Konsequenzen eines Blitzers?

5 Antworten

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Deine Eltern bzw. die Halter*in des Fahrzeugs wird Post bekommen.

Deine Eltern können sich dann zur Sache äußern und von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Allerdings kann es sein, dass die Polizei dann genauer nachforscht. Da ein Blitzerfoto gestochen scharf ist, dürfte man dich gut erkennen und auch erkennen dass nicht deine Eltern gefahren sind.

Vielleicht hast du Glück, dass dich an der Ampel nur was geblendet hat oder es ein blinkende Sensor war. Das kann man auch schonmal fälschlicherweise als Blitzer wahrnehmen.

FliegerAss5 
Fragesteller
 29.01.2023, 18:21

Also der Blitzer ist recht neu und besitzt kein "blitz". Ich bin eben mit 57 oder 60 auf dem Tacho über (meines Erachtens nach) eine gelbe Ampel gefahren. Und der Tacho zeigt fast immer eine höhere Geschwindigkeit an, als tatsächlich gefahren wird. Vllt. bekommen meine Eltern keine Post?

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NewBegin2018  29.01.2023, 18:25
@FliegerAss5

Wie viel war den dort erlaubt?

Wenn 50 erlaubt war, warst du auch "nur," knapp 10 km/h zu schnell.

Dafür zahlst du Innerorts 30 € und außerorts 20 €.

Durch die Probezeit fliegst du deshalb wegen einem einmaligen Verstoß bei 10 km/h zu viel auch nicht.

Anders sehe es bei einem Rotlichtverstoß aus. Aber wenn die Ampel gelb war, geht es vielleicht nur um die Geschwindigkeit.

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Hi, wenn es wirklich ein Rotlichtverstoß war ( wenn das Heck bei rot drüber rollt ist es einer), dann wäre das ein A- Verstoß.

Da gucken die schon genauer, ob das Bild des Fahrers zum eingetragenen Alter des Halters passt.

Die Konsequenzen würdest dann Du tragen.

Wäre es nur ein Geschwindigkeitsverstoß unter 21 zu schnell, wäre es nur Verwarnungsgeld ohne weitere Konsequenzen.

In dem Fall wäre es egal, wer das zahlt.

Der besitzer des Wagens bekommt ein Briwf und dort muss angegeben werden wer der Fahrer an dem Tag war. Du musst die Strafe zahlen und bin mir nicht so sicher aber dazu noch 2 punkte abzug. In der Probezeit könntest du auch dein Führerschein verlieren.

HeidiElstertal  29.01.2023, 18:14

Nein, da gegenüber Angehörigen ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, muss der Fahrer nicht angegeben werden. Die Bußgeldbehörde wird aber Weitermitteln. Zum Beispiel werden Passbilder der Haushaltsangehörigen abgeglichen.

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alpa123817  31.01.2023, 11:45
@HeidiElstertal

Wenn man geblizt wird erscheint im Brief das Foto von dem Fahrer und wenn man ein anderen namen ei gibt merkt mann das doch und so könnte doch dan jeder jeden namen eingeben die er möchte.

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Zunächst mal bekommt der Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen und muss/soll dort angeben, wer zu der Zeit der Fahrer war.

Eventuellen - auch gutgemeinten - "Erinnerungslücken" wird schon dadurch vorgebeugt, dass ein Foto beigefügt ist

Deine Eltern haben jedoch ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Der Halter des Fahrzeugs wird natürlich einen Anhörungsbogen erhalten. Dort kann er angeben, wer das Auto gefahren hat. Da du Angehöriger bist, besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die Blitzer Bilder Auswertung erfolgt mittels Software, die Geschlecht und Alter der Fahrer schätzt. Es ist also leicht erkennbar, dass der Halter nicht der Fahrer sein kann, also nehmen die Eltern das nicht einfach aufsich. Die bußgeldbehörde wird Ermitteln, wer das Auto noch gefahren haben könnte. Hierbei werden vom Einwohnermeldeamt Passbilder der Haushaltsangehörigen abgeglichen. Früher oder später wirst also du den Bußgeldbescheid bekommen und dafür gerade stehen müssen.