MAcht man sich strafbar wenn man sich vor einen blitzer stellt damit er nicht blitzen kann?

3 Antworten

Es gibt Urteile, die sich auf § 316b Abs. 1 Nr. 3 StGB stützen.

Auszuschließen ist das also nicht.

In dem Fall kein Problem 😁. Ein Zusatzschild "Nur auf markierten Flächen parken" gibt es hier nicht.

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 - (Auto, Polizei, Führerschein)

Ja, das kann Ärger geben weil du die Maßnahme blockierst