Rechts vor links?

6 Antworten

ja das hebelt das ja nicht aus. R vor L


notting  07.06.2025, 15:41

Falsch, wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommt muss _immer_ Vorfahrt gewähren.

notting

Am Ende eines solchen ist i.d.R. ein abgesenkter Bordstein, das macht es zu einer Ausfahrt und man ist wartepflichtig.


SuperKuhnibert4  07.06.2025, 15:45

Auch ohne abgesenkten Bordstein, siehe § 10 StVO:

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Nein. Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich ausfährt, ist immer wartepflichtig und hat keine Vorfahrt.

Nein da ist kein rechts vor links.

Du hast Vorfahrt.

Innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs gilt ganz normal „rechts vor links“, solange keine Schilder etwas anderes regeln.

Anders ist es, wenn jemand aus einem verkehrsberuhigten Bereich herausfährt – in dem Fall muss dieser Fahrer die Vorfahrt gewähren, unabhängig davon, ob von links oder rechts jemand kommt. Das wird rechtlich wie eine Ausfahrt aus einem Grundstück behandelt.

Wenn du aber an einem verkehrsberuhigten Bereich nur vorbeifährst und von rechts kommt eine ganz normale Straße ohne Vorfahrtsschilder, dann gilt dort ganz normal „rechts vor links“.

Der verkehrsberuhigte Bereich hat in diesem Fall keinen Einfluss auf die Vorfahrtsregel – wichtig ist nur, dass es sich bei der rechten Straße nicht ebenfalls um eine Einfahrt oder Ausfahrt handelt.