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Darf man in dieser Situation dort parken?

Liebe Community,

in einer Straße in Duisburg gab es eine Baustelle auf einer Seite. Auf dieser Straßenseite lag ein Seitenstreifen zum Längsparken vor. Dort war ein absolutes Park- und Halteverbot Mo-Sa 7-17 Uhr für den Seitenstreifen eindeutig ausgeschildert.

Die Bauarbeiten betrafen den kompletten Bürgersteig, der offen war wegen Leitungs-/Rohrarbeiten. Aus den Hauseingängen lagen Holzplankenüberbrückungen über die Baugrube vor, die am Bordstein des Seitenparkstreifens endeten. Somit konnten die Menschen aus dem Hauseingang über diese Überbrückung raus und mussten direkt auf den Seitenparkstreifen.

Es war nachts (also nach 17 Uhr und vor 7 Uhr) und ich habe meinen Wagen auf dem Seitenparkstreifen geparkt und dabei eine Holzplankenüberbrückung eines Hauseingangs komplett zugeparkt. Folglich war es nicht möglich, aus dem Hauseingang über diese Holzplankenüberbrückung rauszugehen, weil da mein Auto stand; da war einfach kein Platz.

Ich wurde von einem Passant angesprochen, dass ich dort nicht parken dürfe, weil es den Hauseingang blockiert. Zugleich wusste ich jedoch, dass man über die Toreinfahrt 5 m (eine Autolänge, es waren definitiv mehr als 3 m) weiter und den Innenhof sehr wohl Zugang zum Treppenhaus bekommen kann und dann dort rausgehen kann, weil ich genau dort jemanden besucht habe, der dort wohnte und daher den Zugang über den Innenhof kenne.

Betreffender Passant drohte die Polizei zu rufen und ich forderte diesen Menschen sogar aktiv auf, das zu tun, weil ich mich im Recht sah und wollte, dass die Polizei diesen Querulant maßregelt. Es war kein Zusatzzeichen zu sehen, wo stand: Holzplankenüberbrückung nicht zuparken (oder so ähnlich ... natürlich hätten die niemals "Holzplankenüberbrückung" draufgeschrieben) und zudem wusste ich ja über den Straßenzugang über die Einfahrt zum Innenhof. Als ich dem Passanten sagte, dass ich meinen Wagen nicht bis 6 Uhr morgens wegfahren werde und erneut den Mann aufforderte, doch die Polizei zu rufen, wenn er möge, zog betreffende Person von dannen. Der Wagen wurde nicht abgeschleppt, ein Knöllchen kam nie ... ebenso keine Lackkratzer auf dem Wagen.

Meine Frage: Hat der Passant Recht oder Unrecht? Hätte ich so nicht parken dürfen oder doch?

Es geht mir nicht darum, ob das assozial war, sondern nur, ob das legal war.

Beste Grüße

Auto, Verkehrsrecht, parken, Parkverbot, Verkehrsregeln

Fahrerflucht, kommt noch was?

Gute Tag liebe community

erstmal vorab sorry wegen dem langen Text!

vor etwas über einem Monat, musste ich meine Mutter zu ihrer Nachtschicht fahren, da ihr Auto in der Werkstatt war.

Als wir dann bei ihrer Arbeit ankamen, wollte ich seitlich in einer Nebenstraße einparken und kurz bevor ich anhalten wollte, habe ich gemerkt, dass mein Auto plötzlich etwas schneller zu stehen gekommen ist, ich habe mir erstmal nichts dabei gedacht, da ich öfter verschiedene Autos fahre und etwas im Stress war, dachte ich einfach das ich ausersehen etwas zu dolle die Bremse betätigt habe und habe mir dabei nichts gedacht.

Als dann meine Mutter ausgestiegen ist und ich wieder losfahren wollte, stellte ich im Spiegel fest, dass ich verdächtig nah am Auto hinter mir stand.

Ich bin dann erstmal ein Stück nach vorne gefahren, bin ausgestiegen und habe mir das ganze mal angeschaut, dass erste was ich gemerkt habe ist, dass mein Nummernschild und das Nummernschild vom anderem Auto auf einer Ebene waren, also wenn wir uns berührt haben, dann "nur" am Nummernschild.

Dadurch das es eine sehr dunkle und regnerische Nacht war, konnte ich nicht so genau gucken, am meinen Auto war jedenfalls absolut Garnichts und am anderem Auto ist mir aufgefallen, dass das Nummernschild allgemein schon etwas angekratzt und leicht Wellenförmig war außerdem hatte das Nummernschild eine kleine Beule, ich bin dann zum Entschluss gekommen, dass ich ihn nicht berührt habe und bin wieder nach Hause gefahren.

C.a eine Woche später ist mir aufgefallen, dass mein Nummernschild eine kleine Delle hat, ich habe mich zuerst gewundert wie die entstanden ist, dabei ist mir dann wieder die kleine Beule am anderem Nummernschild eingefallen und habe erstmal total Panik bekommen, dass ich doch das andere Auto berührt habe und unwissentlich Fahrerflucht begannen habe.

Ich habe dann auch mein Nummernschild abgenommen habe dann aber bis auf die Delle Garnichts gesehen.

Am liebsten wäre ich dann gleich zur Polizei gefahren oder was ähnliches gemacht, aber dadurch das das eben schon mehr als eine Woche her ist und ich mir nicht mal das andere Nummernschild gemerkt habe, habe ich es dann doch seien lassen.

Jetzt habe ich aber extrem angst das da noch was auf mich zu kommt, weil ich vor allem in der Zeit noch in der Probezeit war, deswegen wollte ich euch fragen, wie wahrscheinlich ist es, dass nach so einem "kleinen" Parkrempler nach über einen Monat noch was kommt?

Habt ihr selber Erfahrungen mit sowas(wie lange sowas dauern kann)?

Am Ort waren keine anderen Zeugen oder Kameras.

Vielen dank im Voraus! :)

Auto, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerflucht, Probezeit, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln

Sollte in ganz Deutschland das Rückwärts-Ausparken eingeschränkt werden?

Aus Kieler Nachrichten kopiert:

Für mehr Verkehrssicherheit

Grundstücks-Parken in Kiel: Stadt will Rückwärts-Ausparken einschränken

Zufahrten zu größeren Parkplätzen und Grundstücken in Kiel sollen nur noch vorwärts befahren werden. Die Stadt will verbieten, rückwärts ein- und auszufahren. Was dahintersteckt und wie das Parken in Kiel von der geplanten Regelung betroffen ist.

 Kiel. Autos sollen in Kiel nur noch vorwärts auf größere Grundstücke ein- und ausfahren. Die Stadt Kiel will es verbieten, rückwärts ein- und auszuparken. Das heißt: Neu entstehende Parkplätze müssen in Zukunft so gestaltet werden, dass die Zufahrten nur noch vorwärts erreicht und verlassen werden können. Damit soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Wie die neue Regelung umgesetzt werden soll und für welche Parkplätze sie gilt.

Warum soll es verboten werden, auf Grundstücken in Kiel rückwärts einzuparken?

„Bei beantragten Grundstückszufahrten werden regelmäßig Anträge gestellt, bei denen die Planung vorsieht, dass Fahrzeuge rückwärts auf oder von dem privaten Grundstück fahren“, sagt Mobilitätsdezernentin Alke Voß (Grüne). „Aktuelle Unfallzahlen zeigen allerdings, dass es gerade bei rückwärtsfahrenden Fahrzeugen zu Unfällen mit Personenschaden kommt.“ Voß verweist auf das Ziel der „Vision Zero“, mit dem durch präventive Maßnahmen Straßen und Verkehrsmittel so gestaltet werden sollen, dass es keine Verkehrstoten und Schwerverletzten mehr gibt.

Deswegen will die grüne Mobilitätsdezernentin der Stadt Kiel künftig grundsätzlich nur neue Grundstückzufahrten genehmigen, wenn sichergestellt ist, dass Fahrzeuge vorwärts auf private Grundstücke fahren und diese auch nur vorwärts wieder verlassen können. „Dies wird das Gefährdungspotential für andere und insbesondere vulnerable Verkehrsteilnehmer deutlich verringern“, sagt Voß.

Für welche Parkplätze gilt das Rückwärts-Fahrverbot?

Betroffen sind Parkplätze beziehungsweise Zufahrten, die neu entstehen, etwa in geplanten Wohn- oder Gewerbegebieten. Wenn bestehende Parkflächen umgestaltet werden, greift die Regelung ebenfalls. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Das Rückfahr-Verbot gilt nicht für Kleingaragen und offene Anlagen bis zu vier Stellplätzen in unmittelbarer Straßennähe.

Was bedeutet das neue Verbot zum Rückwärts-Parken für entstehende Parkplätze?

Die neuen Flächen müssen so groß sein, dass Fahrzeuge darauf wenden können, um vorwärts das Grundstück zu verlassen. Zudem müssen die Sichtbeziehungen an den Zufahrten so gestaltet sein, dass Fußgänger rechtzeitig zu sehen sind. Die Standardbreite für die Ein- und Ausfahrt liegt bei drei Metern. Alternativ können auch mechanische Schutzeinrichtungen wie Rolltor, Schranke oder Blinklicht eingesetzt werden, die eine sichere und langsame Einfahrt in den öffentlichen Raum erzwingen.

Sollen die Regeln auf lange Sicht für bestehende Parkplätze gelten, wenn diese nicht umgestaltet werden?

Nein. Die Verwaltung plant laut Tiefbauamt keine Ausweitung der Regelung auf unverändert im Bestand vorhandene Stellplatzanlagen.

Wie gefährlich ist das Rückwärtsfahren in Kiel?

Eine aktuelle Statistik des Statistischen Bundesamtes zu Verkehrsunfällen mit Personenschäden zeigt, dass Rückwärtsfahren mit 17,9 Prozent eine sehr häufige Unfallursache darstellt. Diese bundesweiten Daten decken sich mit dem „Verkehrssicherheitsbericht Schleswig-Holstein 2023″ der Landespolizei. Im Untersuchungszeitraum waren Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren mit 27,2 Prozent die Hauptunfallursachen. Laut Verkehrssicherheitsbericht Kiel gab es 2023 in der Landeshauptstadt 71 Unfälle, die auf Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren zurückzuführen sind.

Wie soll kontrolliert werden, ob Fahrzeuge korrekt ein- und ausfahren?

Eine diesbezügliche Kontrolle ist nicht beabsichtigt, teilt das Tiefbauamt mit. Über den Antrag soll nur erreicht werden, dass künftig überhaupt die Möglichkeit zur Vermeidung von Rückwärtsfahrten bei Grundstücken geschaffen wird.

Wie geht es weiter?

Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität diskutiert am Dienstag, 5. November, über den Antrag der Grünen-Politikerin. Die endgültige Entscheidung trifft die Ratsversammlung. In welcher Sitzung das Thema auf die Tagesordnung kommt, steht noch nicht fest.

Ich halte es für eine Schnapsidee! 63%
Antrag der Grünen-Politikerin----- Alles klar! 25%
Ja, auf jeden Fall! 4%
Ich bin unentschlossen! 4%
Eher: Nein! 4%
Eher: Ja! 0%
Nein, auf keinen Fall! 0%
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Frage zu Verkehrsrecht- Strafzettel legitim?

Gleich vorweg, ich werde morgen auch beim Ordnungsamt nachfragen, keine Sorge.

Eine Freundin hat einen Strafzettel bekommen - meiner und ihrer Meinung nach jedoch zu Unrecht.

Folgender Fall:

Sie hat sich auf einen P+R Platz gestellt (mit Berechtigung). Dieser ist aus 3 Reihen aufgebaut. An den Zufahrten zu den Reihen stehen ganz klassisch eingeschränkte Halteverbote, weil man sich eben da nicht hinstellen soll, sondern nur auf die Parkplätze selbst. Diesmal waren noch 2 Mobile Schilder da, welche sie leider am Morgen übersehen hat. An dem Parkplatzbereich, wo sie geparkt hat, standen 2 Schilder mit Absolutem Halteverbot und einem Pfeil(+Datumsangabe von bis), damit war also ein Bereich von etwa 10 Plätzen betroffen.

Dafür hat sie dann ein Knöllchen bekommen mit der Begründung, verstoß gegen das absolute Halteverbot + Baumfellarbeiten.

Dass es sich hierbei aber um Waldarbeiten handelt war nirgends ersichtlich und wurde erst durch das Ticket klar.

Meine Meinung dazu, bzw Meine Begründung:
Das Ticket ist nicht gerechtfertigt, da sich ein Absolutes Halteverbot auf das Halten am Straßenrand bezieht. Hier steht dieses Schild vor den Parkplätzen. Damit sagt es für meine Wahrnehmung aus, dass das Halten vor diesen Plätzen verboten ist, das Parken auf den tatsächlichen Parkplätzen jedoch nicht.

Diese müssten durch ein anderes Schild ala Parkverbot oder mit dem Hinweis auf Fellarbeiten gekennzeichnet sein, oder einfach abgesperrt werden.

Ich versuche noch eine Skizze anzufügen aber gerne Meinungen dazu.
Es haben übrigens auch mindestens 5 andere Autos in diesem Bereich geparkt.

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