Rotlichtverstoß Verjährung?
Hallo,
Am 01.03.2025 wurde ich von einem Streifenwagen hinter mir rausgezogen, weil ich über eine rote Ampel gefahren bin (unter einer Sekunde). Sie haben meine Personalien aufgenommen, wir haben kurz geredet und ich konnte weiterfahren.
jetzt kam bis heute, 31.05.2025, noch nichts an.
Ist das Ganze nun verjährt, also brauch ich keine Angst mehr haben, dass ich eine Strafe kriege?
6 Antworten
Es sind insbesondere zwei Punkte aus § 33 OWiG für die Verjährung relevant:
Die Verjährung wird unterbrochen durch
1. die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe,
[...]
9. den Erlaß des Bußgeldbescheides, sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten durch die Zustellung,
Wenn die Polizisten dich beim Anhalten belehrt haben und dich gefragt haben, ob du den Verstoß zugibst, dürfte das bereits als erste Vernehmung bzw. Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gelten. Wenn die nächsten Tage noch ein Anhörungsbogen eingeht, dürfte der demnach nicht mehr verjährungsunterbrechend wirken und der Verstoß entsprechend nicht mehr geahndet werden können.
Es kann jedoch sein, dass innerhalb der nächsten zwei Wochen ein Bußgeldbescheid zugestellt wird. So lange müsstest du noch warten, bis die Verjährung wirklich eingetreten ist.
Die haben drei Monate Zeit ein Verfahren zu eröffnen, also wenn zwei Wochen nich herum sind würde ich gegen Ende Widerspruch einlegen.
Du hast dann ja nach Zugang der Sache nochmal zwei Wochen Zeit für den Widerspruch.
Profitipp, am besten trifft es dich wenn das ein Freitag wäre. Dann am Abend per Fax vorab wenn die Behörde dicht hat das hinschicken und per Post nachreichen.
Wenn dann am Montag der Sachbearbeiter das anfasst ist das schon verjährt.
Auf die Art bin ich schon zwei kommunale Blitzer kos geworden.
Irgendwann kommt - einmal sogar von der Staatsanwaltschaft ein Brief dass die Sache eingestellt ist.
Hey,
Also, ganz verjährt ist das noch nicht – da gilt bei sowas normalerweise eine Frist von 3 Monaten ab dem Tattag. Wenn bis dahin kein offizieller Brief (Bußgeldbescheid) bei dir ankommt, ist die Sache tatsächlich erledigt. Aber: Die Frist kann sich verlängern, wenn du schon vorher was bekommen hast (z. B. Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen), weil das die Verjährung unterbricht.
Wenn du dir nicht ganz sicher bist, ob du was übersehen hast, schau lieber noch mal in deine Post – auch E-Mail oder die Onlinebrief-Funktion, falls du die nutzt.
Aber wenn wirklich bis zum 1. Juni (also 3 Monate nach dem 1. März) nichts da ist, brauchst du dir keine Sorgen mehr zu machen.
Das kommt schon noch. Natürlich kannst du auch zwischendurch telefonisch darum bitten, sich zu beeilen.
Nein, die arbeiten nur sehr langsam...
Ja, im Verkehr ist das so...dann drücke ich dir die Daumen das heute nichts in der Post ist...
Aber ist nicht die Verjährungsfrist von Ordnungswidrigkeiten 3 Monate?