Handy am steuer?

6 Antworten

Was du gemacht hast, ist definitiv nicht richtig, aber dessen bist du dir ja offensichtlich schon bewusst...

Dennoch ist es nicht mal wahrscheinlich, dass der das überhaupt mitbekommen hat. Dass er die Sirene angemacht hat, hatte nichts mit dir zu tun, denn sonst hätte er dich definitiv angehalten zwecks Identitätsfeststellung - so hat er wahrscheinlich einfach nur nen anderen Einsatz gehabt, zu dem er gerufen wurde.

Das macht es dann auch unwahrscheinlich, dass diese Sache, wenn er es denn gesehen hat, weiter verfolgt wird - dafür gibts bei den meisten Fällen spezialisierte Fahrzeuge (u.a. mit Kameratechnik, die das dann auch gerichtsfest dokumentieren können); die werden dann aber in der Regel nicht so einfach zu anderen Einsätzen abgerufen

Moin ich glaube der Ziwi hat die Serien angemacht weil du auf dem nawi warst. Warum hast du den nicht einfach das vorher gemacht


KKeez 
Beitragsersteller
 12.06.2025, 17:09

Ja es war dumm von mir… also könnte der Fall noch verfolgt werden?

Sehr unwahrscheinlich, denn gerade bei einem Firmenwagen hätte der Polizist die Identität klären sollen/müssen.

Ferner liegt kein Verstoß vor, wenn das Handy in der Halterung war.


KKeez 
Beitragsersteller
 12.06.2025, 17:53

Ich hoffe wirklich dass du recht hast,

bin gerade so in Panik

Salue

Der Zivi hat einen neuen dringenden Auftrag erhalten. Er hätte Dich sonst stoppen und Deine Identität feststellen müssen.

Aber schauen wir uns den Vorgang etwas genauer an: Du beugst Dich etwas nach vorne und machst Eingaben an einer Touch Screen. Das lenkt vom Fahren ab, das stimmt.

Nur wie ist dies dennn mit den Touch Screens für die übrige Bedienung des Autos? Die heutigen Autos sind ja gefüllt mit Touch Screens.

Tellensohn


KKeez 
Beitragsersteller
 12.06.2025, 17:56

Hi tellensohn,

ich denke die Polizei macht da sicherlich ein unterschied oder? Denke bei Handy sind sie da deutlich strenger

Tellensohn  12.06.2025, 18:03
@KKeez

Wenn Du das Handy in der Hand hast düfte dies unweigerlich zu einer Strafe führen. Das GPS ist aber fix montiert und der Fahrer macht genau das, was er die ganze Zeit mit den Bedienungen der Touch Screens macht.

Sind wir ehrlich, Touch Screens hätten in Autos für normale Bedienungen nie erlaubt werden dürfen. Sie sind schlicht gefährlich und bedingen, dass man den Blick von der Strasse abwendet um auf dem Bildschirm am richtigen Ort zu drücken.

Die alten Schalter kannte man mit der Zeit auswendig und sie können zudem erfühlt werden.

Falls die selbe Handhabung gesetzlich verschieden behandelt würde, hätte man vor einem Gericht ganz gute Chancen.

Tellensohn

TomEF98  12.06.2025, 19:08
@Tellensohn

Das Handy führt auch zu Strafe, wenn man es in der Halterung hat und bedient (aber nicht, wenn man es aus in der Hand hält xD)

Laut unserer Arbeitsschutzunterweisung (wurde im Kontext Firmenwagen da angesprochen) ist die Bedienung des Touchscreens tatsächlich aber ebenfalls während der Fahrt nicht oder nur eingeschränkt erlaubt und wird dann ähnlich behandelt wie die Bedienung des Handys

Nein natürlich nicht


KKeez 
Beitragsersteller
 12.06.2025, 17:09

Wieso genau denkst du das? Sry falls ich zu aufdringlich wirke

ZuumZuum  12.06.2025, 17:15
@KKeez

Weil eine Ordnungswidrigkeit im fließenden Verkehr sofort und ohne Umschweife geahndet werden muß, entweder personell durch Anhalten und Ansprache, oder durch Aufzeichnung auf dafür vorgesehene geeichte Messanlagen (Blitzer u.ä.)

KKeez 
Beitragsersteller
 12.06.2025, 17:22
@ZuumZuum

Meine Angst ist eben dass der zivi eine dashcam oder Ähnliches hatte und mich aufgezeichnet hat…

ZuumZuum  12.06.2025, 17:36
@KKeez

Eine dashcam ist keine geeichte und zugelassene Messanlage. Es handelt sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, und nicht um einen Straftatbestand, wo eine Dashcamaufzeichnung vielleicht zur Aufklärung einer solchen Tat herangezogen werden kann.

Was für Folgen befürchtest Du denn nun? Selbst wenn, sind das 100 Euro Bussgeld plus Gebühren und ein Punkt in Flensburg, das war es. Davon wird dein Leben nicht abhängen, und deine Fahrerlaubnis auch nicht in Gefahr sein.

KKeez 
Beitragsersteller
 12.06.2025, 17:47
@ZuumZuum

Tatsächlich ist meine Fahrerlaubnis in Gefahr, da ich in der probzeit bin…

ZuumZuum  12.06.2025, 17:50
@KKeez

Nein, ist sie nicht. Das gäbe allerdings eine Probezeitverlängerung auf vierJahre und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar. Erst bei einem zweiten A-Verstoß in dieser Zeit ist deine Fahrerlaubnis in Gefahr. Wenn das natürlich dein zweiter Verstoß wäre....aber es gilt imme rnoch das oben geschriebene.