden Verkehr einfahren will, ist Wartepflichtig. Vorrang hat der fließende Verkehr. Hier einmal § 10 StVO als Hinweis.
Gott ich weiß zu viel....
Lichtzeichen haben Vorrang gegenüber Vorrang regelenden Verkehrszeichen. Wenn die Ampel aber aus ist, gilt das Stoppschild.
Ich vermute einmal dass die Ausfahrt beim Bäcker eine Grundstücksausfahrt ist. Dann müssen die Autos aus der Ausfahrt Vorrang gewähren.