Wenn bis heute kein Verfahren eingeleitet wurde obwohl ich vor 2 Wochen zu Unrecht geblitzt wurde ist die Sache höchstwahrscheinlich gegessen?
4 Antworten
Also da ist es definitiv zu früh zum Aufatmen.
Da die Frist drei Monate beträgt, kannst du erst dann sicher sein, dass da nichts mehr kommt.
Nein, die Verfolgungsverjährung für Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt 90 Tage, also drei Monate.
Es wird niemand zu Unrecht geblitzt, wie kommst Du zu der Behautpung?
Wenn in einer 70er Zone geblitzt wird, ist die Anlage meist auf geeichte 80 bis 83 eingestellt, es wird ja noch Toleranz (unter 100 sind das 3km/h) abgezogen. Da dein Tacho grundsätzlich mehr anzeigt als Du wirklich fährst, um die 5 bis 7 % hattest Du da also 87 bis 90 km/h drauf. Da wird man ganz bestimmt nicht zu Unrecht geblitzt.
Das war mal vor 10 bis 15 Jahren noch so. Da haben findige Anwälte geschäfte gewittert, machen sie heute auch noch Werbung mit. Aber die Behörden haben nachgebessert. Heute wird bei einem Einspruch gleich die gesamte Akte der Messanlage und der Bediener vorgelegt, in welcher lückenlos nachgewiesen wird, das die Anlage regelmäßig gewartet und geeicht wurde, und das Bedienerpersonal regelmäßig aus- und weitergebildet wurde und alle nötigen Qualifikationen besitzt.
Trotzdem wurde ich in 30er zone mit 30 geblitzt und andere Leute auch. Traffistar s350 heißt der blitzer.
In 30er zone mit 30 geblitzt. Zu Unrecht!
Nein, die Frist beträgt 3 Monate.
Klar was sind schon 2 Wochen.
Technische Fehler sind nie auszuschließen.