MAcht man sich strafbar wenn man sich vor einen blitzer stellt damit er nicht blitzen kann?
3 Antworten
Es gibt Urteile, die sich auf § 316b Abs. 1 Nr. 3 StGB stützen.
Auszuschließen ist das also nicht.
In dem Fall kein Problem 😁. Ein Zusatzschild "Nur auf markierten Flächen parken" gibt es hier nicht.

Ja, das kann Ärger geben weil du die Maßnahme blockierst